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Abgesenkter Bordstein?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abgesenkter Bordstein?
By Wichard (134.130.188.107) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 20:24:

Hallo allerseits,

ich habe heute ein Knöllchen bekommen wegen Parkens vor einem abgesenkten Bordstein (§12(3) StVO) und Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers - macht 15 EUR. Als Zeuge ist eine "Überwachungskraft" angegeben, jedoch kein durch mich Behinderter.

Meine Frage ist - zugegeben - Korintenkackerei, aber man ist ja Prinzipienreiter...

An dieser Stelle habe ich also tatsächlich nicht ganz korrekt geparkt, sehe ich ein, auch, wenn ich keine Behinderung anderer Teilnehmer erkennen kann. Was jetzt mein Ansatzpunkt ist: An dieser Stelle ist nicht der Bordstein abgesenkt, sondern die Straße selbst aufgepflastert... Demnach ist _sinngemäß_ der §12 irgendwie erfüllt, aber nicht dem Wortlaut nach.

Hat jemand genaueres dazu zur Hand? Danke!

By farendil (217.225.250.83) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 01:17:

sei froh, daß keiner behindert wurde! sonst wäre das abschleppen deines fahrzeugs noch das billigste!

wenn derjenige noch schadensersatz (oder taxikosten) geltend macht, weil das abschleppen nicht schnell genug geht, DANN wird es teuer...

By Wichard (134.130.188.107) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 02:17:

Diese "Behinderung" bezieht sich wahrscheinlich darauf, daß keiner mehr mit seinem PKW in den Park fahren konnte, den ich angeblich zugeparkt habe...

By Matze (194.95.141.200) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 22:33:

Diese Behinderung bezieht sich z.B. auf Rollstuhlfahrer oder Mütter mit Kinderwagen die nicht mehr den Bordstein runter kommen würden.

By Wichard (134.130.188.107) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 10:24:

OK, noch einmal von vorne. Mir geht es hier nicht um eine moralische Diskussion meines Parkverhaltens, sondern darum, daß nach der StVO §12(3)9 das Parken vor abgesenkten Bordsteinen verboten ist. Zu einem abgesenkten Bordstein gehört nach Definition rechts und links je ein Flügelstein, der die Höhe der Bordsteinkante von ~14 cm auf ~4 cm absenkt.

An dieser Stelle sind jedoch keine Flügelsteine vorhanden, da der Bordstein waagerecht weiterverläuft, nur die Straße ist aufgepflastert. Damit kann ich per Definitionem doch nicht gegen §12(9)3 verstossen haben; da mir jedoch genau dies vorgeworfen wird, müßte das Verfahren doch auf Widerspruch eingestellt werden?

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 14:15:

@wichard
Zu einem abgesenkten Bordstein gehört nach Definition rechts und links je ein Flügelstein

Alles ist relativ ;-) Relativ zur Straße erscheint der Bordstein nun mal abgesenkt, auch wenn keine Flügelsteine da sind. Steht diese Definition auch in irgendeinem Paragrafen und wie lang ist diese "Absenkung"? War an der Stelle ein Zugang zum Park?


Gerry

By Wichard (134.130.188.107) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 15:43:

@Gerry:
Diese Definition stammt von der Stadtverwaltung; dort habe ich sie erfragt. Und nach Aussage dessen besteht eben rechtlich ein Unterschied zwischen einem abgesenkten Bordstein und einem Pflasterkissen.
Die "Anhebung" ist ca. 2 Autolängen breit und - ja, dort befindet sich ein noch etwas breiterer Zugang zum Park.

Wie dem auch sei, ich plane hier keine große "Ich-ziehe-jetzt-vor-Gericht"-Aktion, ich habe auch das Verwarnungsgeld inzwischen überwiesen. Ich würde nur gerne mal mit der Politesse diskutieren, wenn sie hier mal wieder vorbeikommt... (der "Tatort" liegt gegenüber meiner Haustür)

Wenn nicht direkt ein Bußgeldbescheid angedroht würde, hätte ich dennoch mal einen Widerspruch versucht...

Von Euch hat nicht zufällig jemand eine Bouska-Kommentar zur StVO zur Hand? Der ist hier in der Bibliothek leider als Verlust verbucht, sonst hätte ich da mal reingucken können. Scheint ja ein Standardwerk zu sein?


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