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Darf die Polizie ins Auto sehen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Darf die Polizie ins Auto sehen?
By Orca (217.235.192.79) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 23:56:

Ich habe mal irgendwo gelesen das die Polizei ohne besonderen Grund kein Recht hat in mein Auto zu sehen oder es gar zu durchsuchen. So ähnlich wie sie kein Recht hat in meine Wohnung zu kommen.

Ist dies wirklich so? Also konkret: was ist bei einer routinemäßigen Verkerskontrolle oder nach dem Anhalten wenn man geblitzt wurde? Darf die Polizei mein Auto durchschauen? Hat jemand dazu ein paar Infos (aus dem Gesetz)?

By farendil (217.235.56.252) on Montag, den 11. März, 2002 - 02:03:

@orca: das thema wurde schon mal diskutiert - such mal dannach...


das die Polizei ohne besonderen Grund kein Recht hat in mein Auto zu sehen
richtig.
nur ist ein grund relativ schnell gedunden.

So ähnlich wie sie kein Recht hat in meine Wohnung zu kommen.
nein, völlg anders! die wohnung ist gesetzlich ganz besonders geschützt. das auto nicht.

By Gast (62.180.216.55) on Montag, den 11. März, 2002 - 14:15:

@farendil:
Stimmt nicht ganz. Die Polizei hat das Recht
in das Auto zu sehen (= Blick in das Fahrzeuginnere durch Scheiben, geöffnete Türen).
Oder auch der Blick in den Kofferraum, wenn Warndreieck und Verbandkasten vorgezeigt werden.

Für die Durchsuchung ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.

mfg Gast

By farendil (217.235.61.102) on Montag, den 11. März, 2002 - 14:37:

@gast: klar - ins fahrzeug sehen, wie jeder passant darf die polizei.

aber eben nicht reingreifen oder die öffnung irgendwelcher klappen oder fächer verlangen.


und das mit verbadskasten und warndreieck ist ein beliebtes mittel, um in den kofferraum sehen zu können - jedoch wirkungslos wenn dies im fahrgastraum aufbewahrt werden.


Für die Durchsuchung ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.
die ist für jede handlung eines polizisten erforderlich!
für die durchsuchung ist - wie schon gesagt - ein verdachstsmoment erforderlich.

By Alberto (62.158.218.241) on Montag, den 11. März, 2002 - 17:26:

Oder aber man sucht nach einem Kapitalverbrecher - das Auto ist dem vermeintlichen Fluchtwagen ähnlich - dann dürfen sie..."Gefahr im Verzug" - alles durchsuchen!

In Frankreich übrigens haben sie mal in Nizza (Juni 2000) meinen Ferrari komplett durchsucht, - nur, weil auf dem Armaturenbrett ein Klettband-Streifen klebte, den sie - zurecht - als Halterung für einen Radarwarner hielten.

Das ganze hat 1 Std. gedauert. Sie haben sogar meine Frau die Handtasche ausleeren lassen.

Gefunden haben sie nichts, weil ich ihn - glücklicherweise - zu Hause vergessen hatte.

Wenn aber ja - dann hätte dies FF 5000 !! gekostet!

So unterschiedlich sind die Gesetze in Europa!

By Grobi (217.85.44.149) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:19:

Wie kommen die darauf, daß DU einen Radarwarner in einem FERRARI mitführst??? ;-))

Grobi

By Alberto (62.158.212.77) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 10:50:

Ja wie wohl.... die waren geil auf eine saftige Strafe...und sahen ja das Klettband.
dadurch hofften sie, auch einen Radarwarner zu finden.

Die 5000 FF - etwa 850 € - hätten sie dann etwas runtergehandelt, wenn ich gleich bezahlt hätte.

Man weiß ja, wie das in Südfrankreich geht...
Ein schönes Taschengeld - für beide - so etwa 500 €, nicht wahr?

Entsprechend enttäuscht waren sie dann auch, als sie nichts fanden.

Ich hätte ihnen aus Mitleid fast ein Trinkgeld gegeben, weil sie dennoch höflich waren - konnte es mir aber verkneifen.


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