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BG-Bescheid Geld eintreiben

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: BG-Bescheid Geld eintreiben
By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 09:17:

Hallo alle zusammen,

wenn der BG-Bescheid rechtskräftig ist, man aber aus wirtschaftlichen Verhältnissen (500€ pro Monat Verdienst bei 270€ Miete) die Strafe (125€) nicht zahlen kann und auch nicht wird in den nächsten drei Jahren und man denen das auch erklärt, schicken die dann den Gerichtsvollzieher? Und wie sieht es denn mit den Kosten des Verfahrens vor Gericht aus? Was kostet sowas überhaupt als "Komplettpaket" einmal Gerichtsverhandlung?
Hat jemand in dem Bezug Erfahrung mit Gerichtskostenbeihilfe?
Danke,

mfg Stefan

By farendil (217.235.61.20) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 10:22:

@spsln: also bei nachgewiesener schlechter wirtschaftlicher lage ist eine ratenzahlung möglich. theoretisch ist auch eine verringerung der strafe möglich.

das ist das, was du ereichen kannst.

zahlst du gar nicht, so wird das geld zwangsweise beigetrieben. das geht bis zur beugehaft...

By spsln (145.253.246.133) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 10:28:

@farendil: ich könnte denen 5€ pro Monat geben. Nehmen die dann eigentlich Zinsen?

Und die werden mich doch nicht wegen nem Rotlichtverstoß einknasten, oder? dann nehm ich gleich den Monat mit Fahrverbot :-)

By farendil (217.235.61.20) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 10:36:

@spsln: DIE machen dir ein angebot für eine ratenzahlung nach deiner finanziellen lage.

nimmst du es nicht an, kannst du dagegen klagen.

tust du das nicht bzw. verlierst du, wird die entscheidung rechtskräftig und du mußt zahlen. tust du das nach emhren aufforderungen nicht so kann das bis zur beugehaft gehen, sprich du mußt in den knast, damit du zahlst. (ist also kein ersatz für die geldstrafe)


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