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Die Polizei war da/Anwalt schweigt/keine Akteneinsicht..was nun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Die Polizei war da/Anwalt schweigt/keine Akteneinsicht..was nun?
By Fahrer (217.9.45.167) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 12:03:

Hi @All!
Meinen Fall habe ich schon mal hier gepostet(Thread:"Zwei Fragen..") - also ich bin geblitzt worden mit + 31Kmh innerorts..
Mein Anwalt will ungefähr von 3,5 Wochen die Einsicht beantragt haben - bisher ohne Ergebnis - was schon an sich komisch ist - wieso dauert das denn so lange ?
Ich hab damals auch gefragt - ob die Polizei auch trotz des Anwalts bei mir vorbeischauen kann - sowohl der Anwalt als auch die Postler hier meinten-das sei unwahrscheinlich... Nun ist das aber passiert : Die Polizei war da - die haben bei mir mehrmals geklingelt(haben wohl mein Auto vor der Tür gesehen) - ich hab nicht aufgemacht - dann haben sie mit meinen Nachbarn gesprochen - die gesagt haben - dass sie mich auf dem Foto nicht erkennen können.. Daraus schliesse ich, dass die Fotos doch einigermassen gut sind(wenn man sie schon den Nachbarn zeigt..)
Die Frage ist jetzt was soll ich nun machen?
Der Anwalt meint - er habe noch nicht eingesehen und er wisse nicht wann es zur Einsicht endlich kommt... Kann die Polizei noch mal bei mir vorbeischauen?Soll ich nicht aufmachen ,auch wenn zB abends das Licht in meiner Wohnung an ist? Was ist jetzt mit der Einsicht?
Hätte ich bloss von Anfang an einen anderen angegeben , hätte ich event. eine Chance gehabt -aber jetzt sitze ich da ,hab keine Fotos ,hab mich nicht mal dazu geäussert und wenn mich die Polizei jetzt erwischt - dann ist die Sache wohl endgültig Aus...

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 14:35:

Natürlich darf die Polizei ermitteln wenn du einen Anwalt hast. Dass der noch keine Akteneinsicht hat, liegt wahrscheinlich daran, dass die Ermittlungen noch andauern. Aber solange bekommst du auch keinen BG Bescheid. Dein Anwalt hätte dir aber ruhig sagen können, dass du dich da jetzt auf ein zwei bis vier-wöchiges Katz und Maus Spiel vorbereiten musst. Deine Nachbarn haben gut reagiert -hatten meine seinerzeit auch, sowas fördert die Freundschaft. Was die Grünen jetzt machen ist, dass sie entweder in deiner Firma vorbeischauen (Version kleiner Ort) oder direkt auf die Gemeinde zum Ordnungsamt gehen und sich dein Ausweisfoto ansehen. Mach nicht auf wenn sie klingeln und wenn du Morgens raus gehst, sieh vorher nach, ob da welche lauern. die Zeit geht aber auch vorüber.
Das Katz und Maus Spiel dient für deinen Anwalt hauptsächlich dazu, Zeit zu schinden um die Sache evtl in die Verjährung zu kriegen, denn identifizieren tuen die ihre Opfer in den meisten Fällen über das Ordnungsamt. Das du dich noch nicht geäussert hast, ist gut so, denn die meisten "normalen" Menschen schwätzen da -aus Juristensicht- doch nur dummes Zeug, was Probleme macht.

By Fahrer (217.9.38.146) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 15:33:

@alfa
Vielen Dank für deine ausführliche und schnelle Antwort!
Ich wollte nur noch eine Kleinigkeit wissen:
Wenn die Polizei noch mal zu mir (zB abends) kommt (womit ich rechne)- d.h. das Licht ist (bei mir) an ... Kann/Soll ich auch in diesem Fall nicht aufmachen ? Ich kann zwar (danach) sagen - ich hab gepennt - aber ob das so glaubwürdig ist?Ich meine, aufmachen will ich ja auf keinen Fall - aber wenn die bei mir Licht sehen und dann ununterbrochen klingeln - das macht dann auch keinen Spass..
+ sollten die mich tatsächlich mal erwischen - ist dann die Sache vorbei oder lässt sich auch in diesem Fall noch irgendwas machen?

PS. Die Variante mit "..in deiner Firma vorbeischauen.." geht bei mir zum Glück nicht - ich studiere noch ;)

By Christoph (194.15.135.3) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 16:01:

Hi,
wenn bei dir zu Hause abends das Licht brennt, ists draussen doch wohl dunkel. Und im Dunkeln treibt sich gerne lichtscheues Gesindel rum, sagt die Polizei. Deshalb machen Menschen, die Polizisten gerne glauben, im Dunkeln die Tür nicht auf.

MfG
Christoph

By Alberto (62.224.100.111) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 16:55:

@Fahrer
Natürlich mußt du nicht aufmachen - niemals - selbst, wenn sie an die Tür trommeln.
Du könntest ja gerade mit deiner Freundin im Bett liegen, oder?
Ebenso könntest du mit Durchfall auf der Toilette sitzen - oder eben gemütlich in der Badewanne liegen - oder aber gerade einen spannenden Film ansehen - und du hast eben gerade keinen Bock auf irgendwelchen Besuch!

Keine Sorge - die dürfen die Tür nur eintreten - bei Fahndung nach Kapitalverbrechen oder bei "Gefahr im Verzug" - beides ist hier nicht gegeben..

Aber ich sage dir, wenn die ehrgeizig sind - und leider nur ein mittelmäßiges Bild haben - und das Ausweisbild auf dem ordnungsamt auch schon sehr alt ist - dann werden sie dir wirklich öfters mal auflauern - zu verschiedensten zeiten - auch mal Samstag und Sonntag.

Deshalb - du mußt dein Auto, das deine Anwesenheit dokumentiert - grundsätzlich wo anders parken, so daß du die Umgebung chekcne kannst, bevor du einsteigst und losfährst.

Sie werden sich immer an deinem Auto orientieren, denn dich selber kennen sie ja nur vage......von einem schlechten Bild.

Das Auto - innerhalb deiner Wohngegend - das ist die Schwachstelle.

Also..... Auf in den Kampf... es lohnt sich für 1 Monat Fahrverbot!

By Christoph (194.15.135.3) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 08:53:

@Alberto:
Das wär also ein klassischer Fall für ein carswapping. Man braucht nur eine guten Kumpel, der mitmacht. Einfacher wird es nur, wenn man generell nicht mit dem 'eigenen' Auto fährt.
MfG
Christoph

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Freitag, den 22. Februar, 2002 - 15:20:

@Fahrer

Der Tipp von Alberto ist goldrichtig. Mir ist in etwa das gleiche vor knapp 2 Jahren passiert. Die Polizei war mehrfach da; Aussage wurde vom "Empfang" (nicht von mir) immer verweigert. An einem schönen Morgen fiel mir dann ihr Wagen auf (dummerweise benutzten sie immer den gleichen), der direkt hinter (!) meinem Wagen parkte. Ich bin darauf erst gar nicht eingestiegen, sondern hab den Wagen meiner besseren Hälfte benutzt und das quasi vor deren Nase! Daraufhin bin ich schon ein wenig vorsichtiger geworden - insgesamt haben sie mich 3 mal aufgelauert. War nett und amüsant.

By Fahrer (217.9.45.114) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 19:00:

Danke für eure Hilfe !
Meinen Wagen hab ich bereits "versteckt" ..mal sehen ,wie die Sache ausgeht..
Ich habe aber (leider) schon wieder paar Fragen an euch!
Die Sache ist die ,dass ich mich immer stärker davon überzeuge,dass mein Anwalt eigentlich nicht nützlich ist (bzw. sein will),sondern schadet vielmehr der ganzen Angelegnheit(als Beispiel : Der hat mir auf jeden Fall empfohlen - falls die Polizei bei mir vorbeischaut - aufzumachen , weil sie sonst bei mir einbrechen)
Der Anwalt hat überhaupt kein Konzept - mir(und ihm wohl auch) ist überhaupt nicht klar , was dieses Versteckspiel bringen soll.. Verjährung ist für ihn ein Fremdwort - er hat mir bloss verraten - das einzige ,was er tun wird , ist "hoffen" ,dass die Fotos doch schlecht sind und das Verfahren eingestellt wird - was eigentlich fast zu 99,9% nicht der Fall ist/sein wird.
Jetzt zweifele ich sogar dran ,dass er überhaupt die Akteneinsicht beantragt hat - er hat mir neulich mittgeteilt - dass ich demnächst (also wenn die Fotos gut sind) den BG-Bescheid bekomme... Das ist doch völliger Schwachsinn - es kann doch so lange keinen BG-Bescheid geben,solange der Anwalt in die Akte nicht eingesehen hat, oder?
Was ist jetzt,wenn er (hoffentlich) tatsächlich in die Akte einsieht und die Fotos gut sind? Kann ich dennoch jemand anderen angeben - der die Tat auch zugibt? Oder ist die Sache für mich schon gelaufen? Ich meine - es ist mir klar ,dass ich das (wenn überhaupt) gleich am Anfang im ABogen angeben sollte - bloss (wenn ich das richtig verstanden hab) kann ich das immernoch tun - weil sich eben der Anwalt eingeschaltet hat und die Einsicht beantragt hat - somit ist es so , als hätte ich immernoch die Möglichkeit mich zum Fall zu äussern ,oder?

Fahrer

By farendil (217.225.252.168) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 22:21:

@fahrer: dein anwalt schein wirklich eine flasche zu sein! frag ihn mal, wie er sein staatsexamen geschafft hat!! *aufreg*

falls die Polizei bei mir vorbeischaut - aufzumachen , weil sie sonst bei mir einbrechen)
schwachsinn!

ist "hoffen" ,dass die Fotos doch schlecht sindist so dumm nicht. nur reicht es halt, wenn dein foto von dem (älteren) auf der meldestelle stark genug abweicht.

es kann doch so lange keinen BG-Bescheid geben,solange der Anwalt in die Akte nicht eingesehen hat, oder?
kann es schon...


- bloss (wenn ich das richtig verstanden hab) kann ich das immernoch tun
nicht wenn du das foto gesehen hast - und dasd ist in der akte.
das wäre WISSENTLICHE beschuldigung eines unschuldigen.

By Fahrer (217.9.45.7) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 00:07:

@farendil - Danke für die Antwort!
Der Anwalt will sich mE einfach keine Mühe geben -er erzählt nur solche schöne und z.T. dämmliche Geschichten - was aus seiner Sicht auch egal ist - das Geld von der Versicherung wird er ja sowieso kassieren.. Aber ich lasse es ja nicht locker ;)

Eine Frage : Lohnt es sich in meiner Situation event. ganz auf die Akteneinsicht zu verzichten und gleich jemand anderen anzugeben? Dann wird das ja keine "wissentliche" Beschuldigung mehr (in die Akte haben wir (weder ich noch Anwalt) ja nicht eingesehen)..
Ich kann ja eigentlich nichts mehr verlieren.. Der Anwalt meint zwar - man solle abwarten ,vielleicht wird ja das Verahren wg. schlechten Fotos eingestellt - aber wenn nein ,was dann? - darauf liefert er keine Antwort..
Ich meine - wenn ich jetzt einen anderen angebe und das Foto auf der Meldestelle schlecht/alt ist - dannn werden sie wohl gg. anderen ermitteln müssen oder werden sie auch in diesem Fall mir den BG-Beschied zuschicken?

Fahrer

By faraday (80.135.95.109) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 14:37:

@ fahrer

solchen flaschen von juristen sollte man das mandat wieder abnehmen und zu einem spezialisierten anwalt fürs verkehrsrecht gehen. die haben einfach mehr "tricks" drauf und so ein wald-und-wiesen anwalt kann da meist nur wenig ausrichten bzw. kennt die tricks nicht

By farendil (217.225.244.21) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 15:27:

@fahrer: Lohnt es sich in meiner Situation event. ganz auf die Akteneinsicht zu verzichten und gleich jemand anderen anzugeben?
denk mal du wärst sachbearbeiter: da nimmt sich jemand extra einen anwalt, um dann zu behauten, er war es nicht, ohne das foto gesehen zu haben...

meine - wenn ich jetzt einen anderen angebe und das Foto auf der Meldestelle schlecht/alt ist - dannn werden sie wohl gg. anderen ermitteln müssen
wenn bis dann keine 3 monate seit der tat rum sind, ermitteln sie weiter, sonst stellen sie das verfahren ein.

By Fahrer (217.199.76.8) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 17:17:

Hallo @all!
Genau 2 Wochen sind seit dem Besuch der Polizei vergangen - und plötzlich stehen die schon wieder vor meiner Tür.. Ich habe ja diese 2 Wochen meinen Wagen permanent sorgfältig versteckt - bloss dummerweise habe ich das ausgerechnet heute nicht gemacht - wollte nur kurz was zu Hause erledigen - und schon sind die da.. OK - die Tür habe ich selbstverständlich nicht aufgemacht + diesmal haben sie auch bei den Nachbarn nicht geklingelt..
Ich habe schon wieder 2 Fragen an euch :) :
a)Ich hab mich neulich mit meiner Nachbarin unterhalten,der die Polizisten damals die Fotos gezeigt hatten - und sie meinte mir - die Fotos seien nicht unbedingt die besten : Konturen seien zwar zu sehen (und solche merkmale wie brille/nase/ohren) - das Gesicht selbst sei aber im Schatten - also nicht eideutig zu erkennen..
Ok,ich weiss zwar nicht - wie schlecht/gut die Fotos tatsächlich sind - aber kann man das als Pluspunkt für mich bewerten ?Aber auf der anderen Seite - wenn die Fotos tatsächlich so schlecht wären - ich glaube nicht das die Polizei sie dann der Nachbarin zeigen würde bzw. mich 2mal besuchen würde ..Was meint ihr dazu? Habe ich noch Ausseichten auf die Einstellung des Verfahrens?
2) Ich fahre nächste Woche in Urlaub für ca. 4 Wochen... Was ist ,wenn ich in dieser Zeit den BuGeBe bekomme und den Einspruch nicht rechtzeitig einlege? Kann ich den Einspruch auch später einlegen - weil ich ja die Flugtickets usw. als Beweis vorlegen kann ,dass ich nicht da war? Und was ist jetzt eigentlcih mit der Polizei - ich bin nicht da , Auto steht vor der Tür - wie oft noch wollen sie mich besuchen? Oder wird event. das Verfahren eingestellt?

Danke

By farendil (217.225.244.53) on Donnerstag, den 7. März, 2002 - 22:56:

@fahrer: zu 2(einspruch) den kannst du selbstverständlich später einlegen.
du mußt das nur unverzüglich nach deine rückkehr machen, um "widereinsetzung in den vorherigen stand" bitten sowie nachweise für deine abwesenheit beifügen.

By Fahrer (217.199.76.140) on Freitag, den 8. März, 2002 - 00:23:

@Farendil
-vielen Dank für deine Hilfe !
Nur eine ganz kleine "Zusatzfrage":
Ich gehe ja davon aus , dass das nicht der letzte Besuch von Grünen gewesen ist.Ich wollte bloss in diesem Zusammenhang fragen,ob die Polizei tatsächlich was dagegen machen kann , wenn man sie einfach ignoriert und die Tür nicht aufmacht (auch trotz des Wagens vor der Eingangstür - der ja darauf hindeutet dass man zu Hause ist).. Ich meine jetzt nicht , dass sie event. einbrechen - das bestimmt nicht - aber können die irgenwelche anderen (gemeinen) Sachen quasi als "Rache" verüben? Na zB dass die danach sagen, ich hätte sie absichtlich (!) nicht reingelassen und somit bei der Ermittlung gehindert oder -was weiss ich- dass sie sich bei der Hausverwaltung melden und sagen - der Mieter sei irgendwie verdächtig - der verstecke sich die ganze Zeit oder so?
Ich verreise ja bald für 4-5 wochen - und ich gleube ,sie werden sich schon ärgern ,wenn die bei mir klingeln und der Wagen steht vor der Tür ,aber keiner ihnen aufmacht...
Wie viel Zeit haben die denn noch für ihre Ermittlungen?

Danke

By farendil (217.225.244.53) on Freitag, den 8. März, 2002 - 00:32:

@fahrer: die antwort hast du dir im prinzip schon selber gegeben...

Ich verreise ja bald für 4-5 wochen - und ich gleube ,sie werden sich schon ärgern ,wenn die bei mir klingeln und der Wagen steht vor der Tür ,aber keiner ihnen aufmacht...

die müssen dir erst mal beweisen, daß du da bist....

und genau das können sie nicht - es gibt 1000 denkbare gründe, warum dein auto vor der tür steht, und du nicht da bist...

By Fahrer (217.9.45.209) on Freitag, den 8. März, 2002 - 00:45:

@Farendil :)
{hey,danke für deine superschnellen Antworten}
Ja,ok .hast Recht ..
Aber ich meinte das eher im Allgemeinen - haben sie irgendwelche "gemeinen" Tricks als Rache aufm Lager (Beispiele s.o.)?

Danke

By farendil (217.225.244.53) on Freitag, den 8. März, 2002 - 00:57:

@fahrer: also da ist mir nix bekannt....


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