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Harald Schmidt - Anzeige wegen Mofa-Frisierens?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Harald Schmidt - Anzeige wegen Mofa-Frisierens?
By Alberto (62.224.97.204) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:31:

Habt Ihr das gestern abend gesehen?
Ein Wichtigtuer - namens POM Wenzel aus Hemingen bei Ludwigsburg hat an Harald Schmidt (Sat1) eine Anzeige geschickt, weil er einmal in seiner Sendung erzählt hat, daß er als junger Mann sein Mofa frisiert hat, was ja wohl verboten ist.
Das war vor 29 Jahren!!!!
Nun hat HS öffentlich im fernsehen diese Anzeige vorgelesen - mit Namen und alles - und hat öffentlich auf dem beiblatt dokumentiert (angekreuzt), daß er sich NICHT zur Sache äußert und den Verstoß nicht zugibt.

Dieser Polizeiobermeister (mich wundert es gar nicht, daß der aus dem Bereich Ludwigsburg kommt) hat auch noch geschrieben, daß ein öffentlicher Fernsehmoderator eben "Vorbildcharakter hätte" und daß dieser als solcher praktisch die Jugendlichen aufgefprdert habe, doch so etwas verwerfliches auch zu tun.

Die spinnen, die Ludwigsburger!
Der HS wird diesen Polizisten - zurecht - öffentlich derart blamieren, daß dieser zum Gespött der gesamten Polizei wird.

Ich erwarte jetzt eigentlich von unseren Polizisten, daß auch sie solch einen Wichtler - in ihren eigenen Reihen - verurteilen.
Bin mal auf eure rektionen gespannt.
Ich habe laut gelacht.

By Alf (217.227.110.63) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:58:

Hab ich auch gesehen. Ich freue mich schon auf die nächsten Sendungen; das wird bestimmt noch lustig. :-)
Ich gebe HS recht; ich hoffe auch auf ne Gerichtsverhandlung :-) .
Aber ich verstehe nicht, wie man auf so ne Idee kommen kann, jemanden wegen eines Vergehens vor 29 Jahren anzuzeigen.
Wahrscheinlich nur Wichtigtuerei. Wer hat schon die Chance im TV erwähnt zu werden, obwohl ich in dieser Form lieber drauf verzichten werden. Der Polizist ist wird nicht nur zum Gespött der gesamten Polizei, sondern von fast ganz Deutschland. Steht bestimmt bald in der Bild-Zeitung

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:01:

@alberto
Was war das denn für ein aufgesetzter grüner Mausbollen!!
Also mein Moped seinerzeit, sowie das Kleinkraftrad waren immer frisiert und meine ersten Autos auch. (von 18 bzw 23 PS auf 35 PS und von 52 PS auf 75 PS) Bei einem Komilitonen (Maschinenbauer)haben wir in einen mausgrauen Fiat 600 eine getunte 100 PS Abarth Maschine mit 5 Gang Rally-Getriebe reingehangen, da ist beim ersten Ausprobieren die Sitzschine des Fahrersitzes ausgerissen. Teure Scheibenbremsen haben wir dem Ding auch noch verpasst.Der ist abgegangen wie Schmitz Katze. Der Bullerei mit ihrem 6 Zylinder Ford ist er mal ganz problemlos abgehauen.
Ich glaube damals haben das viele Jüngere gemacht. Wenn man erwischt wurde, bekam man eine Mängelkarte, und musste das Ding beim TÜV vorführen -mit vorübergehend wieder eingebauter Serienmaschine. Damals war das alles noch nicht so verjuristet wie heute. heute kann man nur den Interessenten dringend abraten und da man es selber auch gemacht hat, habe ich die Erfahrung, wirkt man bei den Youngstern auch glaubhaft und ist nicht der moralinsaure Bedenkenträger. Also insofern hat der Harald Schmid nicht übel getan.
Mit dieser Aktion hat der POM Wenzel sich sicherlich dafür profiliert, dass er jetzt in der Inspektion zum Kaffekassenbeauftragten ernannt wird mit der Aussicht nach 10 Jahren Kaffeekassenbevollmächtigter zu werden.

By DeathRev (141.10.110.1) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:44:

Gibt es in so einem Fall keine Verjährung????
Wenn HS sagt, er sei vor 5 Jahren mal zu schnell gefahren, dann ist das ja auch verjährt.
Und ein Mofa frisieren ist doch auch keine Straftat, oder?
Aber mit LB hat Alberto recht. Die sind dort echt nicht ganz bei Trost...

By NetGhost (80.132.217.168) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:58:

Ja, war eine lustige HS-Show gestern. Nicht nur die Urkunde zum "Prominentester Raser im Kreis Waldshut" sondern auch die Anzeige wg. Moppedfrisieren war zum todlachen. Ich glaube nicht das sowas Bestand hat, auch der Tatbestand "Mopedfrisieren" verjährt doch irgendwann.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 12:40:

Es ist verjährt! Schaut mal auf die SPIEGEL-webseite. Da haben sie einen ganzen Artikel reingesetzt.

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:04:

Auch ich habe gestern die Sendung von HS gesehen und dachte zuerst, es handele sich um einen Witz; quasi um eine selbst "erdachte" Geschichte. Nachdem nun aber in Deutschland (wo eigentlich wohl sonst?) die Gerichte selbst wegen einer 40 W Glühlampe bemüht werden, wundert mich rein gar nichts mehr. Man kann also darauf vertrauen, dass diese Mofa-Frisier-Posse der Wahrheit entspricht. Mir persönlich hat es sehr gut gefallen, wie HS mit dieser Sache umgegangen ist, in dem er diesen ganzen Schwachsinn öffentlich gemacht hat.

Insgesamt spiegelt die ganze Geschichte ein typisches Bild deutscher Bürokratie wider - und glaubt mir: Hieran werden wir eines Tages ersticken - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Hoffen wir einmal, dass es noch ein Weilchen dauert...

By Supercharger (68.49.147.57) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 13:48:

Nur ein weiterer Fall von
"Maschendrahtzuanhysterie".
Das mit der 40 Watt LAmpe interessiert mich aber. Ich hab naemlich vor, mir fuer mein MTB eine 20 W Lampe zu bauen. Eralubt sind aber nur 3. Hat jemand irgendeine Ahnung, was im worst case passieren koennte?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:24:

Das mit der 40 w Lampe war ein Nachbarschaftsstreit den ein Richter gegen seinen Doppelhausnachbarn, einen Polizisten des gehobenen Dienstes geführt hat, (Trachtenträger unter sich) weil der Grüne Nachts am Eingang eine 40 w Funzel hat brennen lassen, hat der Schwarze nicht mehr schlafen, sondern nur noch klagen können durch die Instanzen durch. Den Kompromiss des Richters die Funzel 90 Grad zu drehen hat der Grüne abgelehnt.

By Grobi (217.85.47.106) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 16:15:

Ich wäre deswegen auch vor Gericht gegangen! Ich werde demnächst die Stadt verklagen, weil die Straßenlaterne zu hell in eines unserer Zimmer scheint! *G*

By Polizist (217.3.252.34) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 17:19:

Ich schmeiß mich weg. Schreibt der wirklich ne Anzeige wegen nem frisierten Mofa von vor fast drei Jahrzehnten *gröhl* Welcher Teufel hat den denn geritten? Aber auf der anderen Seite: Welcher Vorgesetzte lies dies raus.

@alberto: Schimpf nicht so auf die Ludwigsburger. Ab April bin ich dort als stellv. Dienstgruppenführer tätig. Dann wird dort mal Zucht und Ordnung wieder hergestellt :) Da werd ich dich mal beim Rasen erwischen müssen *gg*
Hoffe nur, dass der Kollege nicht auf unserer Schicht ist....

viele Grüße,

ein Polizist

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 17:25:

hab gerade im Radio gehört, dass die Vorgesetzten diesen "Scherz" (O-Ton POM Wenzel) gar nicht witzig fanden und es wohl ein Disziplinarverfahren gegen den Mann geben wird.


Gerry

By farendil (217.235.56.151) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 18:17:

@supercharger: naja, officer würde sicher eine anzeige wegen erlöschen der BE schreiben :-))

nein, im ernst, es wird beim verwarngeld für eine unerlaube beleuchtungseinrichtung bleiben, so lange du niemanden blendest.

denk bitte daran - mit 20w kann man schon ordentlich blenden, wenn amn den scheinwerfer auf kopfhöhe des fahrers einstellt.

By Multa (172.179.250.26) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 19:09:

Das mit Harald Schmidt war wirklich zum Lachen! Wie kann man nur so drauf sein wie der Polizeiobermeister Wenzel? Na ja, aber ich habe eben im SAT.1-Text gelesen, dass sein Vorgesetzter meint, dass es da keine weitere Strafverfolgung geben wird!

By alpak (217.233.252.101) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 20:24:

@Multa "Strafverfolgung" doch eigentlich sowieso nur bei Straftaten, oder?

Ich nehm' die Sendung heute abend jedenfalls auf. Bin schon richtig neugierig auf die Fortsetzung. Würde es HS zutrauen, POM Wichtelmann in die Show einzuladen. Aber kommen wird der Feigling wohl kaum - obwohl er dann sogar richtig im Fernsehn wäre und sein armseliges Darsein einen nie ertäumten Höhepunkt gefunden hätte.

By nicole (213.182.141.215) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 07:58:

@polizist
wo kommst du denn genau hin - nur falls wir dann mal dienstlich miteinander zu tun haben sollten !

By Polizist (217.3.253.108) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 10:34:

@nicole: Lies dir mein vorheriges Posting noch mal genau durch. Dort steht alles drin. Mehr will ich dazu nicht verraten.
Kommst du aus LB? Kannst mir ja mal Fahrzeug und Kennzeichen durchgeben, dann kann ich es schon passend machen, dass wir mal dienstlich miteinander zu tun bekommen (was nicht negativ gemeint ist :) )

By Goose (80.135.110.172) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 14:47:

@Polizist: gerade mit dem Studium fertig und direkt eine Stelle als stellvertretender DGL (also als WDF?).
Na, die schmeißen ja bei euch mit Planstellen um sich ;-) Glückwunsch

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.253.100) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 17:36:

@goose: Ist eigentlich bei uns nichts besonderes bei Aufstiegsbeamten. Da haben einige auch gleich ne Stelle als DGL = Schichtführer im Streifendienst (WDF?) bekommen.

Lediglich in den ganz großen Direktionen wie Esslingen o.ä. gabs auch mal Stellen als 3. auf einer Schicht.
Nur die Direkteinsteiger müssen sich anfänglich mit weniger zufrieden geben.

@all: Sorry für ot.

By rennradler (62.180.169.155) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 18:30:

@farendil/supercharger:

Ist eine 20W-Grubenlampe am Fahrradhelm eigentlich auch verboten?

By farendil (217.235.44.206) on Samstag, den 23. Februar, 2002 - 18:46:

@rennradler: streng genommen schon. du bildest mit dem fahrzerug zusammen eine einheit. das licht leuchtet auf die straße und somit in den verkehrsraum.


wie gesagt, die gesetzgebung ist hier idiotisch. (originalzitat"das licht des radlers ist nicht zum sehen sondern zum gesehen werden") solange man es so macht, daß niemand geblendet wird (da sollte man bei 20w in DER höhe schon aufpassen!!!) sollten alle froh sein, daß der radler gut zu sehen ist.
und genau so wird es wohl auch (zu 99,9%) unsere liebe polizei sehen.
rein formaljuristisch aber...

By Walker (217.237.159.9) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 11:52:

@farendil:

du bildest mit dem fahrzerug zusammen eine einheit.

Ist das eine selbstgestrickte farendil-Interpretation oder gesicherte Erkenntnis? Ich habe das bisher immer anders gehört und gelesen: Danach betreffen die Ausrüstungsvorschriften nur das Fahrrad. Z.B. sind Flackerlampen als Rücklicht unzulässig weil nicht für zulässig erklärt. Der Fahrer kann sich mit Reflektoren und (Flacker-)Lampen behängen soviel er will, sofern er die Verkehrssicherheit anderer nicht beeinträchtigt. Ohne Blendung dürfte also gegen die Grubenlampe nichts einzuwenden sein; hilfreich könnte ggf. eine plausible Begründung für deren Notwendigkeit sein, z.B. Teilstrecke auf unbleuchtetem Waldweg, wo "gesehen werden" nicht ausreicht. Die Grubenlampe befreit aber nicht von der Pflicht zum Führen der vorgeschriebenen Beleuchtung am Fahrrad selbst.

By Alberto (62.224.97.211) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 12:07:

Eine ähnliche Regelung gibt es bei den "Suchscheinwerfern" (heutzutage kaum noch zu sehen) - die waren innen an der Windschutzscheibe angebracht und schwenkbar.
Die benutzung hätte aber auch zur Blendung des gegenverkehrs verwendet werden können, weshalb hier geregelt war, daß man durch die Benutzung eben diese Gefahr selbst auszuschließen hatte.

Fazit:
Man darf herumleuchten, mit was man will - aber man darf niemanden gefährden.

PS: ich hatte mal - so etwa 1968/69 - an meinem damaligen 2. Auto - ein Fiat 770 Jagst - hinten dran einen gelben Nebelscheinwerfer - als Rückfahrscheinwerfer.

Die Polizei schrieb mir eine Mängelanzeige, weil eine Nebelschlußleuchte nun mal rot sein müsse.

Es war aber nicht als Nebelschlußleuchte gedacht - sondern eben als Rückfahrscheinwerfer - und dies deshalb, weil ich immer in sehr dunkelem gelände parken mußte (rückwärts ranfahren, so daß ich - von hand - dieses Licht einschaltete, da der Fiat ja serienmäßig keinen Rückfahrscheinwerfer hatte.

Der Polizist argumentierte dann, daß ich ja auch während der Vorwärtsfahrt dieses Licht hätte einschalten Können, was mit einem echten Rückfahrscheinwerfer aber theoretisch ausgeschlossen sei. Und bei einer Vorwärtsfahrt sind hinten helle Lichter nun mal unzulässig.

ich mußte das teil abbauen, weil ich natürlich keinen Getriebschalter einbauen konnte - für den Rückwärtsgang. So war damals schon die Regelungswut erkennbar.

By farendil (217.225.240.187) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 12:20:

@walker: das ist etwas problematisch. selbst wenn man den fahrer und das fahrzeug getrennt voneinander sieht, so ändert sich grundsätzlich nichts.

du könntest die helmlampe auch als suchscheinwerfer deklarieren - sie wäre am rad und am kopf zulässig, aber eben nicht als dauerlicht, sondern nur wenn du eine blendung ausschließen kannst.


Der Fahrer kann sich mit Reflektoren und (Flacker-)Lampen behängen soviel er will, sofern er die Verkehrssicherheit anderer nicht beeinträchtigt.
hier ist es egal, ob duden fahrer und das rad als einheit siehst, ode rnicht. ich darf im INNENRAUM meines autos schließlich auch nicht mit beliebigen leuchtquellen hantieren.
die ganze ist eben dort zu ende, wo das licht bis nach außerhalb reicht. und daß ist beim blinklicht gegeben (soll es ja)

auch ich habe schon gehört, daß z.b. das blinklich ZUSÄTZLICH nicht verboten sein soll. eine rechtliche begründung konnte ich bislang nicht dafür finden.

Die Grubenlampe befreit aber nicht von der Pflicht zum Führen der vorgeschriebenen Beleuchtung am Fahrrad selbst.
das sowieso.

By Walker (217.237.159.5) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 14:42:

@farendil:

blinklich ZUSÄTZLICH nicht verboten sein soll. eine rechtliche begründung konnte ich bislang nicht dafür finden.

Vielleicht wurde nur vergessen, dies zu regeln...

By farendil (217.225.252.168) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 19:03:

@walker: Vielleicht wurde nur vergessen, dies zu regeln...

naja, es wurde wohl auch eine lex farendil vergessen.
:-)

nein, es wurde nicht vergessen, die stvo stammt ja auch noch aus der zeit der ochsenfurwerke. sieht man an gewissen begrenzungen der zul höchstgeschwindigkeit...


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