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Unglaublich: nach 2,5 Jahren: endlich gewonnen!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Unglaublich: nach 2,5 Jahren: endlich gewonnen!!!
By Hans Meier (62.226.153.118) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 23:17:

Es ist geschafft!!!

Über einen Zeitraum von fast 2,5 Jahren(!) habe ich mich mit dem Amtsgericht München, dem Oberstaatsanwalt und dem Bayerischen Obersten Landesgericht auseinandergesetzt:

32km/h innerorts zu schnell ==> 1Monat + 200DM

Meine Daten: 50tkm pro Jahr im Außendienst + keine Punkte

Mein Wunsch: 0 Monate dafür aber >200DM

Ablauf:
1a. Entscheidung des Amtsrichters: 0Monate + 500DM
1b. Rechtsbeschwerde des Oberstaatsanwalts: Neuverhandlung mit dem Ziel: 1Monat + 200DM
1c. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Neuverhandlung beim Amtsgericht
2a. Entscheidung des Amtsrichters: 0Monate + 500DM
2b. Rechtsbeschwerde des Oberstaatsanwalts: Umwandlung des Urteils in: 1Monat + 200DM
2c. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Neuverhandlung beim Amtsgericht
3a. Entscheidung des Amtsrichters: 0Monate + 500DM
3b. Rechtsbeschwerde des Oberstaatsanwalts: Umwandlung des Urteils in: 1Monat + 200DM
3c. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Rechtsbeschwerde abgelehnt!!!!!
Begründung:
1. Amtsrichter hat richtig entschieden
2. nach 2,5 Jahren kein Zusammenhang zwischen Tatzeitpunkt und FS-Entzug
3. kein weiteres Vergehen während der vergangenen 2,5 Jahre
4. Oberstaatsanwalt hat die Sache nicht beschleunigt bearbeitet

Fazit nach 2,5 Jahren:
- 0Monate + 500DM
- es gibt auch Amtsrichter die realitätsnah entscheiden
- haben Oberstaatsanwälte nichts besseres zu tun?
- Bayerisches Oberstes Landesgericht: warum nicht gleich so?
- ein Anwalt mit viel Kohle
- eine Menge Steuergelder verpulvert
- die Alberto-Methode wäre bestimmt nervenschonender dafür aber weniger spannend gewesen :-)

By Greatblackbird (213.7.141.59) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 23:28:

Herzlichen Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.

By farendil (217.225.253.201) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 02:18:

@hm: nun ja, nachdem du deine leiden (des jungen M. *g*) hier schon mehrfach gepostet hast, auch von meiner seite einen ganz herzlichen glückwunsch!!

wie ich es schon mehrfach angesprochen hatte, mußte bei beharrlichem amtsrichter irgendwann (wenn auch in bayern später als im rest der welt) die zeit für dich spielen, da das fahrverbot zeitnah erfolgen soll...

auf jeden fall noch mal danke für die rückmeldung!

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 10:08:

Siehste farendil, in Bayern ist manchmal noch heile Welt. Da weiss man wie man mit ochsigen Staatsanwälten mit einer 10 cm dicken Schädelplatte umgeht: Solange gegen die Wand laufen lassen, bis er merkt das da keine Türe mehr ist. Muuuh!

By Rainer G. (212.201.18.76) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 10:29:

Hallo,

Mal eine generelle Frage zu dem formaljuristischen Ablauf: Ich dachte immer, daß die Berufungsinstanz für ein Urteil des AG das Landgericht sei und nicht das OLG. Vor allem erscheint es mir seltsam, daß das OLG überhautpt zweimal Neuverhandlung vor dem AG zugelassen hat und nicht schon beim 2. mal die Rechtsbeschwerde des OStAnw abgelehnt hat.
Kann mich da mal jemand über die formaljuristischen Zusammenhänge aufklären?

Ansonsten meine persönliche Meinung: Man sollte dem Oberstaatsanwalt die Gesamtkosten der Verfahren von seinem Gehalt abziehen. Denn ich sehe nicht ein, warum wir unser Steuern für solche lächerliche Streitigkeiten verplempern sollen. Wenn es noch ein Streitwert gewesen wäre der in die 100000de geht...
Mal ganz davon abgesehen, daß ich ein Fahrverbot bei Erstverstößen sowieso für übertriebene Maßnahmen halte.

MfG
Rainer G.

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 14:45:

@Rainer: In normalen Straf- und Zivilsachen ist die Berufungsinstanz das Landgericht.
Für diese Owis wird aber normalerweise gar keine Berufung zugelassen, d.h. Amtsgericht und das wars.
Der Staatsanwalt ist auch nicht in Berufung gegangen, sondern hat Rechtsbeschwerde eingelegt, das ist formaljuristisch etwas völlig anderes

By farendil (217.235.61.109) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 11:41:

@alle: Alle diejenigen, die sich hier zum Thema Sinn und Unsinn von Fahrverboten geäußert haben oder dies noch tun möchten, mögen dies bitte in dem entsprechenden Thread im Off-Topic tun.

Dieser Teil aus dem Thread wurde dort hin verschoben, da OFF-Topic.


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