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Ein Schweizer in Deutschland mit Radarwarner & Laserblinder

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Ein Schweizer in Deutschland mit Radarwarner & Laserblinder
By Speedy (194.158.247.107) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 23:11:

Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten,


bin Deutscher, lebe in der Schweiz, habe einen schweizer Führerschein und einen Radarwarner & Blinder im Auto. Ist ein Firmenwagen einer schweizer Firma. Hat jemand eine Ahnung, was mit mir nach dem 01.03. passiert, wenn die Polizei mich in Deutschland mit dem Radarwarner & Blinder ertappt? Gilt die Strafe eigentlich pro Gerät oder gibt es, wenn beides eingebaut ist, gleich die doppelte Packung? Vielen Dank für die Hinweise schon einmal.

By farendil (217.235.61.20) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 23:16:

@speedy: also du mußt halt vor ort bezahlen, wenn du keinen wohnsitz in D hast.

dann kannst du weiterfahren.

die frage, ob sich die strafe erhöht, ist gut. ich würde sagen: nein!
rechne aber trotzdem damit, daß irgendeiner die strafe erhöhen will. (solange bis es hierzu ein eindeutiges grundsatzurteil gibt, will ich mich eben nicht absolut festlegen)

By Speedy (194.158.247.107) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 23:24:

@farendil

Hi Farendil,


heist, daß auch keine Punkte für meinen ja sozusagen in Flensburg hinterlegten Führerschein? Nehme nicht an, daß die den so einfach vernichten, sondern, daß ich den wiederkriege, wenn ich mal wieder zurückziehen sollte (eher unwahrscheinlich... .)


Cheers

Speedy

By farendil (217.235.61.20) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 00:17:

@speedy: also soweit ich weiß, werden die punkte schon gespeichert, aber solange du ausländer bist und nicht zurückkommst ist das realtiv bedeutungslos...

By Speedy (195.141.144.14) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 09:10:

@farendil:

Danke schon mal für die Info. Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Die Geräte werden dann vermutlich beschlagnahmt? Bei mir wären das Festeinbauten, sind also nicht so ohne weiteres zu entfernen, kann eigentlich nur eine Werkstatt machen. Wird in dem Fall das ganze Fahrzeug sichergestellt? urgs...


Cheers


Speedy

By Markus (134.176.84.79) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 08:36:

Also in einem Fernseh-Beitrag haben sie mal gezeigt, wo ein Schweizer im Punktebereich gecruist ist. Nachdem Anhalten mußte er das doppelte Geld abdrücken, weil er keine Punkte bekommen kann.

@speedy

ich denke, bei einem festeinbau können sie verlangen, dass du ihnen die geräte einzeln und ausgebaut mitgibst, oder sie dir dein auto erstmal sicherstellen um das von einem experten beurteilen zu lassen.

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 13:21:

@ speedy,
Du musst Die Geräte entweder vor Ort ausbauen (war bei mir so) oder der Wagen wird "Still" gelegt.
Punkte bekommst Du auf jeden Fall, hast ja nen deutschen Führerschein und vermutlich auch das Fahrverbot, allerdings gillt das nur in Deutschland.

Wegen dem Fahrverbot bin ich mir deshalb unsicher weil auch hier im Forum keiner weiss, ob es nur 4 Punkte gibt (normalerweise heisst das Fahrverbot) oder ob es tatsächlich auch Fahrverbot gibt.

Freund Officer hat sich hierzu leider auch noch nicht erklärt.

Gruss

S

By Goose (80.135.127.199) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 13:46:

Laut BKatV ab dem 01.03.2002 75€ und 4 Punkte, jedoch kein Fahrverbot

Gruß
Goose

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 14:38:

@goose
Vielen Dank, endlich die Klärung. Ich dachte es mir auch schon, aber aus berufenerem Munde ist es eindeutig.

Gruß Smith

By Speedy (195.141.143.77) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 20:31:

@Alle und speziell Goose


Vielen herzlichen Dank für die Infos. Jetzt weiß ich wenigstens woran ich bin und mit welchen Risiken ich wann zu rechnen habe. Ein Hoch auf das Forum, sage ich da nur!


Cheers

Speedy, dessen Name schneller ist als sein Fahrstil

By Grobi (217.85.47.76) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 21:06:

Kann das Fzg wirklich stillgelegt werden? Die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind doch sehr unterschiedlich. Oder verstößt der Warner nicht gegen die STVZO, sondern die STVO? Woher soll ein Ausländer die gesamte STVO kennen?

Grobi


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