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38 zu schnell, Auto meiner Freundin,schlechtes Bild, DRINGEND !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 38 zu schnell, Auto meiner Freundin,schlechtes Bild, DRINGEND !
By SvenM (172.176.253.44) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 23:00:

Hallo Zusammen,

ich war so blöd in der Stadt statt 50 mit 91 unterwegs gewesen zu sein (es war Dunkel, zweispurig, leer und eilig)... nicht das ich jetzt meinen Fehler hier plattreden möchte, ich bin nur nicht bereit die Konseqienzensen einfach so hinzunehmen... Also ich habe mit abgezogener Toleranz 38 zuviel; das bedeutet 3 Punkte, ca 118 Euro und 1 Monat Fahrverbot (!!).

Ich habe einen Vorteil, der Wagen ist auf meine Freundin angemeldet, sie hat den Anhörungsbogen heute bekommen. Zudem ist das Bild Sauschlecht, ich könnte auch ihr Bruder sein ,) ...

Gibt es Mittel und Wege das ganze irgendwie zu umgehen ohne das meine Freundin die Punkte bekommt ?
Mir wurde gesagt das, wenn sie mich verschweigt selber Zahlen muss und die Punkte bekommt...das will ich nicht !

Ist nur ziemlich wichtig, da ich bei einem Monat Fahrverbot ne Menge Geld verliere da ich in der Zeit nicht Arbeiten gehen kann (bin Studi).

Wäre schon wenn ihr mir weiterhelfen könntet, habe mit Rechtslagen nicht so viel am Hut und bin auch noch nie in einer so extreme "Bltzsituation" gewesen !

Danke & Ciao,
Sven

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 02:08:

@sven: Mir wurde gesagt das, wenn sie mich verschweigt selber Zahlen muss und die Punkte bekommt...
wer hat dir diesen riesenblödsinn erzählt???


ich bin nur nicht bereit die Konseqienzensen einfach so hinzunehmen
wenigstens ehrlich....

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 10:05:

Hallo SvenM
such mal durch das Forum nach der Alberto-Methode.
Wenn du Sie GENAU befolgst, dürfte das helfen.

By SvenM (195.36.121.26) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 14:02:

hab jatzt eine Menge über Alberto gefunden, aber noch keine direkte Anleitung...
Hab ich das richtig verstanden :
Ich (bzw. meine Freundin) schicke den Anhörungsbogen mit der begründung, das sie nicht aussagen möchte da Angehörige im spiel sind, ab.
Dann könnte ich das Foto anfordern.. (kostet bestimmt noch mal 2 Wochen) und denn irgendwann bekommt meine Freundin eine Vorladung zu der sie überhaupt nicht gehen muss... und dann irgendwann kommen die Grünen mit dem Foto, wenn die 3 Monate bis dahin noch nicht um sind .. right ?

Danke für Eure Antworten ..

SvenM

By Alberto (62.224.97.69) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 14:44:

Nein - falsch! Falscher geht es nicht!
Also - ihr habt bereits ein Bild? Richtig?
da ist eine männliche Person drauf - richtig?
Also kann es die Halterin, nämlich deine Freundin, nicht gewesen sein.

So viel steht schon mal fest.

Jetzt hoffe ich mal, daß deine Freundin clever und stark ist, weil sie sonst das Spiel gar nicht durchhält.

Ferner hoffe ich, daß sie einen Bruder oder Cousin hat - oder du einen Bruder hast, der herhalten könnte.

Dann hoffe ich, daß diese Person auch clever und stark ist - und daß diese Person dir nicht sehr ähnlich sieht.(sonst könnte er ja für den Täter gehalten werden)

So - nun beginnt das Spiel.....
Die Freundin schreibt - auf dem Anhörungsbogen hin, daß der Fahrer dieser "Bruder" war.

Darauf bekommt dieser wieder einen Anhörungsbogen (ist ja auch plausibel, denn ein Mann ist auf dem Foto).
Dann gibt er auf dem eigenen Anhörungsbogen alle Daten bekannt und kreuzt an, daß er den Verstoß zugibt.(das ist nicht relevant, gewinnt aber zeit)

Dann bekommt er - etwa nach 4 Wochen - einen Bußgeldbescheid.
Nun kreuzt er an, daß er den Verstoß nicht zugibt(das ist somit ein offizieller Einspruch). Als begründung gibt er an: "Er will seinen Anwalt befragen" (Das ist wiederum plausibel, denn es geht schließlich um etwas)

Diesen BuGeBe schickt er - per Einschreiben-Rückschein - nach etwa 10 - 11 Tagen zurück.

(Ihm kann nun nichts mehr passieren, denn der BuGeBe ist ja nicht rechtskräftig geworden - und er ist ja nicht auf dem Foto - er gilt aber als Betroffener und muß keinerlei Aussagen machen.)

Nun müßt ihr eben so lange weiterspielen, bis für dich 3 Monate herum sind (ab tattag) - dann kann der "Freund" irgendwann sagen, daß er nochmals nachgesehen hat - und an diesem tage nicht unterwegs war, weshalb es sich nur um einen Irrtum handeln könne.
Er regt deshalb an, das verfahren einzustellen.

Dann habt ihr es geschafft.

Achtung!!! Macht ihr irgendetwas anders, geht es schief!

By devil (217.83.188.187) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 14:47:

Nee, nicht wirklich.
Da ihr ja nicht verlobt seid (oder?) bist Du kein Angehöriger. Also hat sie auch nicht das Zeugnisverweigerungsrecht. Gut, ihr könnt euch ja schnell verloben, aber ob das so viel bringt?
Ich würde es eher so machen: Deine Freundin gibt einen anderen Freund an, der mitmacht. Er bekommt AB, gibt es zu und bekommt schließlich den BGB. Dann fällt ihm ein, dass er es gar nicht sein konnte, was sich anhand des Bildes nachweisen lässt, (möglichst andere Haarfarbe, da schlechtes Bild).
Für Dich müsste es bis dahin verjährt sein.

By devil (217.83.188.187) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 14:51:

@alberto: warst schneller als ich

@svenm: Mach es genauso, wie Alberto es sagt!
ist ja schließlich seine Methode

By SvenM (195.36.121.26) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 15:48:

@Alberto
-->Also - ihr habt bereits ein Bild? Richtig ?
Halbrichtig, wir haben eine Kopie des Bildes, bin kaum zu erkennen !
Meine Freundin hat ungefähr 25 Cousins und einen Bruder der mir sehr ähnlich sieht. :-)b

Mein Anliegen ist es nur die Family aus dem Spiel zu halten, die meinen nämlich alle das man dagegen nix machen kann und glauben mir leider auch nicht. Ergo wird auch keine grosse Bereitschaft da sein für mich hinzuhalten da die alle der Meinung bin "ich fahre viel zu oft zu schnell, strafe muss sein!" Kann ja sein, die Geldstrafe ist mir auch Latte, nur ich MUSS das umgehen da der Monat Fahrverbot mir echt Probleme bereitet.

Eine Frage noch, ab wann zählen die 3 Monate, ab eingang des Schreibens oder ab Blitztag ? Denn wenn ab Blitztag dann ist schon einige Zeit vergangen und ich brauch nicht mehr soviel zu schinden ,)

Ich finds super das hier einem so schnell geholfen wird, muss das Forum mal loben !! Solange man die raserei nicht direkt unterstützt...

By devil (217.227.110.250) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:01:

Die 3 Monate gelten ab dem Blitztag. Sobald jedoch der AB innerhalb dieser Zeit an den "Täter" ausgestellt wird, beginnt die Verjährungsfrist von vorne!

By SvenM (195.36.121.26) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:13:

D.h. das ich ab gestern, wo ich meine Freundin den Bogen bekommen hat, noch mal 3 Monate rumkriegen muss ??
Und das heisst auch das wenn jemand die Schuld auf sich nimmt die 3 monate wieder von vorne beginnen ?
Oh mann, 3 Monate sind eine lange Zeit, 1-2 Monate könnte man schnell schinden.
Oder habe ich das Falsch verstanden ? Meine Freundin wurde ja als Zeugin befragt, also ist der AB ja nicht an den Täter adressiert ,)

Oh mann ist das alles ein Heckmeck ! Meine neue Goldene Regel: "nicht schneller als +21 fahren und dann hat man auch kaum ärger... "

SvenM

By devil (217.83.185.211) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:18:

ich schrieb "der Täter", also Du. Wenn Deine Freundin den Bogen bekommt ändert sich für Dich erstmal nichts

By SvenM (195.36.121.26) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:23:

supi ! Das heisst auch wenn erst mal scheinbar ein Täter gefunden wurde, ein sogenannter Kopfhinhalter, und dieser dann doch sagt er wars net wurde auch kein Täter gefunden, richtig ?
Also sind die 3 Monate dann für mich, solange ich keinen AB als Täter oder ein BGB bekomme, bald vorbei :-)

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 17:40:

Genau

By Alberto (62.224.100.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 18:56:

Darum - du MUSST einen finden!
Vielleicht suchst du mal bei denjenigen, die mal von dir eine solche Gegenleisteung "gut gebrauchen" können?

Ich habe früher immer zuerst meine Hilfe angeboten, dann aber irgendwann mal die "gegenleistung" gefordert - und auch bekommen.

Diese Leute, die selbst in der Sch... sitzen lernen die Logik dieses Verfahrens kraft eigenen Antriebes am schnellsten.

Danach haben sie auch keine Angstmehr davor, wieder einmal "einzuspringen"

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 19:27:

Aber nimm nicht den Bruder der dir ähnlich sieht,
sonst kassiert der womöglich das Fahrverbot!
Er kommt ja nur raus, weil er aufgrund des Fotos
gar nicht als Täter in Frage kommt!

By SvenM (172.177.172.95) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 21:18:

Also, ich bin jetzt zuhause. Ich wurde am 16.01 geblitzt, muss also die Zeit bis zum 16.04 totschlagen. das sind ca 7 Wochen. Die bekommt man doch eigntlich locker rum, oder ?
Was haltet ihr davon :
Meine Freundin schreibt sie will den Täter nicht nennen. Mehr nicht. Dann gehen schon mal wieder 2 Wochen um. Also noch ca 5 Wochen zu bewältigenn.
dann fordert sie das Foto oder Messprotokoll an. Also noch mal 2 - 3Wochen.

Möglichkeit B:
Oder sie meldet sich nicht auf den Brief, bis die dann antworten =2 Wochen.
Dann kommt entweder eine 2. Aufforderung oder eine Anschuldigung. Die wiederlegt sie dann und sagt sie wars nicht aber will ihn nicht nennen.
ca 3 Wochen.

Was haltet ihr davon ?
Habe das Glück das die sich soviel Zeit gelassen haben.
Ich habe das doch richtig Verstanden, das wenn meine Freundin nicht antwortet (vielleicht weil der Brief gestohlen wurde, hier passieren die wildesten Sachen) den BGB bekommt, oder ? Oder kann sie dann sagen das sie den Brief nie erhalten habe und ihn noch mal anfordert ?


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