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Polizei sagt "nicht eindeutig zu erkennen" - Was ist zu erwarten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Polizei sagt "nicht eindeutig zu erkennen" - Was ist zu erwarten?
By aiio (80.142.20.151) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 18:41:

Heute kam ein netter Polizist vorbei und konnte mich auf einem Fotos aus Bayern nicht eindeutig identifizieren (wohne in NRW).

Der Verstoss: 141 auf der Autobahn wo 120 erlaubt war, macht normalerweise 40 Euro + 18 Euro + 1 Punkt.

Mit was kann ich jetzt rechen? Wie geht das i.d.R. aus?
Kommt da direkt "Fahrtenbuch" oder ziehen die Bayern eventuell sogar mit Gutachter vor Gericht?

Das Foto (Video) wurde von einer Brücke gemacht und ist wirklich sehr schlecht - der Beifahrer ist besser zu erkennen als der Fahrer (wer immer das sein mag ;-))

By Alberto (62.224.100.83) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 19:21:

Nchdem - im Amtshilfeverfahren - die Identifikation des Fahrers (wenn der Polizist nicht noch was anderes hineinschreibt) - nicht gelungen ist, ist die Täterermittlung erfolglos gewesen.
Heißt im Klartext: Es kommt nichts mehr! Glückwunsch!


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