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Parkzeit abgelaufen - Neuer Parklatz - Knöllchen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parkzeit abgelaufen - Neuer Parklatz - Knöllchen
By werner (217.84.49.128) on Montag, den 25. März, 2002 - 15:52:

In einer Straße mit Anwohnerparkplätzen ist das parken mit Parkuhr für 2 Stunden erlaubt. Ich habe die 2 Stunden vorschriftsmäßig eingehalten und mich anschließend auf einen anderen freien Parkplatz (ca. 20 Meter entfernt) neu eingeparkt. Die Parkscheibe wurde entsprechend der Ankunftszeit nachgestellt. Nun hane ich ein Knöllchen, wegen überschreitens der Höchstparkdauer erhalten, da die Politesse sagte, nicht nur der Parkplatz, sondern der gesamte Parkbereich müßte verlassen werden.
Stimmt das? Weiß jemand die Rechtsgrundlage?

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 17:21:

Eine interessante Frage, die ich zwar nicht beantworten kann, aber hier mal genauso stelle!

By Rennfahrer (80.132.20.36) on Montag, den 25. März, 2002 - 20:14:

Nein, stimmt nicht, gab mal so ne Reportage ueber Politessen in Koeln, die machen entweder Striche auf die Strasse, um sichtbar zu machen, wo die Reifen waren, oder schreiben sich nach dem Uhr-Prinzip auf, wo das Ventil des Reifens steht.
Wenn sie wieder kommen und der Reifen/Ventil steht anders ist alles i.O. denn du hast ja "anscheinend" ausgeparkt und wieder neu geparkt!

By Rennfahrer (80.132.20.36) on Montag, den 25. März, 2002 - 20:14:

Nein, stimmt nicht, gab mal so ne Reportage ueber Politessen in Koeln, die machen entweder Striche auf die Strasse, um sichtbar zu machen, wo die Reifen waren, oder schreiben sich nach dem Uhr-Prinzip auf, wo das Ventil des Reifens steht.
Wenn sie wieder kommen und der Reifen/Ventil steht anders ist alles i.O. denn du hast ja "anscheinend" ausgeparkt und wieder neu geparkt!

By werner (217.224.204.192) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 09:09:

Vieln Dank für eure Antworten,

aber angeblich soll das Umparken aber nicht erlaubt sein.
Die Politesse hat mich dabei gesehen (SH...).
Veilleicht kennt ja jemand einr Rechtsgrundlage dafür.
Danke für die Antworten !!!

By Siemm (195.233.129.13) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 09:19:

Ich meine man müßte mind. eine Runde um den Block fahren

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 11:27:

Nach meinem Rechtsempfinden darf man dafür nicht bestraft werden. Der Begriff "Zone" ist ja in der StvO genau definiert, sowohl beispielsweise bei der "Tempo 30-Zone" als auch bei "Halteverbotszonen" usw. Wenn in so einer Zone das KFZ umgesetzt würde, dann könnte durchaus ein Knöllchen vergeben werden.
Wenn es sich aber um ganz normale Parkplätze handelt, dann spielt das keine Rolle, denn eine böse Absicht kann beim Umsetzen des Autos nicht unterstellt werden.
Beispiel: In Würzburg gibt es einen Parkplatz vor einem Postamt, auf dem man "mit Parkscheibe 30 min" parken kann. Wenn jetzt jemand die Zeit ausnutzt, losfährt und ihm einfällt, er hat die Briefmarken vergessen, in eine andere Lücke fährt und die Scheibe neu einstellt, dann handelt es sich um einen völlig neuen Sachverhalt, zumal die Zeit ja auch neu genommen wird. Die "Zwischenzeit", die man gebraucht hat, um das Auto umzusetzen, dürfte keine Rolle spielen, denn wie will man nachweisen, dass man dadurch die eigentliche Parkzeit verlängern wollte? In dubio pro reo, heisst es doch in der Rechtsprechung, mal von der Unmöglichkeit abgesehen, das bei jedem Fahrer auf dem Platz nachweisen zu können.

In diesem Zusammenhang: Mich würde mal die juristische Begründung dafür interessieren, wieso beim Falschparken für DENSELBEN Falschparkvorgang das Knöllchengeld durch Schreiben eines neuen Zettels erhöht werden kann, wenn die Politesse erneut vorbeikommt und der Fahrer damit die Zeit noch länger überschritten hat.
Es heißt doch, dass man für ein und dieselbe Tat nicht zwei- oder mehrfach bestraft werden kann. Die "Tat" an sich ist ja das Falschparken, und wenn einer z. B. zehn min über der Zeit ist und die Politesse vorbeikommt, dann wird er ja für diese Tat in diesem Zeitabschnitt bestraft. Anderes Vorgehen dürfte nicht rechtens sein. Oder täusche ich mich da? Bitte um eine Erklärung!

By Siemm (195.233.129.13) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 12:31:

Soweit ich weiß spielt auch die Zeit der Parküberschreitung ne Rolle.
Das ist nur ein Beispiel die Angaben stimmen nicht.

Bis zur einer Stunde Drüber 10 €
1 Stunde bis 2 20 € usw.

By farendil (217.235.52.201) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 23:53:

@siemm: naja, nicht immer. die zeit spielt bei manchen parkvergehen eine rolle, bei anderen nicht.


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