Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Klaus (217.1.244.34) on Samstag, den 16. März, 2002 - 16:56: |
Habe folgende TExt unten gefunden:
Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.
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Nach den 4 Jahren Probezeit muss ich meinen Lappen dann trotzdem beim dritten Verstoß abgeben?
By Alex (62.226.251.57) on Samstag, den 16. März, 2002 - 18:17: |
???
ich versteh dich grad nicht so genau...
nach 4 jagren haste doch garkeine probezeit mehr.
warum sollte dann diese regelung weitergehen???
By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 18:42: |
@klaus:
1: suche dir bitte einen benutzernamen aus!!!
2: genau diesesr text wird gerade in einem anderen thread diskutiert.
BITTE KEINE DOPPELPOSTINGS!!!
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