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Zeugenfragebogen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Zeugenfragebogen
By Reimers (62.67.140.8) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 16:21:

Bin halter des fahrzeugs habe aber das fahrzeug nicht gefahren.verstoss 9.2.02 zeugenfragebogen am
26.2.02 mit schlechtem foto erhalten.wie muss ich den zeugenfragebogen bearbeiten????

By faraday (80.135.86.39) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 18:15:

@ reimers

kommt drauf an ob und wie der fahrer dazu steht. wenn du infos willst, solltest du schon mehr angaben machen (wer ist gefahren,wieviel usw)

fara

By reimers (62.67.96.106) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 16:39:

Mein sohn fährt das fahrzeug ständig.die überschreitung war 45 kmh.mein sohn wohnt nicht bei uns.die zulassung des pkw ist noch in unserem
kreis.

By Alberto (62.224.100.12) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 17:43:

Na, das ist ja ne ganze Menge!!!
das gibt allemal ein Fahrverbot, wenn sie den Sohn kriegen!

Also - Zeugenfragebogen - ist so ne Sache.
Damit haben sie vermutlich anhand des geburtsdatums bereits geschnallt, daß der Vater= Halter nicht der Fahrer ist.

Nun wird es aber gefährlich, denn ein zeuge darf nicht so einfach die Aussage verweigern (es sei denn, für eine "schützenswerte Person" - also den Sohn) Aber - so schlau sind die auch, schauen ins Melderegister oder sonst wohin - und finden den Sohn (bei 45 kmh suchen die schon mal etwas aufwendiger)

Besser wäre es, man würde sich als zeuge irren und eben aus Versehen mal einen anderen Sohn( falls vorhanden) oder eben einen Firmenangehörigen jüngeren Alters oder aber einen Neffen - für den Fahrer halten und diesen versehentlich angeben.

Dann bekäme die Beamtenseele etwas Genugtuung und man würde genau diesem - leider falschen - vermeintlichen Täter einen Anhörungsbogen (nicht Zeugenbefragungsbogen) schicken.

Dieser (er ist auch etwas dusselig) - nimmt dann zunächst voller Trauer an, er sei selbst tatsächlich gefahren - und er gibt dies auch noch zu - auf dem Anhörungsbogen.

Dann wiederum freut sich der Beamte - und er wird so irgendwann nach 3 - 4 Wochen einen Bußgeldbescheid gegen diese bedauernswerte Person erlassen.

Dann aber wird dieser hellwach, weil da ja drinsteht, daß gegen ihn ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt wird.

Er sucht nochmals in seinem terminkalender nach - und was findet er?
Einen termin, der es gar nicht zuläßt, daß er an diesem Tage im fraglichen Raum unterwegs war.

Deshalb schließt er nun daraus, daß es sich nur um einen Irrtum handeln könne. Er erhebt also Einspruch (innerhalb von 2 Wochen!!!!!) - per Einschreiben-Rückschein! - und er regt an, das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Dann aber steht der Beamte wieder am Anfang des grausamen Spieles - er muß wieder zum Vater - also zum halter kommen, - wenn - ja wenn es sich überhaupt noch lohnt, - weil gegen den wahren Täter vermutlich die 3-monatige Verjährungsfrist eingetreten ist.

So ein Pech!


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