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AHB einfach ignorieren?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: AHB einfach ignorieren?
By Udo-51 (213.7.223.138) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 17:10:

Wurde mit 15 km/h zu viel geblitzt, also 25 Euro.
Hab gestern AHB bekommen. Was passiert wenn ich es einfach nicht sofort bezahlen.
Bekomm ich dann Verwarnungsgeld mit Auflagen. Also bearbeitungsgebühr usw.

Mfg

By faraday (217.83.117.151) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 18:25:

du dürfstes als erstes ne erinnerung kriegen. wenn dann immer noch niemand reagiert fahren die o-ämter härtere geschütze auf. das ist aber je nach amt unterschiedlich. es kann durchaus passieren das die polizei dann mal bei dir klingelt. wir haben hier auch schon mal einen fall gehabt bei dem die polizei sogar auf den "sündiger" nachts vor seinem haus gewartet haben. und das alles wegen 15 € !

By crouser1 (80.139.32.86) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 18:55:

wenn du auf die erinnerung nicht reagierst kommt ein bußgeldbescheid und der wird teuerer.15€ sind 30dm plus verwaltungsgebühr von ca. 25dm. also kannst dir ausrechnung wie teuer das wird,

By piranha (194.95.176.28) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 14:50:

Nicht fristgerechte Zahlung eines Verwarnungsgeldes kann zwei Möglichkeiten zur Folge haben:

- Einstellung des Verfahrens (unwahrscheinlich)

- Eröffnung eines förmlichen Bußgeldverfahrens

Bei Parkverstößen kommt es allerdings häufig zur Einstellung, wenn der tatsächliche Fahrzeugführer nicht unter angemessenem Aufwand ermittelbar ist (vgl. § 25a StVG, "Kostentragungspflicht des Halters", Kosten für den Halter: 18,12 Euro).

Mit der Eröffnung des förmlichen Bußgeldverfahrens wird ein Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen erlassen. Die Gebühren und Auslagen betragen neben dem Verwarnungsgeld zusätzlich 18,12 Euro.

Gegen den BGB kann Einspruch eingelegt werden. Frist: 2 Wochen.

Hiernach dann wieder

- Einstellung

- oder Abgabe an Staatsanwaltschaft.

Wer Einspruch einlegt, muss in letzter Konsequenz bereit sein, vor den Amtsrichter zu treten. Einspruch und spätere Rücknahme können zwar u.U. ein kluges taktisches Manöver darstellen (Hinauszögern der Rechtskraft), sind aber wirtschaftlich für sich allein betrachtet unsinnig.

MfG


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