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Geblizt auf der Lanstrasse mit 140

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Geblizt auf der Lanstrasse mit 140
By Mike (152.163.206.212) on Samstag, den 9. März, 2002 - 15:26:

Vieleich kann mir einer helfen,ich bin auf einer Landstrasse gefahren 100 waren erlaubt fuhr aber mit ca.140 kmh.Die Sonne schien mir richtig ins Fahrzeug da ich mein Tacho nicht mehr richtig ablesen konnte,wenn ich aber mein Bescheid bekomme
kann ich dies als Wiederspruch hernehmen?

Wäre nett wenn mir da einer Auskunft geben könnte.

MMH

By Rennfahrer (217.228.163.239) on Samstag, den 9. März, 2002 - 15:39:

Nein, musst deine Geschwindigkeit den Wetterbedingungen anpassen, wenn du den Tacho also nciht sehen kannst, wie willst du dann die Strasse genau sehen ?!

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 11. März, 2002 - 08:38:

@mike
solche schönen Gründe bekommen die eimerweise geliefert. Sowas bringt überhaupt nichts. Vom Prinzip her muss ein Widerspruch überhaupt nicht begründet werden.Das zu erwartende Gegenargument zu sdeiner vorgesehenen Einlassung hat dir Rennfahrer schon geschrieben.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 11. März, 2002 - 10:50:

Darüber hinaus: Wenn man den Tacho nicht ablesen kann (z.B. Defekt) kann man sich ja vielleicht um 10 - 20 km/h verschätzen, aber wohl kaum um 40!

By niliqb (217.185.25.141) on Montag, den 11. März, 2002 - 15:20:

Man kann sich vielleicht stark verschätzen, nur dürfte es im Widerspruchs-/Klageverfahren niemanden sonderlich interessieren :-(

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 11. März, 2002 - 15:24:

Es wird in so fern von Interesse sein, als es eine Aussage über das Einschätzungsvermögen und die generelle Eignung eines Beklagten als Fahrzeugführer erlaubt.


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