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Werde von Bullen falsch beschuldigt !!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Werde von Bullen falsch beschuldigt !!!
By wayko (213.7.82.42) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:37:

Erst einmal eine Entschuldigung vor allem an unsere seriösen Polizisten hier im Forum für das böse Wort in der Überschrift, aber ich könnte momentan echt kotzen.

Eben bin ich von ein Verkehrskontrolle innerorts herausgezogen worden, zunächst schien es nur Routine zu sein (Führerschein, Fahrzeugschein). Doch dann meinte die Polizistin ganz beiläufig, "ach, übrigens wird ihnen noch vorgeworfen, mit dem Handy telefoniert zu haben".

Ich glaubte ich werde verarscht, ich hatte nämlich definitiv nicht telefoniert, sondern hatte mein Handy in meiner Jackentasche. Also ein völlig abstruser Vorwurf. Das höchste ist jedoch, ein "Wachposten" will es gesehen haben!!!

Nachdem ich das Verwarnungsgeld natürlich nicht bezahlt habe, bekomme ich nun eine Anzeige. Was´mich neben der Lüge der Polizistin fast noch mehr ankotzt ist aber die Aussage des ADAC, daß ich vor Gericht kaum eine Chance hätte, da im Zweifelsfall der Polizei geglaubt wird.

Klingt ja echt toll, diese Aussicht. Auch eine Möglichkeit an Geld zu kommen. Wer glaubt schon einem Autofahrer, daß eine Polizistin vorsätzlich (warum sollten es mir sonst vorwerfen) lügt.

Was für Möglichkeiten gibt es, meine Unschuld zu beweisen? Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis ist kein Problem. Aber (angeblich) werden eingehende Gespräche nicht erfaßt. Kein Beweis möglich, also wird der Polizei geglaubt...

By officer (213.187.81.239) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:51:

Wenn es irgend ein wachposten geshen haben will, muß der am Ende auch vor Gericht mit seiner zeugenaussage dafür geradestehen. Die Polizeibeamten haben die Anzeige dan lediglich entgegengenommen.

By wayko (213.7.82.42) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:01:

Und was wird der wohl sagen? Natürlich wird er behaupten, daß er es gesehen hat, und ich bin der Depp.
Auf die anderen bin ich ja nicht mal so sauer, die müssen sich ja drauf verlassen, was ihnen gesagt wird.
Aber trotzdem bin ich der Angeschmierte, weil ich das Gegenteil nicht beweisen kann. Echt toll.

:-((.

By Alberto (62.224.97.200) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:09:

Kannst Du schon.....
Laß Dir von deiner Telefongesellschaft vorsorglich die Telefonierdaten speichern.
Man könnte dann genauestens nach Urzeit und Region (Sendemast-Bereich) feststellen, ob mit deinem handy telefoniert wurde oder nicht.

Dieser Beweis dürfte aber Kosten verursachen, weshalb dies erst notwendig ist, wenn du vor Gericht müßtest.

Wenn Du aber tatsächlich nicht telefoniert hast, wäre dies ein schöner Fall, - den du eigentlich gewinnen müßtest.

By wayko (213.7.82.42) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:15:

Ja? :-))

Werde da gleich mal nochmal anrufen. Eben hat mir nämlich so eine Tussi dort gesagt, das ließe sich nicht feststellen. Ich nehme an, die Daten zu speichern kostet noch nix, erst die Auswertung.

Hoffentlich klappt das.

Ich habe tatsächlich nicht telefoniert, ich hatte das Handy nicht einmal in der Hand, es war in meiner Jackentasche. Deswegen bin ich auch so sauer, weil es hier nicht um eine Auslegungssache geht (Handy in der Hand gehabt oder so), sondern definitiv um einen Vorwurf, der so nicht gesehen worden sein kann.

By wayko (213.7.85.13) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:41:

Geht nicht, sagen die bei Telepassport, wenn überhaupt, dann nur der Netzbetreiber. Bei D1 sagt man mir auch, daß das nicht ginge, sondern nur von mir ausgehende Telefonate registriert würden, nicht aber Telefonate, die eingingen (auch das mit den Sendemasten würde nicht gehen).

Werde da aber nochmal nachhaken, ich hoffe, Du hast Recht.

By Alberto (62.224.97.200) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:58:

Die Kripo schafft es immer, sofort die genaue gesprächszeit und den Ort (bis auf ca. 10 km) herauszubekommen. das muß gehen, denn diese Aufzeichnungen existieren, sie werden aber, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach 3 Monaten regelmäßig gelöscht.

By Thomas (212.255.74.67) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:23:

Ich hatte einen ähnlichen Fall: Ich habe einfach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und vor Gericht ausgesagt, ich habe nicht telefoniert; Beweis könne bei meiner Telefongesellschaft erbracht werden, habe ich einfach behauptet.
Das ist so glatt durchgegangen - habe später erfahren, daß die wegen so einer Sache nicht den großen Aufwand machen wollten, bei der Telefongesellschaft nachzufragen.

Viel Glück also!

thomas

By wayko (213.7.85.13) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:26:

Nach 80 Tagen ;-). Aber sind das nicht immer nur die von meinem Handy aus geführten Gespräche?

Ich werde aber hartnäckig bleiben, irgendwo müssen doch auch die eingehenden Gespräche bzw. die "Aktivierung" des Handys registriert werden.

By traffic (213.7.131.110) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 21:33:

@Alberto: Aber das geht meines Wissens nicht für die Vergangenheit. Die Überwacher verwenden eine spezielle online-Abhörschnittstelle, auf die der Provider keinen Zugriff haben dürfte.

By officer (213.187.79.126) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 09:57:

Der Wachposten war das ein Sicherheitsdienst oder ein Polizist?

Wenn Du von deinem Handy einen nachweis erbringst, daß du damit nicht telefoniert hast, sagt das noch gar nichts. Wer sagt, daß es nicht ein anderes Handy war? Die Beweislast liegt hier eindeutig beim Staat. Wenn Du also vor Ort die Verwarnung ablehnst muß der Beamte vor Ort die Beweise sichern, z.B. durch Sicherstellung oder Beschlagnahme der Sim-Karte. Ich selbst hatte noch keinen derartigen Fall. Bisher haben alle zugegeben telefoniert zu haben.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 10:50:

@officer

Durch die Beschlagnahme von Handy oder SIM-Karte wird dieses funktionsunfähig. Ich nehme mal an, daß manche Leute ein Handy nicht nur als Freizeitspaß betreiben, sondern geschäftlich bzw. beruflich auf jederzeitige Erreichbarkeit angewiesen sind.

Ist ein solches Vorgehen angesichts des relativ geringen Unrechtsgehalts des Vorwurfs überhaupt noch verhältnismäßig?

Was können wir im übrigen daraus lernen? Keine Äußerung zur Sache, Verwarnungsgeld nicht bar vor Ort zahlen, sondern ggf. Überweisungsschein mitnehmen, dann evtl. selbst Beweise sichern, Verwarnung nicht bezahlen und schließlich Argumente nach einigen Wochen im Bußgeldverfahren vorbringen. Ist es nicht so?

By officer (213.187.66.114) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 11:38:

Das mit der Verhältnismäßigkeit ist so eine sache. Oft wird das an der Höhe der Geldbuße festgemacht. Vielmehr ist aber zu prüfen ob es nun zur Beweisführung notwendig ist oder nicht.

Je nach Region muß man Unterschreiben, daß man das VG angenommen hat. Dann kann man zwar immer noch das VG im nachhinein ablehnen, aber es steht immer die Frage im Raum, warum man erst für etwas unterschrieben hat, was man später nicht gewesen sein will.

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 12:39:

@officer

...warum man erst für etwas unterschrieben hat, was man später nicht gewesen sein will.

Vielleicht, weil man nur so die ansonsten angedrohte Beschlagnahme seines Handies/SIM-Karte vermeiden konnte und sich dadurch unter Entscheidungsdruck gesetzt fühlte?

Nun aber mal ganz konkret gefragt: angenommen, Dir würde so etwas privat passieren und Du fühltest Dich zu Unrecht beschuldigt - wie würdest Du vorgehen?

By wayko (213.7.86.178) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 16:15:

@officer

Dieser sogenannte Wachposten war eine Polizistin. Die waren insgesamt mit 2 Bussen und ca. 8 Leuten da.

Nachdem ich ein Verwarnungsgeld abgelehnt habe, mit der Begründung ich hätte nicht telefoniert, hat man mir mit einer Anzeige gedroht. Ich war dann mit einer Anzeige einverstanden, habe aber weiter zum Tatvorwurf keine Aussage mehr gemacht und nur meine Pflichtangaben unterschrieben.

Handy wurde weder sichergestellt noch sonstwie weiter begutachtet.

Ich frage mich nach wie vor, was dieser Wachposten gesehen haben will. Ich wußte von dieser Polizeikontrolle und habe daher schon außgepaßt, ob ich überhaupt irgendwas sehe (Radar z.B.) aber war bis zur Kontrolle nichts und niemand zu sehen.
Ich frage mich also, wie will die gute Frau mich deutlich gesehen haben, wenn sie irgendwo abseits (in den Büschen?) stand, desweiteren habe ich seitlich und hinten abgedunkelte Scheiben, sodaß es relativ dunkel im Auto ist.

Wie bereits gesagt, es gibt auch keinen Interpretationsspielraum, so von wegen Handy in der Hand oder sonstwo gehabt. Es war definitiv in meiner Jackeninnentasche.

Daß die Beweislast beim Staat liegt ist ja schön und gut. Beweis wird ja wohl die Aussage der Polizistin sein. Dieser wird man auch Glauben, da Autofahrer = Beschuldigter = "Lügner" :-(

By andy2 (212.95.22.163) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 18:26:

@Officer: Gutes Thema, ich lehne gern beim Fahren mit der Hand auf der Armlehne und Habe die Hand am Ohr. Nun, denkt ein Poizist, ich telefoniere.
WAS SOLL ICH NUN TUN?
TIP: Handy-Sünder mit Video jagen, und nur auswerten, wenn das Telefon DEUTLICH sichtbar ist.
Obwohl, funktioniert auch nicht - siehe Alberto und Radarwarner- was nun, wenn Du mich "erwischst" und ich einen Handy-Dummy oder ein Spielzeughandy am Ohr halte? Ist ja kein Telefonieren!

By Nachtkutscher (62.180.168.218) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 21:43:

Warum Spielzeughandy? In einem Katalog habe ich Schokoladenhandys gesehen! Essen ist ja - noch - nicht verboten und Schokolade hält munter. Ist also noch gut für die Verkehrssicherheit...
;-)

By wayko (213.7.85.210) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 10:52:

Bingo Andy2, jetzt weiß ich, wie die zu dem Vorwurf kommen. Dachte immer, die hätten die Autos verwechselt (an eine vorsätzlich Falschaussage glaubte ich nämlich dann doch nicht).
Du hast mich jetzt draufgebracht: ich habe immer den Linken Arm auf der Fensterkante und die Hand am oben am Griff, oder noch schlimmer, stütze meinen Kopf ab...
Tja, was nun? Klingt doch wie die klassische Schutzbehauptung.

By Matze (194.95.141.200) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 00:43:

@wayko

warum haste denn dem Polizisten nich mal dein Handy gezeigt? Das zeichnet doch sicherlich alle eingehenden und rausgehenden Telefonate mit Datum und Uhrzeit auf(zumindest jedes Nokia). Löschen kann man auch immer nur die ganze Liste und nicht einen Anruf. Vielleicht hätte Ihm das Vorort schon gereicht um zu sagen "Gut Sie haben Recht ..."

By farendil (217.225.250.83) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 00:56:

@matze: man kann zumindest bei einigen nokias sehr wohl einzelne anrufe (angenommen, versäumt und abgehend) löschen.

By Matze (194.95.141.200) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 05:46:

@farendil
ich glaube aber das es schon gewirkt hätte, denn so schnell kannste das bestimmt auch net löschen.
und ob der polizist das gewusst hätte das man einzelne anrufe löschen kann glaub ich auch nicht.

cu matze

By Michael (80.128.206.96) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 15:54:

Das Speichern der Anrufe funktioniert aber nur wenn die Rufnummer des Partners mitgesendet wird. Ansonsten speichert das Handy nur die Dauer des Anrufs aber nicht die Zeit.

By wayko (213.7.88.102) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 17:24:

@matze

Mein Handy speichert keine reinkommendem Anrufe. Auch hat mein Handy die Polizisten weiter garnicht interessiert.
Hatte eh das Gefühl, daß das "Lehrlinge" waren...
Werde jetzt die Anzeige abwarten und dann berichten, wie es weitergeht.

By wayko (212.80.58.147) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:38:

So, der Bußgeldbescheid ist da, die Rechtsschutz übernimmt die Kosten, und ein Anwalt ist auch gefunden...

Die Chance zu gewinnen oder zu verlieren sollen alleine vom Richter abhängen. Zum Glück (?) wird die Verhandlung nicht in München sein, denn da hätte ich zumindest bei einem jungen Richter nicht den Hauch einer Chance. Diese glauben nämlich, nach Aussage meines Anwaltes, immer der Polizei...

Warten wir es mal ab, was daraus wird.


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