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Fahrverbot bei 28km/h außerorts?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot bei 28km/h außerorts?
By Boente (62.104.208.95) on Samstag, den 23. März, 2002 - 18:33:

Tachchen,

ich stehe vor einem Rätsel und bitte um dessen Lösung...

Per Lasermessung wurde ein Geschwindigkeitsverstoß auf ner Landstraße außerorts von 28km/h (incl. Toleranzabzug) festgesellte. Eine Äußerung zur Tat wurde beim Stoppen der Polizei nicht gemacht.

Nun kam ein Bescheid, dass 84 EUR zu zahlen sind und einen Monat nen Fahrverbot ausgesprochen wurde. Normal ist doch erst ab 41km/h drüber mit nem Fahrverbot zu rechnen oder? *grübel*

Kann man das über eine Wiederholungstag ableiten? Letzte Bußgeld wegen Geschwindigkeit liegt über 10 Monate zurück.

Wäre für eine Antwort dankbar, was ist nun zu tun?

By Grobi (80.135.11.71) on Samstag, den 23. März, 2002 - 20:59:

War der andere Verstoß über +26 kmh??
Wenn ja, ist das FV i.O. (leider)
Wenn innerhalb eines Jahres 2 Verstöße mit +26 begangen werden, muß ein FV verhängt werden (wg. "beharrlicher Pflichtverletzung")

Grobi

By Boente (62.104.208.95) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 12:22:

Ja glaub' schon dass das so war. In welcher Rechtsquelle kann ich das mal genau nachlesen?

Trotzdem danke erstmal...

By Greatblackbird (145.253.38.173) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 13:30:

§4 Abs 2 der BkatV.

By db (217.1.157.50) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 23:17:

wurde mit 130km/h in 80iger zone auf schnellstraße geblitzt!
was erwartet mich? wie kann ich dem aus dem weg gehen?

By mihca (213.7.116.116) on Freitag, den 5. April, 2002 - 01:42:

@Boente,
ja, sieht leider nicht gut aus in Deinem Fall. Siehe auch unter

www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Beitrag/Fahrverbot.html

Trotzdem Kopf hoch!

grüße - mihca

By farendil (217.235.62.20) on Freitag, den 5. April, 2002 - 03:01:

@db: bußgeldrechner auf der homepage!!!

By Stuka (193.158.141.124) on Freitag, den 5. April, 2002 - 21:09:

Leg doch einfach Widerspruch ein, nimm dir einen Anwalt und gehe Notfalls vor Gericht. So kannst du die Rechtskraft des Rechtskraft des 2. Bescheides so lange rauszögern, bis mehr als ein Jahr seit den letzten 3 punkten vorbei sind. Vorteil: Kein Fahrverbot, da hier die Rechtskraft der Bescheide als Grundlage gilt und nicht das Datum der Owi.

Stuka

By farendil (217.85.231.73) on Freitag, den 5. April, 2002 - 21:17:

@stuka: woher beziehst du deine dem bußgeldkatalog widersprechende meinung??

By stuka9 (193.158.141.121) on Samstag, den 6. April, 2002 - 02:34:

Asche auf mein Haupt, hatte dies verwechselt mit den normalen Punktelöschungen. Ich nehme hiermit alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Stuka


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