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Bis zur Verjährung rauszögern? Möglich oder nicht?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bis zur Verjährung rauszögern? Möglich oder nicht?
By DMo_ (212.63.48.47) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:29:

Hallo Leute!

Mich hat man am 2.12.2001 kurz vor Essen auf der A2 in einer Baustelle geblitzt. Die Geschwindigkeit konnte ich an der Stelle damals nicht ablesen da ich von der Sonne geblendet wurde.

Heute kam der Anhörungsbogen auf Namen meines Vaters, da das Fzg. auf ihn zugelassen ist. Dort steht, dass ich 24 km/h zu schnell gefahren bin.

Meine Frage lautet nur, ob man die Möglichkeit hat, um das Bußgeld und die Punkte rum zu kommen, z. B. Irgendwie die Verjährung zu erreichen?
Was erwartet mich schlimmsten Falls?

Falls es Euch noch was, nützt ich war mit meiner Freundin und mit einem Kumpel von mir unterwegs. Wir haben auch fast das gleich Alter.

Ich freue mich um jeden Rat den Ihr mir geben könnt!

Daniel

By farendil (217.235.54.123) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 17:50:

@dmo: ja, du willst genau den richtigen weg gehen - zeit schinden, daß sie dich nicht innerhalb von 3 monaten zu fassen kriegen, damit du duch die verjährung kommst.

such einfach mal im forum dannach - da ist dein fall schon -zig mal beschrieben...

By DMo_ (212.63.48.47) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 07:37:

Wie sieht den das mit der Unterbrechung der Verjährung aus? Das habe ich noch nicht so richtig verstanden. Z. ist sie ja unterbrochen, weil sie meinen Vater angeschrieben haben. Den Brief schicke ich ja erst fristgerecht ab.
Wann ist Unterbrechung wieder aufgehoben? Datum des Briefes, des Postestempels oder wenn die Jungs es wieder erhalten?

Und noch eine andere Frage: Da ja ich und nicht mein Vater gefahren ist, wollte ich einfach schreiben, dass er nicht gefahren ist und es zurücksenden. Muss ich irgend eine Person angeben die gefahren ist?

Vielen Dank im Voraus!

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:48:

die verjährung ist gegen deinen vater unterbrochen - da er es nicht war, ist das wirkungslos. du mußt sehen, daß die verjährung nicht gegen dich unterbrochen wird.

wenn dein vater sagt, daß er nicht gefahren ist, werden sie ermitteln - zuerst gegen die personen an der gleichen adresse....

By DMo_ (212.63.48.47) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:46:

Also sehe ich das richtig, wenn ich besser eine Person angebe und nicht nur es verneine.
Wenn ja, sollte ich den Kumpel angeben der an dem Tag nach Essen mit gefahren ist, ober ist das ne schlechte Idee?

By Greatblackbird (213.6.152.196) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 21:54:

Am besten ist es, wenn Dein Vater erstmal den Verstoß brav zugibt. Dann wird erstmal gegen ihn ermittelt und er erhält den Bußgeldbescheid. Irgendwann im Laufe des Verfahrens, also wenn für Dich die Verjährung erreicht ist, gibt Dein Vater an, daß er sich geirrt hat und gibt Dich an. Gegen Deinen Vater muß das Verfahren dann eingestellt werden und für Dich ist es verjährt. Die Behörde würde dann leer ausgehen.

By DMo_ (212.63.48.47) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 10:18:

Das dauert aber ca. noch 1 Monat bis es gegen mich verjährt ist. Und ich muß heute den Anhörungsbogen zurücksenden. Wenn mein Vater es darin zugeben würde, käme zu schnell der Bußgeldbescheid zurück - schließlich kann man sich mit dem Einspruch so viel Zeit lassen.

Da ist doch die Variante mit dem Kumpel doch besser? Schließlich war auch noch an dem Tach dabei!

By Chris De Bakel (217.1.249.48) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 16:14:

auf keinen fall den anhörungsbogen zurücksenden. das schindet zeit. im zweifel hat dein vater den bogen nicht bekommen. die behörde müßte das gegenteil beweisen. dann abwarten, was passiert. die behörde wartet in der regel noch eine weile nach ablauf der frist, ob der bogen nicht doch zurück kommt. danach erläßt sie einen bußgeldbescheid gegen deinen vater. der legt fristgerecht einspruch ein. das verfahren wird an die zuständige staatsanwaltschaft abgegeben. dann kommt die sache zum bußgeldrichter. der wird deinen vater dann freisprechen, da er den verstoß offensichtlich nicht begangen hat. erst danach würde die behörde weitere ermittlungen anstellen. das ist in einem monat nicht zu schaffen. also auf keinen fall den bogen zurück schicken...

By farendil (217.235.61.109) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 18:33:

@chris...:
im zweifel hat dein vater den bogen nicht bekommen. die behörde müßte das gegenteil beweisen.
so ein schwachsinn! der a-bogen wirkt verjährungsunterbrechend gegen den beschuldigten, ob angekommen oder nicht!

By DMo_ (212.63.48.47) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 13:33:

Hallo Leute!

Da ich ja im Zugzwang war habe ich den Anhörungsbogen (nicht unterschrieben) in Namen meines Vaters ausgefüllt mit der Angabe, dass mein Kumpel gefahren ist zurückgesendet.

Was soll denn mein Kumpel machen, wenn er den Anhörungsbogen bekommt? Nich reagieren oder das Vergehen erstmal zugeben?

By piranha (194.95.176.28) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 15:03:

Hmmh, ich hätte den Bogen nicht zurückgesandt (oder alternativ: Halter gibt Verstoß zu und sendet AB zurück). @Chris hat es schon richtig gesagt, das hätte höchstwahrscheinlich einen ausreichenden Zeitgewinn erzielt. In diesem Fall hätte die Bußgeldbehörde noch etwas abgewartet und hiernach einen Bußgeldbescheid gegen den Halter (Dein Vater) erlassen und versendet. Gegen den Bescheid hätte Einspruch eingelegt werden können (ganze 2 Wochen!!). Das alles zusammen hätte den 1 Monat gekostet und Du wärst möglicherweise schon raus gewesen...

Jetzt muss der Kumpel folgendes tun. AB abwarten und nicht reagieren. Danach Bußgeldbescheid abwarten und nach ca. 10-12 Tagen Einspruch einlegen. Der Tatvorwurf kann Deinem "Kumpel" jedenfalls nicht nachgewiesen werden. Was mich bei dieser Aktion allerdings stören würde, ist die Falschaussage Deines Vaters im AB. Dieser hat einen Dritten mit der Begehung einer Owi belastet. In der Praxis dürfte dies wohl nicht weiter verfolgt werden ... trotzdem halte ich die Variante von @Chris für den "sauberen" Weg, da keine (strafbare) Falschaussage vorgenommen wird.

Nicht das ich falsch verstanden werde: Die Sache mit dem Kumpel kann im Einzelfall auch der bessere Weg sein, insbesondere dann, wenn "viel" Zeit geschunden werden muss. Genau in dieser Situation muss den Behörden vorgegaukelt werden, sie hätten bereits den "Richtigen" am Kanthaken. Da bietet sich die Variante mit "irgendeinem Externen" dann besser an, um der Gefahr vorzubeugen, dass die Polizei das familiäre Umfeld abklopft.

By bradpitt21 (62.144.238.3) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 17:52:

Also wenn eine stadt blitzt, dürfen sie auch unter einer brücke auf grünflächen stehen? weil laut dieser ausnahmegenehmigung ist das dann nicht erlaubt.und das üble daran war noch das sie gleich nach einer kurve geblitzt haben und mann sie erst sieht wenn man rum ist. Wer sich in mannheim auskennt, kennt bestimmt die straße wo vom luisenring in den parkring geht genau unter der brücke die stadt geblitzt auf dem rasen und das ganze in einem Dienstfahrzeug. Klappt das dann auch mit der Verjährung wenn man es so rauszögert das ich die ersten drei monate nichts bekomme?


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