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Nennen wir es pech - nennen wir es doppelt pech ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Nennen wir es pech - nennen wir es doppelt pech ?
By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 1. März, 2002 - 12:39:

habe heute post bekommen - nicht wie erwartet einen anhörungsbogen, sondern direkt einen bußgeldbescheid. lasermessung 189 km abzüglich toleranz = 183 km/h

4 punkte
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ich weiß ja aber immer noch nicht, wo ich eigentlich gemessen wurde. außerdem weiß ich nicht, ob es zulässig ist, das nur ein polizist eine lasermessung durchführen darf - als zeugen sind drei polizisten aufgeführt - zwei saßen im auto - also muß die messeung ein polizist vorgenommen haben - ist das rechtens?

was mache ich jetzt ?

By Gerry (62.159.132.130) on Freitag, den 1. März, 2002 - 13:29:

@thomas:
ich weiß ja aber immer noch nicht, wo ich eigentlich gemessen wurde

das muss aber im BuGeB stehen, schau mal genau!

was mache ich jetzt ?

Wenn es so war, wie von dir damals beschrieben, Einspruch einlegen, weil du nicht gefahren bist. Du bist ab der Rastanlage gefahren und wer vorher am Steuer saß, weißt du nicht mehr.

Ich habe aber den starken Verdacht, dass sie an der Rastanlage gemessen haben. Deshalb sind sie sich so sicher, dass du der Sünder warst.


Gerry

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 1. März, 2002 - 14:26:

auf dem bescheid steht BAB 2, km 29,3 Rtg. Berlin - das hilft mir unheimlich weiter...

weißt du etwas darüber, ob ein polizist bei der lasermessung ausreicht ?

By devil (217.83.185.29) on Freitag, den 1. März, 2002 - 14:34:

mit Lasermessung kenn ich mich auch nicht aus.
Aber mich irritiert etwas anderes. So weit ich weisswaren 120 erlaubt, d.h. 63 km/h überschreitung.
Dies würde aber eine Geldstrafe von 275 Euro bedeuten.

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Freitag, den 1. März, 2002 - 15:59:

ich bin ein bißchen vorbelastet :-) siehe auch diverses unter "nennen wir es pech"

da haben die wahrscheinlich ein bißchen draufgepackt

By piranha (217.1.144.70) on Freitag, den 1. März, 2002 - 17:02:

@Gerry:

Das Entscheidende hat Mr. Schnabel nicht gesagt. Ich zitiere aus einem anderen Forum:

"...übersah ich nach 20 km ein beschränkungsschild - 120 km/h. prombt "rollte" ich mit 189 km/h in eine lasermessung, wurde etwa 20 km weiter von einem netten blinkenden "bitte folgen" schild von der autobahn geholt und auf dieses mein übersehen hingewiesen."

Die von Dir in den Ring geworfene Variante "Einspruch weil nicht gefahren" (=Le Method d'Alberto :-) dürfte damit höchstwahrscheinlich verbaut sein...

By Gerry (217.1.18.205) on Freitag, den 1. März, 2002 - 17:27:

@thomas

Schick doch deinen Kollegen nochmal los. Wenn der Punkt vor der Raststätte war, hast du kein Problem!

@piranha

anderes Forum oder anderer Beitrag? Der Thread lief hier nämlich schon mal und da waren Abfahrten und eine Rast zwischen Messung und dem späteren Halt durch die Polizei.

Gerry

By oiranha (217.1.142.8) on Freitag, den 1. März, 2002 - 18:00:

@Gerry:

"anderes Forum oder anderer Beitrag? Der Thread lief hier nämlich schon mal und da waren Abfahrten und eine Rast zwischen Messung und dem späteren Halt durch die Polizei"

*grins*

Anderes Forum. Den mit der Abfahrt und dem Rastplatz kannte ich nun wieder nicht. Scheint hier ein Puzzlespiel zu werden...

By Thomas Schnabel (193.159.147.142) on Freitag, den 1. März, 2002 - 22:42:

nee ich habe mich in mehrere foren eingetragen weil ich hilfe brauchte....

tatsächlich bin ich schnell gefahren und tatsächlich bin auch ich herausgewunken worden - nur weiß ich nicht, so ich gemessen wurde - das ich in die messung gefahren bin, ist hypothetisch. ich bin irgendwo zwischen ziesar und einem stück nach der raststätte buckautal gemessen worden. dazwischen befinden sich sowohl abfahrten als auch die besagte raststätte, auf der haben wir gefrühstückt.

da ich nicht weiß, wo ich - oder besser - der wagen gemessen wurde, kann es ja auch durchaus sein, das jemand anders zu dem zeitpunkt der messung am lenkrad saß.


"...übersah ich nach 20 km ein beschränkungsschild - 120 km/h. prombt "rollte" ich mit 189 km/h in eine lasermessung, wurde etwa 20 km weiter von einem netten blinkenden "bitte folgen" schild von der autobahn geholt und auf dieses mein übersehen hingewiesen."

und das übersehen habe ich natürlich geschrieben, weil mir der polizist gesagt hat, da seie ein schild gewesen - ich habe aber keines gesehen

By Gerry (217.1.18.176) on Samstag, den 2. März, 2002 - 06:12:

@piranha

das Puzzle löst sich ;-)

@thomas:
da ich nicht weiß, wo ich - oder besser - der wagen gemessen wurde, kann es ja auch durchaus sein, das jemand anders zu dem zeitpunkt der messung am lenkrad saß.

Mir war das von Anfang an suspekt, dass dich die Polzei erst ne halbe Stunde späeter rauswinkt. Sehr wahrscheinlich bist du gemessen worden und auch sofort gestellt worden. Daher auch gleich der BuGeB. So bitter es ist, aber es sieht wohl schlecht aus :-(

Wenn du aber meinst, es wäre tatsächlich 20 km vorher gewesen, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen.

Gerry

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Samstag, den 2. März, 2002 - 11:17:

ich glaube ich werde mich in das grauenvolle schicksal fügen und meine wanderschuhe aus dem schrank holen :-(

ein gutes hat es ja - es dient der gesundheit

und was ich jetzt an sprit spare - unglaublich

By Thomas Schnabel (62.226.33.226) on Montag, den 11. März, 2002 - 20:21:

seit heute nachmittag fußgänger ist......

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 08:31:

Ich bin wegen 189km/h zu 4 Punkten, 3 Monaten zu Fuss und 1580,- DM Geldstrafe verdonnert worden; wegen Vorsatz. Da hast Du ja nochmal Glück gehabt.
Leo

By Faber (193.159.79.59) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 10:16:

Mich hat es im Nov 01 an gleicher Stelle erwischt. Überschreitung 52 Km/h (nach Abzug). Ich fahre aber immer noch Auto. Es lohnt sich also nicht zu früh die Wanderstiefel rauszuholen. Mal sehen wie lange ich das durchhalte, und ob ich das ganz abwimmeln kann.

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 11:33:

@leo: wow! willst du hier neue rekorde aufstellen?? 1580,- dm strafe!

sag mal, wie konnten die dir den vorsatz nachweisen? oder hast du nicht widersprochen??

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 12:07:

Ich habe nicht wiederprochen. Vorsatz wird (in Bayern) ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h unterstellt. Die fährt man nicht mal versehentlich zu schnell. Und weil das alles so richtig ist und ich eingesehen habe, daß es etwas zu heftig war, habe ich alles so hingenommen und abgesessen. Ich tröste mich und sehe das sportlich. Wenn man schon (unerlaubt) so schnell fährt, muß man sich entweder nicht erwischen lassen oder die Konsequenzen tragen und nicht jammern.
Ich will die Diskussion nicht nochmal aufwärmen, daß es dort übersichtlich und mitten im Wald war. Schließlich haben die Eichhörnchen auch ein Recht zu leben :)
Leo alias dsdwä

By farendil (217.85.239.170) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 12:22:

@leo: ach so - du warst der mit dem mopped auf der landstraße... das ist was anderes....

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:11:

"Wenn man schon (unerlaubt) so schnell fährt, muß man sich entweder nicht erwischen lassen oder die Konsequenzen tragen und nicht jammern." - eine korrekte Haltung, da könnte sich so mancher hier eine Scheibe abschneiden!

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 13:44:

quincy
Eine korrekte Haltung ist es aber auch, zumindest nach einem mehr oder weniger legalen Ausweg zu suchen. Ich bin mir sicher, daß viele hier so denken und mit einer Moralpredigt wird denen nicht geholfen. Ich für meinen Teil habe meine Lektion gelernt, auch ohne einen Moralapostel. Ich spreche da auch gerne nochmal auf das Thema Toleranzschwelle an. Bei dem einen sind es nur 10 km/h Toleranz, bei dem anderen auch mal 50 km/h, wenn es die Situation zulässt.
Leo

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 17:26:

@Leo
Richtig. Es geht auch gar nicht ums Moralpredigen, sondern um genau diese Toleranzschwelle. Jeder legt die zwar für sich selbst fest (ich auch) aber irgendwo gibt es eine Grenze, wo es dann nicht mehr lustig (und auch nicht mehr ungefährlich)ist. Und darüber lässt sich ja gelegentlich mal ein bisschen streiten. Schon deswegen, damit hier nicht der Eindruck entsteht, Regelverstöße seinen grundsätzlich als unproblematisch anzusehen.

By Alberto (62.224.100.49) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 17:31:

@Leo
Der dir unterstellte "Vorsatz" ist sicherlich nachvollziehbar.

Das Problem sehe ich in der Tatsache, daß ich als freier Bürger eben nicht "blinden Gehorsam" - sondern eher "mündigen Ungehorsam" leiste.

Wenn ich z.B. auf einer Autobahn - nehmen wir die A81 - 3-spurig - zwischen Ludwigsburg Süd und Pleidelsheim - nur 120 fahren darf, - diese aber völlig leer list (Samstag abends) - und ich dann - vorsätzlich, aber eben bedacht, mit 220 kmh dahinfahre, was ich übrigens ein paar Kilometer weiter - auf der selben 3-spurigen Autobahn - absolut darf, weil sie dort frei ist, - dann finde ich eine erhöhte Strafe völlig unangebracht.
Natürlich steht dort ein Schild - und ich muß es theoretisch einhalten - aber ich habe mich - verantwortlich - und allerdings vorsätzlich - darüber hinweggesetzt.

In diesem Falle würde ich sehr vor Gericht streiten.

Es kommt eben immer auf die Situation an - und nicht: Hohe Überschreitung = Vorsatz!

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 12. März, 2002 - 18:16:

@Alberto
Ich kann deiner Argumentation folgen;
aber kein Richter wird dafür ein Einsehen haben.

In diesem Falle würde ich sehr vor Gericht streiten.
Das umgehst du in diesem Fall besser ;-)

By m3 (217.2.191.111) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 00:39:

ist es Vorsatz, wenn ich jahrelang nicht mehr in Stuttgart war, und dann am Samstagabend wie vor zig Jahren auf einer dreispurigen, leeren Autobahn voll angasen kann??
Ist pauschal über 70 km/h Vorsatz anzuwenden? Warum nicht 60 km/h, oder 71,647389239023 km/h? Es kommt immer auf die Situation an. Wofür wurde denn die verschärften Extremraserregelungen eingeführt? Sicherlich läßt man es am besten erst garnicht zur Gerichtsverhandlung kommen.

By Leo (193.194.7.77) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 08:30:

@quincy
korrekt ! Aber nur ein bißchen...;)

@Alberto
Auch Dir gebe ich vollkommen Recht, doch Regeln sind nunmal für alle da. Auch ich würde mit dem Richter streiten, doch sehe ich da schon ganzschön schwarz. Somit machen wir weiter wie bisher: Nicht erwischen lassen und wenn doch, dann versuchen die Konsequenzen zu vermeiden. Und wenn dann doch welche kommen, sportlich sehen und hinnehmen, bis sich die Betonköpfe der Planer gegen solch eine überflüssige Geschwindigkeitsbeschränkung aussprechen. Manchmal klappt es ja.
Leo

By Alberto (62.158.213.209) on Mittwoch, den 13. März, 2002 - 09:30:

Na sagen wir mal... nicht erwischen lassen ist gut
Wenn erwischt, Konsequenzen vermeiden- ist auch gut.

Wenn aber angehalten und identifiziert....
dann immer noch kämpfen!
Für diesen Fall habe ich gesagt, ich würde kämpfen!

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Man darf dabei nie vergessen.... ich wäre absoluter Ersttäter!! Seit 8 Jahren keine Punkte!

Warum? na - ich kenne da ein paar juristische Tricks!

By Thomas Schnabel (194.25.175.195) on Montag, den 18. März, 2002 - 15:35:

1/8 um - erwäge ernsthaft, das lenkrad abzumontieren und abends mit ins bett zu nehmen -

e n t z u g s e r s c h e i n u n g !!!

By HarryB (203.198.106.79) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 09:49:

Thomas, sei vorsichtig, wenn Du abends was getrunken hast. Weisst doch, Alkohol am Steuer - manchmal wird es teuer!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:04:

Ganz zu schweigen vom Einschlafen am Steuer!!!!

By M.P. (213.23.43.202) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 17:14:

Auch nicht gerade die attraktivste Variante von "Verkehr im Bett"...


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