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Schwarze Auffahrt auf Autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Schwarze Auffahrt auf Autobahn
By DW (193.98.189.3) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:11:

Hi, was kostet es, schwarz auf die Autobahn zu fahren, über einen sog. Rettungsweg! Wie verhält es sich, wenn man anstatt direkt auf die Autobahn zuvor einen Feldweg auf einen Parkplatz benutzt und dann vom Parkplatz aus auf die Autobahn? Wie sind die Ermessensspielräume? Was kann man im schlimmsten Fall erwarten? Hat jemand Erfahrung?
Das ganze natürlich immer, ohne andere zu gefährden, darauf achte ich natürlich!

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:50:

@dw: sind wohl 30€. auf jeden fall keine punkte.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:26:

Normalerweise fällt das keinem auf, wenn man da rauf oder runterfährt. Auf so einem Parkplatz ist immer Bewegung und wenn da mal grüne Männchen rumlaufen, sehen die auf was Anderes, wie Asylanten Kokshändler etc.
Ich mache das bei uns hier jedenfalls häufiger.

By Gerry (62.227.92.218) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 14:53:

@alfa

täusch dich mal nicht! Rasthof Wunnenstein an der
A81: beide Seiten sind durch eine Unterführung
verbunden. Das stehen die grünen Männchen schon
mal gezielt und kontrollieren, wer da durchfährt.
Weiß ich von ner Bekannten, die da arbeitet und
deshalb auf die andere Seite fährt.

Meines Erachtens ist das aber nur ein Verstoß
gegen "Durchfahrt verboten". Solche Schildchen
stehen in solchen Fällen regelmäßig da rum.


Gerry

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 16:44:

Hab einmal nur eine mündliche Verwarnung
und ein anderes mal 10,- DM bezahlt.
Sehen die Förster wohl gelassen (oder ich
hatte Schwein)

By DP (217.0.50.14) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 01:09:

@Daniel

Haste für die 10DM ne Quittung bekommen?
Oder war das direkt die Pauschale
--> mir doch egal, hauptsache Sie sponsoren
mein Frühstück... ?

Ist sonst eigentlich teurer!

Grüße
DP

By Polizist (193.159.128.5) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 20:46:

Gerry hat recht. In aller Regel ist es ein Verstoß gegen Zeichen 250, also Durchfahrt verboten. Das hat nach alter Währung 20 Märker gekostet.
Anders ist es, wenn man eine Betriebsumfahrung oder schwarze Auffahrt nutzt. Das ist irgendwo im § 18 StVO geregelt und kostete bisher 50 Märker.

*btw* Gerry, das mit dem Wunnenstein überrascht mich nicht, dass die dort öfters stehen. Ist ne beliebte Örtlichkeit des APRev Weinsberg (hab dort im Praktikum selbst schon mal nen Autodieb festgenommen) und zwischen den beiden Raststätten sind gute Plätze wo man mal hinhalten kann und vespern oder pissen, ohne dass gleich der mündige Bürger daneben steht :-))


Viele Grüße,

ein Polizist

By baumeister (132.199.33.170) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 13:16:

Ausrede: Du hattest Wagenpanne und hast zwischenzeitlich repariert. Ist mir mal vor Jahren auf der A9 passiert.
Grüße von baumeister

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 13:19:

@DP
war mit Quittung (Diese Abreiss-Zettel).
Ist aber schon etliche Jahre her.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 15:01:

@Polizist
Ergänzungsfrage: wie schaut es aus, wenn ich - beispielsweise wegen eines Staus - die Autobahn übers Feld verlasse? (Voraussgetzt, es geht technisch-also ohne Leitplanke oder Zaun und mit Allrad.) Würde das wie eine "scharze Auffahrt" gewertet?

By Leo (193.194.7.77) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 15:08:

@Smith
Würde mich auch mal interessieren

@All
Die A67 besitzt zwischen Griesheim und Pfungstadt eine solche "Aus/Auffahrt". Jeder im Kreis fährt hier auf den Rasthof Pfungstadt und von dort auf die Autobahn. Müsstet ihr mal sehen. Dort ist früh mehr los, als am AK Darmstadt, wo sich A5 und A67 kreuzen.
Hier stand meines Wissens nach noch nie jemand und vor ca. 1,5 Jahren habe ich die Polizei selbst dort auffahren gesehen. Scheint also wirklich nicht so wichtig zu sein.

Leo

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 15:56:

@polizist:
zwischen den beiden Raststätten sind gute Plätze wo man mal hinhalten kann

ääh... hinhalten? Ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass da Stricher rumstehen ;-))

@smith:
wie schaut es aus, wenn ich - beispielsweise wegen eines Staus - die Autobahn übers Feld verlasse?

polizist hat es schon erwähnt: 25 Euro, auch wenn du da auffährst.


Gerry

By faraday (217.225.214.80) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 16:20:

bei uns gibt es einen rastplatz, anliegend die autobahnpolizei, dahinter liegt ein kleiner weg ins stadtzentrum. auf dem weg steht : durchfahrt verboten! Polizei, rettungskräfte und bedienstete frei. ist das ein unterschied und steigt die strafe wenn man da durch fährt ?

By Alberto (62.224.100.12) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 17:52:

Ich sehe das - gerade in Wunnenstein oder in Hockenheim - keineswegs als "schwarze Auffahrt"
ich benutze diese öfters, weil ich mich z.B. mit einem Kollegen treffe - an einer Raststätte, um dann mit einem Auto gemeinsam weiterzufahren.
Wo bitte soll ich das Auto denn abstellen?
Es geht ja nur auf einer Seite. Und - komme ich dann zurück, wie komme ich wieder hinüber?

Also, das kann man doch tolerieren, da ist doch nichts dabei.

Da haben wir es wieder - diese sinnlose Regelungswut. Mir kann doch keiner erzählen, daß nun Hunderte ausgerechnet an der Raststätte auf die Autobahn einfahren würden.

Im Übrigen gibt es ja einen großen "Ausredenkatalog" - falls man erwischt wird.
darauf will ich jetzt gar nicht eingehen.

By Polizist (217.3.253.213) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 19:25:

Bei Raststätten wird man wohl auch nicht von "schwarzen Auffahrten" in dem hier genannten Sinn sprechen können. Die Raststätten sind in aller Regel durch Zeichen 250 abgesperrt. Ein Verstoß hat früher 20 Mark gekostet - wird jetzt wohl bei 10€ liegen.
Bei direkten Auffahrten auf einen Parkplatz wird es vermutliche ähnlich sein.
Der Schutzgedanke des § 18 StVO geht wohl eher in die Richtung der konkreten Gefährlichkeit, wenn man direkt auf den Standstreifen einfährt.

@smith: Ich hab jetzt zwar nicht nachgeschaut, aber ich glaube zwischen auf- und abfahren wird kein Unterschied gemacht. Also bist du bei diesem Verhalten genauso dabei.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 19:50:

@polizist
Danke für die Klärung!

By Gerry (62.159.132.130) on Mittwoch, den 27. Februar, 2002 - 20:16:

@alberto

ne, ist keine "schwarze Auffahrt", aber Verstoß gegen "Durchfahrt verboten". Ich vermute mal, dass dich das so viel wie mich kümmert ;-)

Gerry

By officer (213.187.79.84) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 08:39:

Seh ich auch so Polizist. Geschützt werden soll der Durchgangsverkehr auf der BAB. Deshalb gibts ja auch lange Beschleunigungs und Verzögerungsstreifen. Diese gibt es eben bei Schwarzauffahrten nicht. Des weiteren kann der auf der BAB fahrende anhand der Beschilderung erkennen, daß eine Auf/Ausfahrt folgt und diese so besser beachten. Das Schwarzauffahren über eine Rastanlage sehe ich auch nicht im Sinne des § 18 StVO. Steht Z 205 kostest es 15,-EUR VG.


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