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Formfehler im A- Bogen ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Formfehler im A- Bogen ?
By Alex (212.255.27.61) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 14:12:

Hallo,

ich habe hier einen Anhörungsbogen wegen Nichtbeachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage... :-( Das angeheftete Foto identifiziert mich zweifellos als Fahrer. Ich habe aber nur einen Blitz bemerkt und nicht mehrere. Somit denke ich, dass mir nicht nachgewiesen werden kann, dass ich die Kreuzung wirklich überquert habe. Was meint Ihr dazu ? Liege ich damit falsch ?
Zum anderen würde ich gerne wissen, ob es sich evtl um einen Formfehler seitens der Behörde handelt, wenn a) das Vergehen nicht einwandfrei und vollständig dargestellt wird und b) nicht alle Beweismittel vorgelegt werden ?
Zu a) Im A- Bogen steht: "Ihnen wird zur Last gelegt... begangen zu haben: Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtenzeichenanlage an der o.a. Stelle. Feststellung erfolgte durch automatische Kamera."
Da steht aber nicht dabei, wie lange schon Rot war. Das Foto zeigt natürlich auch nur den Fahrerausschnitt. Das kann doch eigentlich nicht sein, wenn ich nicht mal weiß, auf was ich mich einlasse, oder ?
Zu b) Wie gesagt, müssten m.E. mehrer Fotos beim Überfahren der Ampel gemachten (Feststellung wie lange Rot, oder ob die Kreuzung überfahren wurde, etc). Just in diesem Moment habe ich aber nur einen Blitz bemerkt. Allerdings stehen da 2 Starenkästen ! Meine Vermutung: Das Teil ist kaputt, womit anzuzweifeln wäre, dass die Messung meines Vergehens korrekt ist.
Ferner möchte ich natürlich alle Bilder sehen, damit mir nachgewiesen werden kann, dass ich die Kreuzung auch wirklich überfahren habe.
Wie seht Ihr das ?

Für die vielen, vielen Antworten jetzt schon herzlichen Dank,
Alexander

By michael (193.159.28.147) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 20:42:

Das habe ich schonmal gehört, daß auf dem A-Bogen die genauen Tatumstände gar nicht angegeben werden. Dies ist ja auch nicht rechtsfehlerhaft, denn der A-Bogen dient ja nur dazu, dem Fahrzeughalter oder -führer Gelegenheit zu geben, sich zum Vorwurf und zur Person zu äußern. Oder, um es negativ zu formulieren, die Behörde möchte den Halter etwas einschüchtern und ihn dazu bringen, den Fahrer zu nennen.

Wenn da auf dem A-Bogen natürlich wichtige Details nicht angegeben sind, ist es auch nicht ratsam, irgendwelche Stellungnahmen abzugeben.
Also warte am besten mal den Bußgeldbescheid ab, lege dann vorsorglich Einspruch ein (muß ja nicht begründet werden) und dann kannst du weitere Nachforschungen anstellen (lassen), z.B. Akteneinsicht nehmen (lassen).


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