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Verwarnung ohne Tatbestand und -zeit ?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verwarnung ohne Tatbestand und -zeit ?!
By mucullus (217.2.45.168) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:45:

Hallo zusammen!

Ich habe heute eine Verwarnung bekommen, in der weder ein Tatbestand noch die Tatzeit mitgeteilt wird. Ich schließe halt aus dem "Beweismittel: Radarmessung" daß ich geblitzt worden bin, aber ich weiß weder wie schnell ich war, noch wann das ganze war. Das Verwarnungsgeld beläuft sich auf 25 €.
Was meint ihr dazu?

Viele Grüße,
Armin

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 22:57:

hä? poste doch mal bitte näheres.
z.b.:
-wurdest du angehalten?
-von wem ist das schreiben?
-was wird dir vorgeworfen?
-welche rechtsgrundlagen?
-welche beweismittel?

By mucullus (217.2.45.168) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:01:

Hallo farendil

Ich wurde nicht angehalten, das Schreiben ist vom Bay. Polizeiverw.amt.
Vorgeworfen wird mir lediglich ein Verstoß gegen § 24 STVG, unter "Tatbestand" bzw. "verletzte Vorschriften" befinden sich dagegen nur leere Zeilen...Auch der Zeitpunkt der Tat wird nicht erwähnt.
Unter "Beweismittel" steht: "Radarmessung, Foto/Video, Frontfoto"

Gruß,
Armin

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:06:

@mucullus: sonst nichts? ist ein tattag, eine zeit, ein ort (genau) angegeben?

By mucullus (217.2.45.168) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:09:

kein tattag, keine zeit. Der Text des Schreibens ergibt auch *sehr* viel Sinn:

"Sehr geehrte(r) Kraftfahrzeughalter(in),

wurde in München, Dachauer Str., Lichtmast 147,
südöstlich folgende VerkehrsOwi nach § 24 STVG
begangen:"

Dann folgen wie gesagten die leeren Zeilen...

Armin

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:20:

@mucullus: sorry, sowas hab ich ja noch gar nicht gehört!

ich VERMUTE mal, es gab einen fehler im computer/drucker.

also da du mit diesem schreiben nichts anfangen kannst, hebst du es auf.

bei kleinen fehlern stellt sowas einen heilbaren mangel dar, nur hier gibt es ja nicht mal einen tatvorwurf!

wenn du glück hast, kommst du durch die verjährung - denn diesen schreiben taugt nun wirklich nicht dazu, die verjährung zu untrbrechen...

By mucullus (217.2.45.168) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:28:

danke für deine meinung! hab natürlich aufgrund des fehlenden tatzeitpunkts keine ahnung wann die sache verjährt. vielleicht starte ich morgen mal einen anonymen anruf veim pol.verw.amt, um herauszukriegen ob mehrere solcher lückentexte verschickt worden sind und der sachverhalt evtl. schon bekannt ist.

Gute Nacht,
Armin

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:30:

@mucullus: vielleicht starte ich morgen mal einen anonymen anruf veim pol.verw.amt
NEIN!!!!
keine schlafenden hun... ähh beamte wecken!!!

By mucullus (217.2.45.168) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 23:32:

*lach* ok, werde mir deinen rat zu herzen nehmen ;-)


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