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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren / Länge der Meßstrecke

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren / Länge der Meßstrecke
By Christian 555 (217.80.109.38) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 21:48:

Hallo!
Mir ist da was passiert und nun habe ich mal eine Frage an Euch:

Wie lang muß man aus Sicht eines zivilen Polizeifahrzeuges (NRW) mit zwei Mann
Besatzung und einem ungeeichten Tacho (sonst nix) einem vermeindlichen Vehrkehrssünder hinterherfahren, um eine beweisfähige Aussage über die Geschwindigkeit abgeben zu können?

Erlaubt waren erst 50 Km/h und im späteren Verlauf 60 Km/h, gefahren bin ich zwischen 70-80 Km/h (alles innerorts).
Es war nachts um ca. 23.30. Die Strecke (etwa 1,0-1,5 Km) verläuft fast "kerzengerade".
Mehrfach mußte vor diversen Ampeln angehalten und wieder beschleunigt werden.
Der Zivilwagen befand sich leider direkt hinter mir. Der Abstand dazwischen betrug zwischen 5 und 50 Metern - je nach Verkehrslage und meiner vielleicht etwas stärkeren Beschleunigung beim Anfahren (VW-Lupo 60 PS - Grins!).

Besten Dank!

By farendil (217.235.61.109) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 01:34:

@christian: vergiß es! also die geringe überschreitung nach deinem tacho! bei vielen stopps zwischendurch dürfte zu gar nichts ausreichen.

wenn überhaupt, dann 15€, aber auch das würde ich in dieser situation anfechten!

wieso fragst du?
was ist passiert?

By Christian 555 (62.226.25.163) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 04:39:

Hallo!

@farendil:

Naja,.... ich wurde angehalten.
Erst waren die Beamten der Meinung, daß ich vieeelll zu schnell gefahren bin. Eine Höhe meiner Geschwindigkeit wurde mir nicht mitgeteilt.
Nach ein paar Minuten waren die Herren sogar der Ansicht, daß ich eine LZA bei "gelb" überfahren hätte. Die Sache mit der Geschwindigkeit war recht schnell vom Tisch.
Ich muß zugeben, daß ich wirklich bei gelb über eine LZA gefahren bin. Hierbei hatte ich Tempo 65-70 drauf und konnte nicht mehr reagieren.
Etwa 20 Meter vor dieser LZA wechselte das Licht von grün auf gelb. Da war wirklich nichts mit anhalten drin. Gut ist nur, daß ich einen Zeugen (Beifahrer) habe.
Aufgrund dieser LZA haben die Beamten anscheinend die Verfolgung aufgenommen.
Ich habe jetzt nur etwas Panik, daß die beiden Cops den Sachverhalt an der LZA etwas anders schildern als wirklich passiert, nur weil sie mir mit der Geschwindigkeit nichts können.

By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 11:42:

@christian: fahren bei gelb ist nur dann verboten, wenn du nicht mehr gefahrlos anhalten kannst! wann das ist bestimmt der fahrzeugführer!
erst recht, wenn die beamten dahinter sind und es nicht so gut einschätzen können.


selbst wenn, es würde wohl nur 10€ kosten, aber bei dieser konstellation....

By officer (213.187.66.22) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 18:17:

@farendil
"fahren bei gelb ist nur dann verboten, wenn du nicht mehr gefahrlos anhalten kannst! wann das ist bestimmt der fahrzeugführer! "

Tolle Idee! Der Fahrer bestimmt also was i.O. ist und was nicht. Wenn er also gerade noch schnapp ab bei Gelb durchrutscht, braucht er blos zu sagen, daß er nicht mehr gefahrlos anhalten konnte? Damit wirst Du wohl bei Gericht hinten runterfallen!

By farendil (217.225.250.118) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 22:12:

@officer: es war auf die situation bezogen! in der situation als fahrzeug dahinter kannst du sowas sehr schlecht einschätzen...

braucht er blos zu sagen, daß er nicht mehr gefahrlos anhalten konnte? kommt ganz darauf an.
zunächst sollte da ein beweis da sein, ein beweis nach wie viel gelbzeit er gefahren ist.

desweiteren reciht ein fahrzeug dahinter, was nicht sofort anstalten zu bremsen macht als begründung immer aus.

anders sieht es aus, wenn an einer viedeoüberwachten ampel einer allein noch durchschießt und man schon fast einen rotfahrer hat. dann kommt man mit dem bei gelb nicht emhr gefahrlos anhalten sicher durch...

By Christian 555 (217.80.107.132) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 14:47:

Hallo!
Bei der Sache mit der LZA war wirklich nichts mehr möglich. Bei Tempo 35 hätte es sicher noch funktioniert.
Zudem befindet sich die Haltelinie noch ca. 2,5m vor der LZA.

By officer (213.187.79.81) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:27:

@farendil
Ich spreche nur aus der Erfahrung. Da reicht die Aussage des Polizeibeamte eben aus. Bei uns gibt es damit keine Probleme.

By farendil (217.225.250.118) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:41:

@officer: du willst sagen, daß du jede beliebe anschuldigung wegen fahren bei gelb durchbekommst, auch wenn du in schlechter position zu dem fahrzeug warst??

By Christian 555 (129.70.4.13) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 15:52:

Wie lange müßen die Beamten denn innerorts überhaupt jemandem nachfahren (bei gleicher Geschwindigkeit u. Abstand), um überhaupt etwas beweisen zu können?

Reichen da 150-200m aus?


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