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Wann endet die Probezeit?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Wann endet die Probezeit?
By Thomas (217.84.165.72) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 12:37:

Hallo,
hab da mal eine Frage. Man nehme an man macht den Führerschein am 01.02.2000 und wird am 01.02.2002 geblitzt (>21km/h). Ist da die Probezeit rum oder erst am nächstem Tag?

Thomas

By Rennfahrer (217.228.172.46) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 17:30:

ist doch scheissegal, wenn du den BuGeBe erhaelst, und dann auch bezahlst ist die Probezeit doch schon laengst um, aber ich glaube die Probezeit waere in diesem Fall erst ab dem 02.02.2002 abgelaufen...

By farendil (217.225.242.242) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 18:23:

@rennfahrer: ausschalggebend ist das datum des VERSTOSSES, nicht das der rechtskraft!!!!

@thomas: am 01.02. ist die probezeit in diesem fall schon um.

By niliqb (195.252.193.7) on Montag, den 11. März, 2002 - 10:40:

@farendil:

Sicher?

BGB (§§ 187 ff) (sinnngemäß, nicht wörtlich)

§187(1)
Ist für den Fristbeginn ein Ereignis maßgeblich, so wird der Tag, in den das Ereignis fällt, nicht mitgezählt.

Für den Beginn der Probezeit ist das Ereignis "Erhalt des Führerscheins" maßgeblich, also beginnt die Frist am 02.02.2000.

Nochmal BGB: (ich glaub §188)
Eine nach ... Jahren bemessene Frist endet in den Fällen des §187(1) mit Ablauf des Tages des letzten Jahres der Frist, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis fällt.

Das Ereignis fällt auf den 01.02., Fist zwei Jahre, also Ablauf der Frist mit ABLAUF des 01.02.2002 (also um 23:59:59 Uhr oder so).

Oder hab ich mich getäuscht? Aber so wurde uns im Verwaltungsrecht die Fristrechnung beigebracht.

Bevor ich aber was falsches gesagt hab, bitte ich um Korrektur.

Grüße aus Querbach

NiliQB

By farendil (217.235.61.102) on Montag, den 11. März, 2002 - 10:57:

@nili: hmm, das mit dem fristende ist klar. nur hier hatte ich den fristbeginn eben auf den tag des fs-erhalts gelegt - an diesem tag kann der betroffene ja schon fahren.
werde mich mal schlau machen...

By devil (217.83.189.193) on Montag, den 11. März, 2002 - 11:17:

auf der HP steht Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.

Also gebe ich NiliQB recht, hab das auch so in Erinnerung gehabt.
Allerdings steht (zumindest in den neuen EU-Führerscheinen) nicht das Ablaufdatum drin, sondern das Datum der Ausstellung.

By indy (195.226.96.180) on Montag, den 11. März, 2002 - 14:47:

Bin mal gespannt, mein Führerschein trägt das Datum 13.03.00... sehr gespannt :)

By Greatblackbird (172.179.113.189) on Montag, den 11. März, 2002 - 15:47:

Eigentlich müßte die Probezeit in dem Fall mit Ablauf des 31.01.2002 beendet sein. Bei der Verjährungsfrist ist es doch genauso: z.B. am 27.03. geblitzt, Verjährt mit Ablauf des 26.06.

By Rennfahrer (80.132.12.52) on Montag, den 11. März, 2002 - 17:02:

@farendil

Ich dachte die ganze Zeit, egal wann der Verstoss gemacht wurde, wenn er ueber die Probezeit hinausgezoegert wird, hat das keine Auswirkungen, wie Nachschulung.
Bei Punkt-verjaehrungen ist das doch genau so...!

By devil (80.131.202.98) on Montag, den 11. März, 2002 - 17:31:

Bei der Probezeit ist dies nicht der Fall!
Da hat Farendil völlig recht.

Jetzt geht es nur noch darum, wann sie nun wirklich aufhört!

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 00:16:

@rennfahrer: das ist eine frage der formulierung im gesetz.

ist übrigens nicht nur bei der probezeit so. auch bei 2 verstößen von mehr als +25 innerhalb eines jahres lautet die gesetzliche regelung so:
...innerhalb eines jahres ab RECHTSKRAFT des ersten Verstoßes erneut einen ... BEGEHT....

By dagegen (217.5.19.48) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:08:

Ich habe noch einen roten Führerschein.
Dort steht alles noch explizit eingetragen:
Ausgestellt am 20.05.1997 ...
Probezeit bis 20.05.1999.
Alles klar?

By Greatblackbird (172.179.104.57) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:16:

@dagegen
Das würde bedeuten, die Probezeit endet mit Beginn des 20.05.1999. Ansonsten müßte es heißen: Probezeit bis einschließlich 20.05.1999 !

By dagegen (217.5.19.48) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:27:

@GB: Da ich ja am 20.05.1997 schon fahren durfte, ist es auch eigentlich logisch, sonst wäre die Probezeit ja 2 Jahre und 1 Tag.

By Greatblackbird (172.179.104.57) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:33:

@dagegen
So ist es. Deshalb ist sie mit Ablauf des Vortages vorbei.

Bei einem Fahrverbot verhält es sich genauso: Z.B. an einem 16. eines Monats ausgesprochen endet es mit Ablauf des 15. des/der Folgemonate.

By dagegen (217.5.19.48) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:46:

Hier noch der Paragraph dazu (nicht sehr ausführlich):
STVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

By devil (217.227.107.248) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:54:

Wie wär's wenn es Indy ausprobiert?
Morgen mit 25 zuviel am Starenkasten vorbei und dann abwarten ob ne Nachschulung kommt!? ;-)

By indy (195.226.96.179) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 17:39:

Hehe ;)
Nix gibts... *g*
Ausserdem... 25 zu viel... das ist über das doppelte der vmax bei meinem nächsten Starenkasten, vielleicht versuch ichs ja mit dem Fahrrad...

By alpak (217.233.253.190) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 19:38:

WICHTIG - Missverständiss:
Auf meinem Kärtchen wird unterschieden zwischen "Erteilt" (hinten, für jede Klasse einzelnd) und "ausgestellt" (vorne).
Nun wurde mir damals die Fahrerlaubnis am 26.1. erteilt (mein Geburtstag), allerdings war da das Kärtchen noch nicht fertig, weshalb ich zunächst mit einem vorläufigen Wisch rumgefahren bin.
Den endgültigen Schein bekam ich am 10.2., also ca. zwei Wochen später.
Dieser 10.2. steht jetzt bei mir unter "ausgestellt" - aber die Probezeit sollte sich doch eigentlich nach dem "erteilt"-Datum richten, oder?
Ich frage nur, weil oben die Rede von "ausgestellt am" war.
Wäre nur logisch - wenn ich nach 22 Monaten den Führerscehin verliere (verschlampe, geklaut, was auch immer), dann bekomme ich schließlich einen neuen ausgestellt, dessen "Ausgestellt-Datum" dann wieder auf "heute" lautet. Aber die Probezeit beginnt schließlich nicht wieder von vorne - nur weil er mir geklaut wurde.

Habe ich doch richtig verstanden, oder? Dann müsste man nicht wie oben von "ausgestellt am 20.5." sondern von "erteilt am 20.5." sprechen.

By RX-8 (213.7.24.128) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 20:04:

Hi,
Ich bin auch noch in der Probezeit (endet leider erst am 08.09.2002).

Werde mir in dieser Woche Urlaub nehmen und zuhause bleiben, dass mir ja net am letzten Tag noch ein Lapsus (oder wie man das schreibt) passiert! ;)

UfFw!

By indy (195.226.96.177) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 21:13:

Das wollte ich eigentlich auch, aber heute (letzter Tag der Probezeit, zumindest hoffentlich) habe ich sicher zwei Stunden im Auto verbracht... naja, is ja gut gegangen... bis jetzt zumindest!
Mein Ausstellungsdatum is übrigens der 27.11.99 - das wär doch schön gewesen... *g*

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 21:38:

Was soll denn das mit dem Urlaub nützen, wenn ihr irgendwann unbemerkt vorher geblitzt wurdet? Dann gibt es trotzdem Verlängerung und Nachschulung etc....

By indy (195.226.96.178) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 12:46:

Tja, das ist dann, ich zitiere Ali aus der Schwabensaga, "Seise gelaufe!"!
Ich glaub, ich habs unbeschadet überstanden...

By Thomas (217.84.163.223) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 21:45:

Weiß vielleicht jemand bei welcher Behörde ich mich darüber informieren könnte?

By dagegen (217.5.19.4) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 23:37:

@Thomas: Ich dachte, es wäre schon deutlich geworden. Wenn du erstmalig den Führerschein am 01.02.2000 erhalten hast, durftest du an diesem Tag auch schon fahren.
Die Probezeit endet dann am 31.01.2002 23:59 Uhr.
Wenn du am 01.02.2002 geblitzt wirst, passiert zu 98% nichts mehr...

By Greatblackbird (172.185.246.167) on Freitag, den 15. März, 2002 - 12:37:

@Thomas

Ja, bei der Führerscheinstelle.


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