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Frage zum hinterherfahren auf der autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Frage zum hinterherfahren auf der autobahn
By willy (217.110.39.5) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:58:

hallo,
wenn die polizei (in zivil) einem auf der autobahn hinterherfaehrt und nicht rauswinkt, bedeutet das automatisch, das es keinen tempoverstoss gab oder kann da noch etwas nachtraeglich kommen ?
gruss ...

By walter (217.84.229.32) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:36:

die schweine haben mich mal auf der b7 in kassel provoziert...sie waren in zivil und haben mich bedrängt sind voll nah aufgefahren damit ich provoziert werde usw. ! das ist die polizei von heute ! das ist doch eine grobe gefährdung oder was meint ihr ? - als ich nicht drauf eingegangen bin, haben sie mich trotzdem angehalten und mir noch 3 punkte wegen nicht eingetragener sachen verpasst...+ ein wenig taschengeld für sich wegen fehlendem bremslicht.

also nochmal zu dir, somit kann es bedeuten sie haben was gegen dich, aber wollen noch ein wenig abwarten ob du noch mehr verkehrsverstösse machst damit sie dich richtig belangen können. Damit sichs besser lohnt für die Haushaltskasse und Flensburg.


tschau
walter

By willy (217.110.39.5) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:53:

... verstehe ich dich richtig, die sammeln das und kommen irgendwann auf mich zurueck ? verjaehrt das nicht ?

jetzt aber nochmal auf den punkt gebracht, koennen die mir nach 1 woche einen bussgeldbescheid schicken oder muessen die mich anhalten um mich belangen zu koennen ?

gruss ...

By walter (217.226.223.27) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:29:

achso ...nein mich hielten sie ja an, aber erst als sie mich minutenlang bedrängten. Wenn sie dich verfolgten und nicht sofort angehalten haben, dann kann dir auch nichts passieren, heisst also das sie nichts gegen dich in der Hand haben. Hätten sie dich geblitzt hätten sie dich auch rausgewunken. So kenn ich das jedenfalls.

tschau walter

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:31:

Zivilstreifen halten den Delinquenten immer an, um die Fahreridentität feststellen zu können. Ohne Personalien ist nix mit Abzocken und bepunkten!

By Polizist (217.3.252.34) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 17:24:

Da kann sehr gut noch was kommen. Geschwindigkeitsverstoß oder so. Anhalten müssen sie nicht, sollten sie aber, damit der Fahrer festgestellt wird und nicht lang ermittelt werden muss.
Wie man sich drücken kann, steht ja hier im Forum.

By Grobi (217.85.47.106) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 18:37:

Es kann wirklich noch was kommen: Ich bin an der AB-Polizei vorbeigebraten (kein Limit) und die Herren haben tatsächlich eine Anzeige wg. eingeschalteter Nebelscheinwerfer geschrieben *LOL*

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 08:59:

@grobi
..in der Not frisst der Teufel auch Fliegen.
Waren wohl im Erfolgsdruck diese zwei Aufpasser. Naja die Fähigkeit wichtig und unwichtig zu unterscheiden setzt schon eine bestimmte Mindestqualifikation voraus, die bei Leuten, die eines erhöhten Führungsbedarfs bedürfen in aller Regel nicht angenommen werden kann!

By Alberto (62.224.100.111) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 17:10:

@Grobi
Rein mal formaljuristisch....
Die Nebelscheinwerfer waren in einem fahrenden Auto eingeschaltet - unnötigerweise, - ja?

Das gibt schon mal keine Anzeige, sondern es ist eine OWi und kostet irgendwie so zwischen 10 und 20 Euro.

Da es sich aber im fließenden Verkehr abgespielt hat, brauchen sie auch dafür einen "Täter".
Den haben sie aber nicht, es sei denn, du hast noch frech und lange "rübergegrinst".

So - nun kommt der Anhörungsbogen (i.d.R.) an den halter.... und was tun wir da?
Richtig - gar nichts.
Sollten sie dann frecherweise einen BuGeBe schicken, ohne den Fahrer ermittelt zu haben.... was tun wir da? - Richtig, wir kreuzen an, daß wir den verstoß nicht zugeben - und äußern uns eben NICHT weiter zur Sache.

Wenn sie daraufhin eine Gerichtsverhandlung anberaumen - in einer anderen weit entfertn gelegenen Stadt, wo es eben auf der BAB passiert ist? Was tun wir da?
Wir nehmen den Einspruch zurück und bezahlen, weil sich die Fahrt dort hin eben nicht lohnen würde.

Ist es aber in der Nähe, - dann gehen wir hin, grinsen ein bißchen und----- verweigern wiederum die Aussage. Das wars dann endgültig.

So viel zu den Owis und Anzeigen gegen Fahrzeuge ohne Fahreridentifizierung.


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