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Fragen zum Punkteabbau

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fragen zum Punkteabbau
By marcus01 (217.227.148.78) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:17:

Mein letzter (rechtskräftiger) Punkteverstoß (3 Punkte, Rotlichtverstoß) war am 17.02.00 - der dazugehörige Anhörungsbogen wurde am 17.03.00 zugestellt. In diesem wurde die Tat von mir widerspruchslos zugegeben und die Punkte damit rechtskräftig eingetragen. Dies war der erste Punkteverstoß in meiner 5 jährigen Führerscheinlaufbahn.

Im Juni letzten Jahres wurde ich bei einem Geschwindigkeitsübertritt von einem Videofahrzeug gefilmt. Da man mir Tatmehrheit unterstellt, stehen hier 4 + 3 = 7 Punkte zur Debatte. Dem ca. 6 Wochen später zugestellten BG-Bescheid (die Täterfeststellung erfolgte ja gleich vor Ort) habe ich unter Zuhilfenahme eines Anwaltes widersprochen.

Der im Oktober angesetzte Gerichtstermin wurde verschoben. Die Begründung: freiwillige Teilnahme an einem "Punkteabbauseminar", da mir 10 Punkte einfach zu heiß geworden wären, noch eine Videoaktion der gleichen Art und ich könnte meinen FS (nahezu) an den Nagel hängen.

Das belegte Seminar wurde am 17.12.01 abgeschlossen, hierauf ist auch das entsprechende Formular von der durchführenden Fahrschule datiert.

Der neue Gerichtstermin soll nun nächste Woche Montag, dem 18.03.02 stattfinden. Mein Ziel soll es logischerweise sein, mit möglichst wenig Punkten davonzukommen.

Meine Fragen:

1) Welches Datum zählt bei der Abgabe des Schreibens zum Punkteabbauseminar: das Datum auf dem Formular (17.12.) oder das Datum des Einschreibens, mit dem das Formular der zuständigen Führerscheinstelle zugesandt wurde?
Wie erfahre ich, ob und wann die Punktetilgung erfolgt ist?

2) Wann genau (nicht ungefähr, sondern genau) verfallen denn meine alten 2000er Punkte? Abhängig von deren Verfall würde ich das Punkteabbauformular nämlich noch vor bzw. nach der Gerichtsverhandlung/dem neuen BG Bescheid einreichen. Sind die Punkte bereits verfallen, lohnt es sich natürlich abzuwarten, denn 7 - 4 macht dann nur noch 3 Punkte. Stehen die alten Punkte noch auf dem Konto, sollte ich schleunigst das Formular in die Wege leiten, denn von 10 Punkten (7 + 3) lassen sich dann nur noch 2 Punkte abbauen. Die sichere Variante wäre, das Formular gleich abzuschicken, dann könnte ich immer noch die (falls dem so ist) bestehenden 3 Punkte abbauen und hätte dann zumindestens nur die neuen 7 Punkte, auch immer noch eine Ersparnis.

Die schönste Variante wäre natürlich, wenn die alten Punkte bereits verfallen wären, mein Anwalt nächste Woche die Tatmehrheit in Tateinheit gewandelt bekommen würde (dann wird nur noch die höhere der beiden Verstöße gewertet) und ich auf die übrigbleibenden 4 Punkte mein Abbauseminar geltend machen könnte, um dann punktefrei aus der ganzen Angelegenheit herauszugehen. :-) Ihr seht also, die Sache variiert zwischen 0 und 8 (10) Punkten ... haarige Situation.

Meine möglichen Vorgehnsweisensweisen:

Variante 1: die alten Punkte sind weg, Gerichtstermin und neuen BG abwarten, danach Abbauseminar einreichen = 4 Punkte (je nach Wirkungsgrad des Anwaltes auch 0 Punkte)

Variante 2: die alten Punkte stehen noch, dann das Abbauseminar SOFORT einreichen und nächste Woche 7 (bzw. 4) Punkte einfahren.

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüsse

Marcus

PS: Kann man seinen Punktestand schon irgendwo online abrufen? Das wäre eine große Hilfe, diese ganze beglaubigte Ausweisrumschickerei etc. nervt schon gewaltig.

By marcus01 (217.227.148.78) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:22:

PS: Fehlerteufel - bei Variante 1 würden natürlich nur 3 Punkte stehen bleiben, da sich bis 8 Punkte 4 Punkte abbauen lassen.

By devil (80.131.202.98) on Montag, den 11. März, 2002 - 18:25:

Ich kann Dir nicht viel weiter helfen, aber ich muss Dich warnen: Du musst Deine Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten bei der Führerscheinstelle vorlegen!!!

By marcus01 (217.227.148.78) on Montag, den 11. März, 2002 - 19:17:

@devil

Die Teilnahme war freiwillig, also mich hat dazu kein Amt aufgefordert.

@alle

Gelten dann ebenfalls diese 3 Monate?

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:27:

@marcus: das seminar hat einen nachteil: die punkte bleiben 5 jahre bestehen.
sind es entsprechend wenig punkte, so würde ich die bescheinigung gar nicht einreichen.


zur rechtskraft der tat vom 17.02.00: hier ist das datum der zustellung des bg-bescheides ausschalggebend. spätestens 14 tage dannach ist der bescheid rechtskräftig.

also: den termin nächste woche wegen krankheit (krankenschein!) verschieben, und schon hast due deine 3 altpunkte fast von alleine weg.

vorteil für die verhandlung ist nun auch noch, daß du unbelastet dastehst. eine mildere bestrafung bzw. eine vermeidung eines fahverbotes ist wahrscheinlich.

dann bekommst du maximal 7 punkte.

ich würde hier kein aufbauseminar geltend machen, das kannst du immer noch tun, wenn du in den nächsten jahren mit den punkten in die bredoullie kommst...

By marcus01 (80.131.152.93) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 01:52:

@farendil

Das mit dem Seminar und den 5 Jahren habe ich nicht ganz verstanden. Ich schicke einen Beleg über ein freiwillig (!) belegtes Seminar zur Punktetilgung ein und erleide dadurch den Nachteil, dass alle darauf folgenden Punkte über 5 Jahre bestehen bleiben!?? Das wäre ja eine ausgemachte Frechheit und eine Bestrafung derer, die sich freiwillig in die Obhut einer erzieherischen Maßnahme begeben (und dafür so ganz nebenbei noch über 300 Euro hinblättern).

Bitte nochmal so bestätigen, dann lasse ich das natürlich sein und habe damit sinnlos einen ordentlichen Batzen Geld in den Wind geschrieben.

Auf was beziehen sich denn die 5 Jahre? Auf die bestehenden Punkte, die dann noch über bleiben?

Wenn ich mich damit auf 0 Punkte runtertilge, dürfte ja nichts mehr über 5 Jahre bestehen bleiben, richtig? (0 Punkte können meinetwegen ruhig lebenslang bestehen bleiben :-)

Meine Info (von der Fahrschule, wo ich das Seminar belegt habe) war, dass ich jetzt 5 Jahre lang nicht noch so ein Seminar zum Abbau belegen darf, um Punkte abzubauen. Über den 5-jährigen Punkteerhalt habe ich keine Info, weder von der FS noch auf dem dazugehörigen Merkblatt.

Danke!

Ein sich ärgernder ...

Marcus

By dagegen (217.5.19.48) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:20:

Ist leider so.

Hier der Original-Gesetzestext von www.kba.de

By marcus01 (80.131.152.93) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:59:

@dagegen

Leider ist in dem Text nicht ausformuliert, ob es sich bei den 5 Jahren um einen Zusammenhang zwischen der Ordnungswidrigkeit und dem Seminar handeln muss. Sprich, wenn das Seminar im Zusammenhang mit der OWi angeordnet wurde (Pflichtbesuch), würde es mir einleuchten, dass man dann 5 Jahre damit rumläuft (sozusagen als Sonderstrafe) - was aber, wenn die OWi und das Abbauseminar gar nichts miteinander zutun haben?

Werde mal meinen Anwalt anrufen, der soll da mal nachforschen.

Danke & Grüsse

Marcus

By Hitman (193.26.32.66) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 17:25:

@marcus

es ist so, dass Du mit so einem Seminar deine Punktzahl reduzieren kannst. Falls dann noch Punkte übrigbleiben, werden NUR DIESE erst nach 5 Jahren ab Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit getilgt. Solltes Du zukünftig weitere Punkte bekommen, so werden diese, wenn es sich um eine OWI handelt, wie üblich nach zwei Jahren gelöscht. Du hast auch nur einmal innerhalb von 5 Jahren die Möglichkeit, Punkte über ein Seminar zu tilgen. Es gibt m.E. für Dich zwei Möglichkeiten:
1. Du reichst die Seminarbescheinigung jetzt ein: Ergebnis: Deine Punkte sind zwar komplett weg, jedoch kannst Du erst nach 5 Jahren in der Form wieder tilgen. In der Gerichtsverhandlung am 18.03. gibts dann 7 Punkte: Endstand also 7 Points.

2. Termin wg. Krankheit hinauszögern, bis die zwei Jahre seit Rechskraft der jetzigen 3 Punkte ereicht sind und keine Einreichung des Seminars: Ergebnis: Die Altpunkte sind ebenfalls weg, max. 7 Punkte wegen der jetzigen Sache. Endstand auch hier 7 Points nur: Die kannnst Du durch ein neues Seminar wieder tilgen wenn Du möchtest.

2.

By farendil (217.85.230.204) on Freitag, den 15. März, 2002 - 11:02:

@hitman: Solltes Du zukünftig weitere Punkte bekommen, so werden diese, wenn es sich um eine OWI handelt, wie üblich nach zwei Jahren gelöscht. wie kommst du darauf???

zukünftige punkte werden in der tilgung durch die alten 5-jährer in der tilgung gehemmt, bis diese getilgt werden!

By Hitman (193.26.32.66) on Freitag, den 15. März, 2002 - 11:41:

@farendil und marcus

ich habe mich geirrt, sorry !!!!!!

Man soll halt nicht ungeprüft die Aussage eines Bekannten als Tatsache hier hereinstellen.

In der Tat ist es so, dass nach § 29 StVG Ziff. (6) Punkte erst dann getilgt werden, wenn für ALLE bestehenden Eintragungen die Tilgungsvoraussetzungen vorliegen.

Es ist also genau so, wie farendil das hier beschrieben hat.

By marcus01 (80.131.152.12) on Freitag, den 15. März, 2002 - 15:24:

@farendil + hitman:

Ich hatte heute morgen einen Termin bei meinem Anwalt. Dieser hat sich eingehend mit der Sache beschäftigt und hat in meinem Beisein der Bestätigung wegen auch nochmal beim KBA in Flensburg angerufen. Weder er noch ich dachten, dass die einfach so am Telefon Auskünfte erteilen würden, und darauf verweisen, man möge sich doch schriftlich melden, aber die Dame am anderen Ende hatte wohl einen äußerst guten Tag (gibt auch noch nette Beamte).

Es verhält sich so: Wenn durch das Abbauseminar die Punkte auf 0 runtergetilgt werden, hemmt dieses keine Neueintragungen mit 2-jähriger Laufzeit in ihrer Verjährung. Bestehen nach der Tilgung allerdings noch Restpunkte, so werden diese erst nach 5 Jahren getilgt, ebenso natürlich hinzukommende Punkte.

Meine Vorgehensweise ist nun wie folgt:

-Verschiebung des Gerichtstermins auf April (Verfall der alten Punkte, vorher natürlich nochmal kurze Rückfrage mit Flensburg, ob sie auch wirklich weg sind).
-Beim Gerichtstermin wird sich zeigen, ob sich die Tatmehrheit in Tateinheit wandeln lässt, sprich, ob 7 oder 4 Punkte zu Buche stehen.
-Stehen 7 Punkte an, fliegt das Abbauseminar in die Tonne, gibt es nur 4, werde ich die betreffende Fahrschule bitten (da die Abgabefrist schon überschritten ist bis dahin), mir einen neuen Beleg auszustellen oder falls das nicht geht, kann man ja über eine Neubelegung nachdenken, da das Resultat des alten Seminars ja nicht in Anspruch genommen wurde. Geht alles glatt, bin ich bei 0 Punkten, sitze meine 4 Wochen ab und danach trainiere ich meine Augen darauf, auch auf Landstraßen nicht nur stets den Wegesrand sondern auch den Rückspiegel mit erhöhter Aufmerksamkeit zu beobachten. Dies ist mir aber seit dem Vorfall letztes Jahr im Juni schon ganz gut (und vor allem punktefrei :-) geglückt, fahre wöchentlich geschäftlich bis zu 1000 km mit "gesundem Menschenverstand", wo es geht schneller, wo es nicht geht, freiwillig langsamer. Da ich nun aufgrund der schmerzhaften und teuren Erfahrung weiß, dass es auch auf Landstraßen Videofahrzeuge gibt, berücksichtige ich das dementsprechend.

Auf jeden Fall nochmal herzlichen Dank an euch alle, das Forum hier ist wirklich großartig, vor allem auch weil es neben den fachlich fundierten Auskünften im Bereich "Off-Topic" etc. auch mal ganz locker zur Sache geht, habe viel geschmunzelt beim Überfliegen der Beiträge. Gute finde ich, so mein Eindruck, dass der Großteil der hier postenden "Schnellfahrer" wirklich selbstdenkende Schnellfahrer zu sein scheinen und nicht hirnlose Raser. Bitte gebt das so an die Jugend weiter, Alberto, Alfa und Co. :-) Warum soll die überall so gepriesene Mündigkeit ausgerechnet im Straßenverkehr aufhören? Wenn alle kuschen wird nur noch weiter an der Preis/Strafschraube gedreht ...

Nach der Gerichtsverhandlung werde ich mein Ergebnis (für die, die es interessiert) hier posten, also bitte den Thread noch nicht dicht machen!

Grüsse & ein schönes Wochenende!

Marcus

By farendil (217.85.230.204) on Freitag, den 15. März, 2002 - 16:08:

@marcus: soweit alles richtig gemacht.
ABER: einen anwalt, der für solche auskünfte erst beim kba anrufen muß, taugt nix!
das kann ja wohl nicht sein, daß ein spezialist nicht mal mehr sein fachgebiet kennt!!

wofür wird der blödmann denn bezahlt????
*aufreg*

By Mr.T (62.134.50.162) on Samstag, den 23. März, 2002 - 02:36:

@farendil
Ist denn sicher, dass marcus Rotlicht-Punkte jetzt gelöscht werden, wo doch 2001 neue Punkte dazu gekommen sind? Oder haben die nix miteinander zu tun, weil es verschiedene Arten von Verstößen sind?

By farendil (217.85.232.209) on Samstag, den 23. März, 2002 - 23:54:

@mrt: bin ich blind? wo hat er geschrieben, daß 2001 neue punkte dazugekommen sind???

By Mr.T (62.134.50.175) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 03:06:

farendil: Im Juni letzten Jahres wurde ich bei einem Geschwindigkeitsübertritt von einem Videofahrzeug gefilmt.
2001 war doch letztes Jahr, oder?

By farendil (217.235.44.200) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 10:41:

@mrt: hallo! das ist der aktuelle fall! der ist ja immer noch nicht rechtskräftig!

By Mr.T (62.134.50.156) on Sonntag, den 24. März, 2002 - 23:25:

Schon klar, aber ich dachte die Verjährung alter Punkte wird gehemmt, wenn noch ein Verfahren läuft.
Wenn das nicht so ist, steht marcus wohl am 17.3. + 1 Woche (Rechtskraft des alten BG), also heute, punktefrei da.
Die 4 neuen Punkte lassen sich mit dem Seminar tilgen, dann ist er wieder bei 0 und hat elegant die 5 Jahre ausgetrickst.

By Grobi (217.228.102.159) on Montag, den 25. März, 2002 - 00:06:

@MrT: hat elegant die 5 Jahre ausgetrickst. Neue Punkte nach einem solchen Seminar bleiben doch auch 5 Jahre bestehen, oder??

Grobi

By marcus01 (141.28.224.2) on Montag, den 25. März, 2002 - 01:46:

@Mr. T

Genauso isses. :-)

@Grobi

Nein, bei 0 Punkten fängt immer alles von vorne an ...


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