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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fahren ohne Fahrerlaubnis
By B.B. (193.159.132.37) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 18:59:

Hallo,

ich habe leider einen großen Mist gebaut. Ich hab am 28.12.01 meinen Führerschein weggeschickt, weil ich ein einmonatiges Fahrverbot hatte. Ich bin auch die ganze Zeit nicht gefahren, aber heute ergab es sich, dass ich meine Frau wegen eines Asthmaanfalls ins Krankenhaus fahren musste.
Auf dem Rückweg war prompt eine Verkehrskontrolle. Der Beamte schrieb sich meinen Namen auf und wollte dann bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob ich einen Führerschein habe. Ich hätte ab 30.01. wieder fahren dürfen :-((

Was passiert jetzt? Und bitte keine Moralpredigt, ich weiß selbst, dass es Scheiße war, aber ich war in Panik.

By Goose (217.81.244.145) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:10:

Wenn er ermittelt, daß Du zur Kontrollzeit keine gültige Fahrerlaubnis hattest, wird er eine Anzeige schreiben (§§ 2,21, StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis). Voraussichtlich Geldstrafe und einige Monate Führerscheinsperre.

Nebenbei: Das Argument Notstand wegen Frau und Krankenhaus wird mit Sicherheit nicht ziehen, da man dir dann vorhalten wird, wenn du einen RTW gerufen hättest, wäre die Hilfe noch schneller dagewesen.

Gruß
Goose

By B.B. (62.158.24.60) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 19:32:

Hallo Goose,

danke für die prompte Reaktion! Der Führerschein müsste ja morgen wieder kommen. Darf ich dann, bis die Anzeige kommt, überhaupt noch fahren?

Gruß
Bernd

By Alberto (62.224.97.9) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 20:08:

@Goose
Ein interessanter Fall.
Was ist, wenn ich mich im sog. "Notstand" befinde - meine Frau zu ersticken droht - ich sie - vielleicht ungeschickterweise nicht mit dem RTW sondern mit meinem Auto ins Krankenhaus bringe?

Dieser vermeintliche Notstand müßte vor Gericht durchgehen.
Aber .... natürlich nicht - auf dem Rückweg vom Krankenhaus, - das ist mir auch klar.
Aber - mit Frau im Auto - würde ich mich gar nicht kontrollieren lassen, sondern gleich um Blaulicht-Begleitschutz bitten.

By Grobi (80.135.31.91) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 20:20:

Das ist tatsächlich interessant. Wieseo wäre der RTW schneller gewesen? Er muß das doppelte der Wegstrecke zurücklegen, was zeitl. selbst mit Blaulicht etc. nicht machbar wäre! Ich hätte vermutlich ähnlich gehandelt, wäre aber nicht selbst zurückgefahren. Genau das ist der Punkt, weshalb B.B. wohl nicht um die Strafe herumkommen wird.
@B.B. Darf ich dann, bis die Anzeige kommt, überhaupt noch fahren? Ja, du bist weder verurteilt worden, noch wurde dein FS beschlagnahmt!

Grobi

By Gerry (62.227.92.200) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 22:45:

@B.B.: merkwürdig... warum hast du kein Ticket
bekommen? Ich musste meinen FS hinterher
vorlegen, als ich ihn mal vergaß und außerdem ein
paar Märker abdrücken.

Außerdem hab ich mal gelesen, dass in deinem Fall
ne MPU fällig ist - oder täusche ich mich? Ne,
ne, ich will dir keine Angst einjagen! Kann sein,
dass dein spezieller Fall mildernde Umschläge bedeutet.

Gerry

By Goose (80.135.117.230) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 23:54:

Thema RTW: zunächst ist davon auszugehen, daß innerhalb einer sehr geringen Frist ein RTW vor Ort ist (diese Frist beträgt in der Stadt, in welcher ich arbeite X+8, d.h.,max. 8 Minuten nach Notruf muß ein RTW an jeder Stelle unserer Stadt sein können)

Nun ist also 8 Minuten nach Notruf (und das ist die Maximalfrist) qualifizierte Hilfe in Form von Rettungsassistenten und ggf. eines Notarztes vor Ort.

Bist du nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und bringst eine hilfebedürftige Person ins Krankenhaus, so begehst du die o.g. Straftat. Der Notstand / Nothilfe sind Rechtfertigungsgründe, welche jedoch nicht vor Ort, sondern von der StA und ggf. einem Richter geprüft werden.
Nun gilt es glaubhaft darzulegen, daß du es geschafft hast, deine Frau in weniger als 8 Minuten der qualifizierten Hilfe zuzuführen und daß dieses erforderlich war, weil deine Frau bis zum Eintreffen des RTW bleibende Schäden davongetragen hätte oder du zumindest von der Gefahr solcher Schäden ausgehen mußtest.
Unter diesen Voraussetzungen kann die Fahrt zum Krankenhaus gerechtfetrigt werden, die Fahrt zurück natürlich nicht.

Gruß
Goose

By Grobi (217.228.107.45) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:34:

@Goose: Gibts denn sowas wie mildernde Umstände? Es kann ja sein, daß der Betreffende panisch reagiert und die Konsequenzen nicht abwägt.

Grobi

By B.B. (193.159.132.58) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:44:

@goose: der eigtl. Blödsinn war ja die Rückfahrt, denn ohen diese wäre ich in keine Kontrolle geraten :-((

Spielt es überhaupt eine Rolle, dass ich nachweisen könnte (Ehefrau, Kollegen), dass ich sonst nie gefahren bin?

@gerry: nein, es gab kein "Ticket". Der Beamte meinte nur, er hoffe, dass wir uns deswegen nicht wiedersehen würden. Er schrieb sich auf einen winzigen Zettel mein Nummernschild und Personalien auf und fragte nach der Führerscheinstelle (Stadt oder Land).

By Goose (80.135.117.230) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:46:

Sicher kann ein Richter ein Urteil entsprechend fällen, wenn der beschuldigte seine Beweggründe glaubhaft und nachvollziehbar darlegt.

Gruß
Goose

By B.B. (193.159.132.58) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:48:

PS: das Krankenhaus war ca. 10 min. entfernt und ich war in Panik.

By alexander (80.131.13.107) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 08:16:

nun das mit den 8 Minuten kenne ich auch so - aber ich kann die Beweggründe von BB nachvollziehen. Hatte slebst mal 'n übeln Motorradunfall und brauchte 'nen Notarzt: Die Malteser waren 3 km entfernt, hätten jmd. schicken können, dirften es aber nicht weil bei uns hier erst mal von der Klinik aus das DRK vorrang hat - die waren auch nach 15(!!!) Minuten da - obwohl das auch "nur" 7 km sind mit sehr viel Landstraße dazwischen.
Ich zu meinem Teil behaupte, daß ich von daheim daheim aus (7km) schneller in der Klinik sein kann OHNE eine OWI oder Straftat zu begehen als ein RTW hier ist wenn es bei denen auch nur mal leicht "auser Plan" läuft - und ich muß erlich zugeben, daß ich nachdem ich mal diese 15 Min warten durfte bis der RTW eintraf (nach weiteren 5 Min der Notarzt) ich das Vertrauchen in das Rettungswesen ein klein wenig verloren habe und eine eigenständige Fahrt (selbst mit OWIs) einem RTW vorziehen würde weil die doch manchmal mit den Kompetenzen (Malteser, DRK etc.) zu kämpfen haben und dann auch noch doch mal länger brauchen können...
So was sollte natürlich nicht 'ne Rückfahrt begründen aber zumindest kann ICH nachvollziehen was BB verbrochen hat :-) - ich wünsche BB jedenfalls 'n gnädigen Richter, so was passiert einem ja nicht alle Tage :-)

Grüßle Alexander

By Gerry (62.158.25.135) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 10:16:

@all: ist es nicht mehr üblich, dass man einen kleinen Betrag locker machen muss, wenn man keinen FS bei sich führt?

By farendil (217.85.230.34) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 10:22:

@gerry: das ist ermessenssache. entweder passiert nichts (mdl. verwarnung), man zahlt an ort und stelle oder man bekommt eine mängelkarte (vorlegen des. fs innerhalb einer woche).
manchmal auch die beiden letzten sachen zusammen, was ich besonders fies finde...

By Gerry (62.158.25.229) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 11:51:

@farendil: also hätte B.B. bei einer Mängelkarte Glück gehabt, weil er ja wohl seinen FS bis dahin wieder gehabt hätte.

By farendil (217.85.230.34) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 11:57:

@gerry: kommt darauf an - nachprüfen können sie es immer (wenn genug arbeitseifer da ist...)

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 12:12:

Fachliche Anmerkung vom notfallmedizinischen Standpunkt: Der Hauptgrund, den Rettungsdienst zu rufen, besteht darin, dass so eine qualifizierte Erstversorgung und Stabilisierung des Patienten vor Ort erfolgt, und ein möglichst gefahrloser Transport ohne vermeidbaren Stress für den Patienten und Verschlechterung des Gesundheitszustandes möglich wird. Der Rettungsdienst hat so gesehen keineswegs die doppelte Strecke zurückzulegen wie der private Fahrer. Die Behandlung beginnt schließlich nicht erst im Krankenhaus, sondern am Einsatzort. Außerdem kann der Rettungsdienst den Patienten während des Transportes betreuen und versorgen. Ich würde solche Privataktionen nur im äußersten Notfall, wenn z.B. ein Eintreffen des Rettungsdienstes binnen 15 Minuten sicher nicht zu erwarten ist, empfehlen!

By farendil (217.85.230.34) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 12:17:

@quincy: das ist SO nicht richtig.
1. es kann nicht jede beliebige medizinische versorgung im krankenwagen stattfinden

2. es gibt unterschiedliche philosophien über die art der medizinischen versorgung.
die "europäische" ist die, daß der zustand des patienten zuerst um jeden preis stabilisiert wird, bevor man ihn transportiert.
die "amerikanische" ist die, daß der patient so schnell als möglich ins krankenhaus gebracht wird.

welche methode die bessere ist, hängt vom konkreten einzelfall ab. und auch dann können experten oft nur spekulieren, was wäre wenn und mit prozentzahlen um sich werfen...

By alexander (80.131.13.107) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 12:19:

@quincy: Bingo! Aber da ist dann halt doch ab und an die Frage: Soll ich wirklich diese 15 Min warten und dann erst losfahren oder gleich vorher? Wie ich schon geschildert hab: Ich hab da etwas Vertrauen verloren. Klar haben die Rettungsdienstler auch nur den einfachen Weg zurückzulegen aber das muß dan bitteschön auch in einem angemessenen Zeitraum erfolgen - und da ist nun mal 'n gebrochner Arm bekanntlich nicht so dringend wie 'n schwerer Kfz-Unfall wo es auf Minuten, wenn nicht sogar sekunden ankommt. Klar kann man nicht jeden Patienten ohne weiteres transportieren aber mal angenommen einer hat 'ne abgetrennte Hand - da sollte man ja dann auch schnellstens was gegen tun - 15 min ist da schon etwas viel Zeit....

Grüßle Alexander

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 13:03:

@farendil
1. Nicht jede beliebige, aber jede erforderliche lebenserhaltente und stabilisierende Versorgung ist im RTW möglich. In Einzelfällen ist eine sofortige Not-OP indiziert, das ist aber für den Laien seltenst erkennbar.
2. Auch die amerikanische Vorgehensweise differenziert da. Ich spreche aus Erfahrung.

@alexander
Das Dilemma ist so leicht nicht losbär, verstehe ich. 15 Minuten sind zwar der vom Gesetz geforderte Maximalwert, werden aber zum Glück meist erheblich unterschritten. Ich denke, 3 - 8 Minuten sind meist machbar.

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 15:57:

Seht das ganze doch auch mal aus einem anderen Gesichtspunkt: Wenn jetzt nur die wenigsten auf den Rettungsdienst warten wollen und selbst die Initative ergreifen und z.T in Panik mit ihrem Auto durch die Stadt fahren - was da alles passieren kann. Da möcht ich nicht in einer Stadt wohnen, wo sowas öfters vor kommt. Ein Autofahrer in Panik ist eine Gefahr für den Straßenverkehr, da sein Verhalten rational nicht einschätzbar ist. Weder für ihn selbst und schon gar nicht für die anderen VT.
Und nacher stellt sich vielleicht heraus, dass die Verletzung oder Krankheit gar nicht so schlimm war.
Mir ist es relativ Schnuppe ob jetzt der Fahrer einen FS hat oder nicht (gut, ist halt ne Straftat, aber nicht so verwerflich), wichtiger ist mir vielmehr, dass er einigermaßen berechenbar sein Fahrzeug lenkt, auch wenn die Frau hinten in den Wehen liegt. Und da hab ich mit einem Rtw eben die bessere und ungefährlichere Alternative zur Verfügung.


Viele Grüße,

ein Polizist

By B.B. (193.159.34.15) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 02:08:

@polizist: die Tatsache, dass ich in panischer Angst um meine Frau war, heißt noch lange nicht, dass ich wie ein Kamikaze durch die Stadt gerast bin. Ich war sicher streckenweise zu schnell, aber Vorfahrt etc. habe ich schon beachtet.

was den "Rtw" (soll wohl Rettungswagen heißen?) anbelangt: mein Vater hatte vor einigen Jahren einen Herzinfarkt. Es dauerte "ewig" (mdst. 15 min) bis der "Rtw" da war. Es gelang ihnen tatsächlich noch, meinen Vater zu reanimieren, aber da war es schon rum. Er starb nach zwei Jahren, die er im Koma lag.

Letze Frage an die Experten: wie lange dauert es, bis die Anzeige kommt oder anders gefragt: ab wann muss ich nicht mehr mit einer Anzeige rechnen?

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 09:50:

@bb: da es eine straftat ist, beträgt die verjährung mehrere jahre (müßte mal genau nachschauen) - ist aber auch egal - da schaffst du nichts mit verjährung!

ps: die sehr traurige angelegenheit mit deinem vater sollte in der verhandlung unbedingt zur sprache gebracht werden...

By Alberto (62.224.97.139) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 11:04:

Also - ich bin immer noch der Meinung, daß ein "vermeintlicher Notstand" auch berücksichtigt wird, - ja sogar werden muß!

Man kann mir nicht zumuten, an einen Rettungswagen zu denken, wenn ich in Panik gerate und mein Auto startbereit vor der Tür streht.
Ich würde, wenn meine Frau transportfähig ist - immer mit meinem Auto fahren und eben nicht auf den Rettungswagen warten. Ich würde dann auch so manche Verkehrsregel mißachten, - allerdings immer - unter Sicherheitsaspekten - also nicht blind bei rot über die Ampel.

Das Problem im vorliegenden Fall liegt bei der tatsächlichen "Rückfahrt".
Da kann man nur auf etwas "Milde" hoffen, weil man eben durcheinander war - und das Auto wieder irgendwie nach hause bringen wollte.
Gut ist das nicht!

Auf der Hinfahrt dagegen - bin ich überzeugt - hätten die kontrollierenden Polizisten gar keine Papiere verlangt, sondern wären wahrscheinlich mit Blaulicht vorausgefahren, um zu helfen.

By B.B (62.227.93.101) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 11:25:

@farendil: auf Verjährung brauche ich sicher nicht zu hoffen, höchstens, dass es tatsächlich nicht bemerkt wurde, dass zu jenem Zeitraum ein Fahrverbot bestand.

Wenn aber der Fall schon am Rollen ist, dauert es ja einen bestimmten Zeitraum, bis die Anzeige bei mir eintrudelt. Wie lange dauert so was ungefähr?

By farendil (217.85.234.91) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 14:43:

@bb: hängt damit zusammen, wie überlastet dein zuständiges gericht ist. zwischen eingen wochen und ein paar monaten würde ich schätzen...

wie gesagt: verjährung - nein, mildernde umstände - ja!

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:05:

@b.b.: Ich hab das jetzt nicht persönlich auf dich gemünzt, sondern mehr allgemein gesehen. Leute in Panik handeln eben nicht mehr rational, da dominieren andere Instinkte. Und das ist nun mal sehr gefährlich im Straßenverkehr.
Natürlich kann ich es verstehen, dass einem die Zeit bis zum Eintreffen des Rtw ewig vorkommt. Ich weiß ja wie die Rettungskette abläuft und wenn man einen Notfall in der Familie hat, kommen einem 5 Minuten wie eine Ewigkeit vor. Aber ich habe doch noch einges Vertrauen in unseren Rettungsdienst, obwohl ich einen Einblick in das System habe. Und wer weiß, ob der Transport in einem Pkw dem Patienten unbedingt so gut tut. Nacher macht man sich vielleicht Vorwürfe, weil man eben nicht auf professionelle Hilfe gewartet hat und der Patient bleibende Schäden davon getragen hat.
*btw* Da könnte doch Matthias mal etwas dazu schreiben. Ist schließlich vom Fach....

Viele Grüße,

ein Polizist


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