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Geblitzt, Mutter hat im Anhörungsbogen Schuld auf sich genommen, doch dann...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt, Mutter hat im Anhörungsbogen Schuld auf sich genommen, doch dann...
By ONROP (62.104.210.85) on Mittwoch, den 25. Oktober, 2000 - 14:15:

...kam ein zweiter Anhörungsbogen!
Von vorne:
Ich wurde mit dem Auto meiner Mutter am 01.09.2000 mit 74 innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt! Mit Abzug der Toleranz bin ich also 21Km zu schnell und damit im Bereich der Nachschulung! Der Anhörungsbogen ist auf dem 27.09 datiert und erreichte meine Mutter am 30.09. Meine Mutter hat in dem Bogen dann angegeben, das sie gefahren wäre. Soweit alles in Ordnung, doch heute (25.10) erreichte uns ein zweiter Anhörungsbogen! Dieser war wieder an meine Mutter adressiert und mit dem ersten weitgehend fast identisch! Neben dem Fettgedruckten Wort "Anhörung" stand nur noch das Wort "DUPLIKAT"! Was hat das zu bedeuten? Weiter steht im Bogen:
Es wurde festgestellt, das mit dem Kraftfahrzeug -amtl. Kennzeichen:xxxxx in Wuppertal die nachgenannte Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde.
Wissen die, das meine Mutter nicht gefahren sein kann, da ich mänlich bin? Was tun? Für Antworten wäre ich dankbar.

By Alberto (62.158.219.210) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 09:33:

Warum das kam, ist mir schleierhaft. Aber - so lange es immer noch an die Mutter geht, kann diese erneut "sich irren" und alles zugeben.

By ONROP (62.104.210.89) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 12:00:

Bei beiden Anhörungsbögen war ein gedruckte Photo mit bei! Ich benötige hier dringend Rat, was zu tun ist, bevor meine Mutter Muffensausen bekommt und mich angibt!

By Alberto (62.224.93.244) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 12:25:

Nun wird es wahrscheinlich passieren, daß irgendwann die Polizei vor der Tür steht. Denn- Deine Mutter könnte z.B. - gar nicht reagieren, dann würde sie -im günstigsten Fall einen Bußegeldbescheid bekommen (zu unrecht). Aber, hier vermute ich schon, daß die Behörde sehr wohl gesehen hat, daß ein männliches Gesicht auf dem Foto ist - und man nun der Mutter nochmals Gelegenheit geben will, den (männlichen) Fahrer zu benennen - deshalb auch nochmals das Foto.

Nun frage ich Dich: Wie bekannt bist Du in Deiner Nachbarschaft? Denn - Deine Mutter muß ja gegen den Sohn niemals eine Aussage machen. Problematisch wird es, wenn sie dies bald merken und dann versuchen aus den Familiendaten die Söhne und den Ehemann zu überprüfen (z.B. über Paßfoto). Dann kämen sie alleine auf Dich. Wenn Du aber nicht dort wohnst, wäre es etwas einfacher. Dann wird deren Suche schwieriger.

Jedenfalls grundsätzlich gilt: Deiner Mutter kann nie etwas passieren - sie soll also alles mitspielen, was nun passiert.

Ideal wäre es, wenn Du noch einen Bruder hättest, den man nun "irrtümlich angibt". Oder aber Deine Mutter könnte auf der Behörde anrufen und einfach "dummstellen und fragen" z.B. warum man ihr das ganze nochmals geschickt hat.

Wenn die dann sagen, daß ein männliches Gesicht auf dem Foto ist, könnte sie "herumdrucksen" und sagen, daß sie den Fahrer nicht nennen möchte und für ihn lieber die Strafe bezahlen will, da es ja ihr Auto war.

Nun könnten die unterstellen, daß es sich dabei um einen - außerehelichen - Liebhaber handeln könnte, weshalb die "gute Frau" natürlich dies alles geheimhalten will.
In diesem Falle werden sie die Mutter aufklären, daß sie das aber sagen muß, wer das war. Daraufhin sagt sie, daß sie dies auf keinen Fall tut. Und schon haben wir das, was wir wollten.

Die Behörde wird ihr ein Fahrtenbuch androhen oder gar auferlegen - jedenfalls wird sie möglicherweise nicht mehr den einfachen Weg gehen, nämlich nach dem Sohn zu suchen.

Dann hätten wir gewonnen, denn das alles kostet Zeit und am Schluß sagt die Mutter, daß sie zurecht diese Personen nicht genannt hat, weil diese zum Bereich der "nahen Verwandten" gehört, die man nicht nennen muß.

Schlimmstenfalls muß sie beschwören, daß diese Person wirklich zu diesem Personenkreis gehört. Dazu wird sie wiederum vorgeldaen. Das dauert.....
und ist völlig ungefährlich, denn sie beschwört ja die Wahrheit. Dann aber dürfte es endgültig gegen Dich verjährt sein.

Umständlich - aber möglicherweise erfolgreich.

By ONROP (62.104.210.87) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 14:16:

Können die meine Mutter dann wirklich nicht anzeigen? Ich meine, beim ersten Anhörungsbogen kann es ja ein Irrtum sein, aber wenn die das Spitz bekommen haben, und schon einen zweiten Bogen schicken, kann mann ja, wenn meine Mutter wieder die Schuld auf sich nimmt, nichtmehr von einem Irrtum ausgehen. Außerdem wurde ja wiederholt eine Kopie des Fotos geschickt. Dann könnte meine Mutter ja theoretisch mit einer Anzeige rechnen- oder?
Wie wäre es denn, wenn meine Mutter meinen Vater angibt?
Wie hoch ist die Chance, das sie meine Passfotos auf dem Amt vergleichen und den Bogen dann direkt an mich schicken?

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 14:22:

@alberto: ein wenig zu umständlich, und vor allem für die mutter von onrop (mensch, warum hat die ihrem sohn keinen vernünftigen namen gegeben :-) ) warscheinlich viel zu heiß.

es gibt viel zu viele leute, die sich allein von den falschen drohungen vom amt oder allein, da es amtspersonen sind, einschüchtern lassen...

also, wenn onrop noch im gleichen haus wie seine mutter wohnt, würde ich vorschlagen:
einen freund angeben, (etwa das gleiche alter wie onrop), der gibt das zu, bis es zum bußgeldbescheid kommt und legt dann am letzten tag widerspruch ohne begründung ein.
(also die alte alberto-methode)
die "verwechslung" zwischen onrop und dem angegebenen fahrer muß einfach nur zufällig sein.

wenn die verjährung dann noch nicht "ran" ist, sagt der, der den bußgeldbescheid bekommen hat der behörde, daß er rücksprache mit seinem anwalt nehmen will.

wenn die verjährung endlich erreicht ist, sagt er, daß er sich GEIRRT hat und an dem tag doch nicht gefahren ist.
dann lädt onrop diesen netten menschen freundlicherweise für seine bemühungen zum essen ein und das wars. :-)

By michael (172.177.12.136) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 15:14:

@farendil:

offtopic: Lies' mal das Wort "onrop" rückwärts ;-)

By Alberto (212.185.252.130) on Donnerstag, den 26. Oktober, 2000 - 23:16:

O.K. das ist sicher der beste Weg, wobei ich noch anmerken möchte, daß ich sicherheitshalber diesen "Freund" dann auch mal mit diesem Auto fahren ließe, so daß man "theoretisch" diese Möglichkeit auch beschwören könnte. Dennoch - ein praktikabler Weg.
Ich versuchte hier - umständlich zwar - aber mit "Bordmitteln" auszukommen.

By ONROP (62.104.210.85) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 00:29:

Ich denke mal, das ich wohl mit Bordmitteln auskommen muß. Denn meine Freunde sind teils auch noch in der Probezeit und allgemein ist ihnen dies zu heiß. Die beste Möglichkeit wäre wohl wirklich mein Vater. Wie ist das denn jetzt mit der Falschausage, welche ich im vorigen Posting ansprach?

By Alberto (62.158.211.198) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 12:28:

Man kann doch das Foto gar nicht genau angesehen haben. Man war sich eben sicher, daß es der Vater gewesen sein mußte, zumal dieser an diesem Tage auch mit diesem Auto gefahren ist. Leider war dies ein paar Stunden früher. Das weiß er doch heute nicht mehr so genau. Hier gilt, daß ein Irrtum durchaus vorkommen kann. Erst vor Gericht muß man wirklich - nach Belehrung die Warheit sagen. Da kann man sich dann eben gar nicht mehr erinnern. (Siehe Helmut Kohl)

By ONROP (62.104.210.89) on Freitag, den 27. Oktober, 2000 - 13:09:

Okay, danke für die Antworten. Werde meiner Mutter dann wohl nahelegen meinen Vater zu nennen. Allerdings war ich anfangs der Meinung, das man auf einem S/W Bild nicht eindeutig identifizieren könnte, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt, da es ja eine Menge Frauen gibt, die kurze Haare tragen. Naja, wie dem auch sei,- danke.
Achja, das mein Name rückwärts gelesen eine bestimmte Bedeutung hat, ist mir bekannt. Es war halt der Reiz der Wortspielerei, der mir den Namen gebracht hat, und den Namen habe ich auch schon länger.

By anonymus (212.197.154.139) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 12:03:

hi,habe das gleiche problem. aber noch ganz viele fragen:
wird denn beim zweiten anhörungsbogen immer automatisch ein photo mitgeschickt, auch wenn meine mutter nach dem ersten brief schon den vorfall zugegeben hat?
wieso schreiben sie: "hiermit erhalten sie nun nochmals die möglichkeit, den verantwortlichen fahrer zu nennen"? sind sie mir somit auf der spur, auch wenn sie nicht" da sie nicht der fahrer sein können" schreiben?
was wäre denn eine "negative reaktion" meiner mutter?
ist das alles nur panikmache?


danke für eure bemühungen schon im voraus

By ONROP (62.104.210.72) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 12:27:

Bei mir war es ja ein bisschen anders.
Das Foto kam schon mit dem ersten Anhörungsbogen und der zweite war mit dem ersten Identisch, bis auf das Wort "DUPLIKAT!!!".

By anonymus (212.197.148.63) on Sonntag, den 29. Oktober, 2000 - 17:53:

ist dies dann nur ein bluff des amtes?

By Alberto (193.159.28.28) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 09:46:

Na ja, sie haben zuminmdest gemerkt, daß die Mutter es nicht war.

By kalau (62.227.162.203) on Dienstag, den 7. November, 2000 - 01:34:

oder aber der zuerst zurückgesendete bogen ist bei denen nie eingegangen?!?!?!?


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