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Lichtschranke eso80-4

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Lichtschranke eso80-4
By Markus Stgt (217.185.61.51) on Samstag, den 23. März, 2002 - 13:47:

Hallo !

Ich bin mit einer eso 80-4 Lichtschranke angeblich 37 km innerorts zu schnell geblitzt worden.

Auf dem Foto ist die komplette Lichtschranke, also alle 3 Meßrohre ca 1,50m vor meinem Fahrzeug stehend zu erkennen !!!

Wie kann ich gemessen worden sein, wenn ich die Lichtschranke noch garnicht passiert habe?!?

Woher kommt die Geschwindigkeitsangabe?

Können die auch "nach Lust und Laune" aufs Knöpfchen drücken?

Außerdem ist die Straße am Meßpunkt nicht eben sondern eine Steigung und seitlich schräg abfallend.

Wer kann mir weiterhelfen? Sind Aufstell/Meßfehler möglich? Kann man manuell auslösen?

By Multa (217.184.26.187) on Samstag, den 23. März, 2002 - 16:06:

Sie können den Blitz manuell auslösen, doch dann erscheint keine Geschwindigkeit auf dem Foto, da Du ja noch nicht gemessen wurdest. Bei Lichschrankenmessungen muss die Anlage exakt aufgestellt sein, damit es verwertbare und genaue Geschwindigkeiten misst. War die Messung in beide Richtungen?

By farendil (217.85.232.209) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 00:13:

@markus: kannst du bitte das foto online stellen? (gerne auch anonymisiert)????

By Markus (62.104.220.93) on Montag, den 25. März, 2002 - 00:11:

@multa

Messung war nur in eine Richtung, 2 Fahrspuren in einer Richtung, ich war das einzige Fahrzeug
Wo können Meßfehler liegen?
Ich habe starke Zweifel das hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist!
Geschwindigkeit ist auf dem Foto einbelichtet!


@farendil

ist ne fotokopie von der Bußgeldstelle mit mehreren Vergrößerungen, ich hab keinen Scanner, aber die Lichtschranke ist eindeutig zu erkennen

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 14:14:

Markus: Höchst seltsam, aber wenn das wirklich stimmt, solltest Du Einspruch einlegen, vielleicht auch vorher Dir einmal eine Begründung und Erklärung des Messverfahrens geben lassen. Der Messwert muß ja irgendwo her kommen.

By Markus (217.6.99.144) on Montag, den 25. März, 2002 - 15:57:

Was auch seltsam ist:
In der Bußgeldakte gibt es eine Skizze über die Meßstelle und den Aufstellort von Lichtschranke und Fotoeinheit.
Ich war das 8te Fahrzeug das gemessen wurde.
Bei mir stand die Fotoeinheit ganz wo anders als in der Skizze eingezeichnet!
Ob man da nachträglich was geändert hat, weil es falsche Messungen gab?

Ich habe den selben Meßbus (alter VW-Kastenwagen in blau von der Polizei Stuttgart) letzte Woche "wiedergetroffen" und hab dann angehalten und mal nachgefragt über die Technik und das Aufstellen.
Einer der Beamten hatte einen extremen Sehfehler: das eine Auge zeigte nach oben, das andere nach unten und war halb geschlossen, da habe ich meine Zweifel wie so jemand das Gerät korrekt aufstellen kann.
Und er sagte auch: es gibt viele Möglichkeiten das Gerät falsch aufzustellen, sodaß es munter drauf los fotografiert!
Über die Messung sagte er das in etwa auf Höhe der Stoßstange Vorderachse die erste Messung beim Passieren der zwei ersten Strahlen ausgelöst wird und das Foto gemacht wird, die Geschwindigkeit wird nach identischer Messung beim Ausfahren nachträglich einbelichtet.

Wie soll das dann bei mir gewesen sein, wo doch die Lichtschranke nicht durch mein Fahrzeug verdeckt ist und somit der Lichtstrahl noch garnicht unterbrochen war?

By oxxs (194.120.84.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 16:58:

hehehehe:-))

sorry, musste eben unheimlich über

Einer der Beamten hatte einen extremen Sehfehler: das eine Auge zeigte nach oben, das andere nach unten und war halb geschlossen

lachen.....

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 17:18:

Markus: Ja, die Messroutine wurde Dir richtig erklärt: Wird der erste Strahl durchbrochen, werden zwei Uhren gestartet, beim Durchbrechen des zweiten Strahls stoppt die erste, beim Durchbrechen des dritten Strahls die zweite. Liegen beide Werte innerhalb einer Toleranz von sechs Prozent und über einer eingestellten Sollgeschwindigkeit, wird per Funksignal an die Kamera der Fotoauslösebefehl übermittelt. Wenn das KFZ die Strahlen in der gleichen Weise wieder freigibt, wird dadurch in derselben Weise nochmal gemessen. Liegen auch diese beiden Werte innerhalb der 6-Prozent-Toleranz, werden alle vier Werte intern miteinander verglichen, der tiefste über der Auslösegeschwindigkeit liegende Msswert ermittelt und die Daten dann wieder per Funksignal an die Kamera geschickt, die sie dann per Dateneinspiegelungsverschluß auf das Foto projiziert. Soviel zur Messroutine.
Es ist durchaus denkbar, dass Du Opfer einer Falschmessung geworden bist. In jedem Fall würde ich bei der zuständigen Stelle nachfragen, und, da Du ja gefährlich drüber bist, Einspruch einlegen, notfalls mittels eines Anwalts. Der müßte dann Einsicht in die Akten samt Eichprotokoll usw. fordern und ggf. auch ein Sachverständigengutachten einholen, auch deshalb, weil ja auch andere auf dem Film u. U. Fehlmessungen zum Opfer fielen.

Mehr kann ich momentan nicht dazu sagen.

By Multa (195.93.64.177) on Montag, den 25. März, 2002 - 18:44:

Wenn das Auto dei Lichtschranken noch nciht passiert hat, dann muss das doch dem Messbeamten bei der Auswertung auffallen. Ich würde auf jeden Fall Einspruch mit der Begründung:"Fahrzeug passierte Messstelle noch nicht-->unmöglich Geschwindigkeit gemessen, Standort der Fotoeinheit/Lichtschranke wurde nachträglich geäbdert!" Vielleicht weiß ja jemand anders noch einen besser Einspruch!

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:13:

multa: Ja stimmt, das müsste einem Messbeamten bzw. der auswertenden Person auffallen. Aber wir alle machen Fehler, und bei der Unzahl an Fotos kann es durchaus schon mal passieren, dass einer etwas übersieht, denke ich.

By michael (80.138.175.138) on Sonntag, den 31. März, 2002 - 18:59:

Bitte um weitere Infos über den Ausgang der Angelegenheit. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, bitte mir Ort und Termin nennen, würde mir das gerne mal angucken. Danke im voraus!

By frosch (217.4.131.149) on Montag, den 1. April, 2002 - 22:50:

@Markus
Hab mich mal am WE schlau gefragt.Bei Lichtschrankenmesungen über 2 Spuren werden oft 2 Kameras verwendet.In Deinem Fall kann es durchaus sein,daß das Bild falsch ausgewertet wurde (im automatisierten Verfahren, z.B. von der "Planet GmbH" ..oder AG ?).D.h., Dein Fahrzeug ist womöglich auf dem Foto besser zu erkennen als das des "Auslösers". Es sollten somit die Aufnahmen aus beiden Kameras nochmals betrachtet werden.Ein ähnlicher Fall ist hier vor Jahren in Schwerin auch mal passiert, mit einem Fahrschulwagen.
MfG aus Schwerin - frosch

By Grobi (217.228.103.75) on Montag, den 1. April, 2002 - 22:54:

*ROFL*
Einer der Beamten hatte einen extremen Sehfehler: das eine Auge zeigte nach oben, das andere nach unten und war halb geschlossen
Hähähä, die Augen des Gesetzes sehen eben alles... Muß ja aussehen wie ein Chamäleon... *brüll*
Aber auch nicht sehr beruhigend, daß eine Aussage dieses Beamten vor Gericht schwer wiegt...

Grobi

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 2. April, 2002 - 11:50:

Grobi:) Chamäleon...*g*

Frosch: interessant...vor dem von dir geschilderten Hintergrund sollte Markus hier noch einmal posten!

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 3. April, 2002 - 11:02:

ich frage mich nur warum die beamten nich selber
den fehler erkannt haben.
ich meine, wenn man das messgerät - beide seiten
hoffentlich - auf dem foto sieht, muss das doch
dem auswerte-personal auffallen?!
sieht man mal wie dämlich die sind.

By Markus Stgt (217.6.99.141) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:08:

@michael

Gerichtsverhandlung im Juni

By TMX (160.45.10.9) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:54:

Wann denn genau und wo? Kann sein, dass ich mich dann im Raum S aufhalte und auch kommen möchte.


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