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Fahrtenbuch und Winterauto

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fahrtenbuch und Winterauto
By Grobi (80.135.29.19) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 13:23:

Moin,
ich habe eine Fahrtenbuchanordnung bekommen, leider alles vorschriftsmäßig :-(
Es werden Gebühren in Höhe von 30 EUR erhoben!
(Bezug auf voherigen Thread zum Thema)

Eine Frage hätte ich dazu: Die Fahrtenbuchauflage gilt für mein "Winterauto", welches mit Saisonkennzeichen von Oktober bis April zugelassen ist. Im Grunde muß ich also nicht für mein "Sommerauto" ein Fahrtenbuch führen, da dieses ja kein "eventuell angeschafftes Ersatzfahrzeug" ist!

Wie seht ihr das?

Grobi

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 16:10:

@grobi
habe zwar keine spezielle Erfahrung darin, aber so wie ich das lese, hast du zwei gleichzeitig zugelassene Fahrzeuge, eins davon mit temporärer Zulassung, für dieses gilt das Fahrtenbuch. Ein evtl angeschafftes Ersatzfahrzeug wäre meinem Verständnis nach ein neues Winterauto, welches den alten Kübel erstzen würde.

By Grobi (217.85.36.209) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 16:16:

@alfa: Sehe ich eigentlich genauso!
Wird denn die Dauer der Fahrtenbuchführung um die "Sommerzeit" verlängert, oder kann ich das Ganze aussitzen, da mit dem Wagen dann nicht mehr gefahren wird?

Grobi

By Grobi (217.85.36.209) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 16:17:

Nachtrag: Beide Autos haben eine temopräre Zulassung.
Sommer 4 - 10
Winter 10 - 4

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 16:57:

@grobi
Ach so, ich dachte der Sommerkarren wäre permanent zugelassen. Dann käme es auf den Text im Detail an, ob man das Sommerauto als Ersatzfahrzeug ansehen kann. Zum einen ersetzt es ja im Sommer den Winterkarren, zum anderen ist es aber schon vor der Auflage beschafft worden ohne den Vorsatz damit eine Auflage unterlaufen zu wollen. Wie sehen das denn unsere Gesetzeshüter?

By Grobi (80.135.17.156) on Dienstag, den 19. Februar, 2002 - 20:33:

Im Schreiben ist nur vom Kennzeichen des Winterautos die Rede. Ferner steht noch der Satz: "Diese Anordnung gilt auch für ein evtl. angeschafftes Ersatzfahrzeug"! Diesen Satz würde ich so interpretieren, daß ich den alten Wagen verkaufe und mir einen neuen zulege.

By HarryB (203.198.120.61) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 09:27:

Ooops, da wuerde ich dann aber mal 'nen Rechtsgelehrten befragen, der sich in solchen Verwaltungsvorschriften auskennt. Ich wuerde den Satz so interpretieren, dass die Fahrtenbuchauflage fuer den Halter gilt, egal welches Fahrzeug bewegt wird - also fuer das Sommer- und das Winterfahrzeug.... Besser noch, Du stellst die frage an den Sachbearbeiter, der dieses Schreiben auf Dich losgelassen hat. Kannst ja mal "so rein prophylaktisch" anfragen, wie es waere, wenn Du ein Sommer- und ein Winterfahrzeug haettest....

By farendil (217.235.56.151) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 09:31:

@grobi: so würde ich es auch verstehen, hab aber keinen kommentar zur hand, um definitiv nachzuschauen.

fakt ist jedenfalls, daß, wenn der halter mehrere fahrzeuge hat, die fahrtenbuchauflage immer nur für ein fahrzeug gilt.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 10:43:

@grobi
wenn du die kontaktieren willst, würde ich das nicht mündlich, sondern schriftlich tun, so in etwa:
sgdh,
sie erteilten mir mit Schreiben vom.. die Auflage für mein Fahrzeug... ein Fahrtenbuch zu führen.
Meinen Informationen nach bezieht sich diese Auflage jedoch nicht auf andere auf mich zugelassene Fahrzeuge wie z.B. das Fahrzeug.... Teilen Sie mir bitte mit ob diese Interpretation der o.g. Auflage korrekt ist.
MfG
Könnte sein, dass du dann deinen Persilschein bekommst, weil der nicht nachprüft, dass das beides saisonzulassngen sind Für den Fall, dass in einem Jahr jemand anders die Auflage anders liest, hättest du eine Deculpierung mit dem Briefchen.

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:44:

@grobi
ich würde den Sachbearbeiter vieleicht nicht mit der Nase drauf stossen, dass du zwei Autos hast,
sonst bessert der seine Auflage am Ende nach :-(

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 11:50:

Im Zweifel für die Dauer der Fahrtenbuchauflage kurzerhand das Fahrzeug/die Fahrzeuge auf Ehefrau, Familienangehörige oder Freunde ummelden (völlig legal, Halter braucht nicht regelmäßiger Nutzer zu sein). Gegen die besteht keine entsprechende Auflage und darf aufgrund der vergangenen Geschehnisse auch nicht verhängt werden.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 14:56:

Auch möglich, kostet aber etwas geld und Zeit.

By Grobi (217.85.47.106) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 16:07:

Also, danke für die zahlreichen Postings :-)
Ich teile Daniels Einschätzung, daß man schlafende Hunde besser nicht wecken sollte!
Im Übrigen wird von einem "Ersatzfahrzeug" gesprochen. Der Winterkarren wird ja nicht ersetzt. Ein informativ befragter Anwalt sagte mir, daß man mir da keinen Strick draus drehen könnte (War allerdings seine pers. Einschätzung)
Sie wollen ein Fahrtenbuch für mein Winterauto, also kriegen sie auch eins für mein Winterauto :-)

Wann muß man denn so ein FB vorzeigen? Wird das überhaupt kontrolliert?

Grobi

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 16:43:

@grobi:
Im Übrigen wird von einem "Ersatzfahrzeug" gesprochen. Der Winterkarren wird ja nicht ersetzt.

Dein Sommerfahrzeug tritt an die Stelle des Winterfahrzeugs und ob das nicht als Ersatz im Sinne des Erfinders gilt... könnte strittig sein! Aber, du kannst es ja mal drauf ankommen lassen und wenn du dann mit denen rumhändelst, werden wir ja erfahren, wie es ausging ;-)


Gerry

By farendil (217.235.56.151) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 18:19:

@grobi: sie können es jederzeit kontrollieren, müssen es aber nicht.

By Grobi (217.85.47.106) on Mittwoch, den 20. Februar, 2002 - 18:26:

@Gerry: Ersatz im Sinne des Erfinders
Wie gesagt, ich gehe davon aus, daß bei diesem Passus der Fall gemeint ist, in dem der FB-Pflichtige das "belastete" Auto verkauft, o.ä. und sich ein anderes Fzg. zulegt. Die temporären Zulassungen haben ja schon länger Bestand: Man könnte mir ja keinen Vorsatz unterstellen. Falls doch noch was anderes kommen sollte, werde ich es hier niederschreiben ;-)

Grobi

By Schwarzfahrer (62.158.129.118) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 01:40:

Bei mir wollten Sie das Fahrtenbuch schon öfters kontrollieren (Pol. vor der Haustür).Leider war das Auto nicht da (Auto ist nie da!) Bis heute ist nichts passiert, auch keine Einladung zum Revier das Buch zu zeigen (wär ich auch nicht hingegangen, da keine Zeit und Auto ja auswärts unterwegs)
Wenn mal so eine Vorladung erfolgen sollte, könnte sie wirkungsvoll doch nur vom Gericht kommen. Richtig?

By farendil (217.235.43.229) on Donnerstag, den 21. Februar, 2002 - 10:04:

@schwarzfahrer: das ist etwas anderes. kommen sie vorbei und wollen das fahrtenbuch sehen, mußt du es ihnen zeigen.
es sei denn, du bist nicht da oder das auto oder beides.


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