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2. Führerschein erschlichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: 2. Führerschein erschlichen
By peter (62.159.132.130) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:34:

Hallo,

ich habe da neulich eine Story gehört, die ich nicht so recht glauben kann:

Führerschein wurde entzogen und derjenige geht dann auf seine Führerscheinstelle bei der Stadt und behauptet, er hätte seinen FS verloren. Die Stadt hat ihm dann angeblich tatsächlich einen Ersatzführerschein ausgestellt.

Wie ist sowas möglich?

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 11:39:

@peter: so kann es nicht gewesen sein... aber: du kannst natürlich hingehen und sagen, daß dein fs verloren oder geklaut wurde (zweiteres ist meistens? billiger in den gebühren)

wenn du dann irgendwann einmal einen fs abgeben musst, gibst du den neuen ab.


ABER:
-bei einer kontrolle KANN der polizist trotz führerschein die daten abfragen.
-bei einem verkehrsverstoß, de rnicht an ort und stelle bezahlt wird, kommt es sowieso raus
-du mußt bei der neubeantragung EIDESSTATTLICH versichern, daß dein alter fs weg ist, und du dich sofort meldest, wenn er wieder "auftaucht".

By Grobi (80.135.31.91) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 13:31:

@farendil: -bei einem verkehrsverstoß, de rnicht an ort und stelle bezahlt wird, kommt es sowieso raus Wieso? Der Schluß Halter = Fahrer ist unzulässig! Im Übrigen wäre das doch ein super Alibi: "Ich kann ja gar nicht gefahren sein"
SCNR

Grobi

By peter (62.159.132.130) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 13:37:

@farendil: kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das funktioniert, weil ja die fs-stelle bestimmt informiert wird, dass der fs eingezogen wurde, aber die story lautete so. also wahrscheinlich erfunden. danke!

By farendil (217.225.251.7) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 14:08:

@grobi: es gibt auch verstöße, wo der fahrer angehalten und seine personalien festgestellt werden. bezahlen darf er trotzdem nicht, weil er zu schnell für ein verwarngeld war...
oder fährst du immer duch, wenn die grünen männchen mit der kelle vor dir stehen?
SCNR

Der Schluß Halter = Fahrer ist unzulässig!
ohne weitere anhaltspunkte schon - nur normalerweise gibt das zufällig im moment der übertretung geschossen foto einen recht guten anhaltspunkt...
:-)

By Rennfahrer (80.132.13.185) on Dienstag, den 29. Januar, 2002 - 00:04:

@ farendil

Die Polizei kann waehrend einer Kontrolle nur ueber ein Telefonat mit der Fuehrerscheinstelle herausfinden, ob jemand einen Fuehrerschein hat, oder nicht, so hab ich das schon oefters mitbekommen, bei Polizeikontrollen.
Oder kann es sein, wenn man den Fuehrerschein abgibt, das etwas im Polizeirechner gespeichert wird ??

By Plautzpaul (213.6.216.252) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 16:26:

@rennfahrer: ein Telephonat mit der Führerscheinstelle ergibt nur folgende Auskünfte: 1. hat derjenige überhaupt einen Führerschein ?und 2. liegt ein Fahrverbot vor (Ordnungsamt)

Wird jemanden der Führerschein gerichtlich entzogen oder eine Sperre erteilt liegt er im Computer ein und jedes Polizeirevier ist online mit Flensburg verbunden.
Sich einen zweiten Führerschein "besorgen" ist nur möglich wenn aktuell nichts vorliegt. Das ABER dieser Sache hat farendil oben schon angeführt.Außerdem steht der alte Führerschein den man ja behalten will dann zur Fahndung. Die Dokumentennummern werden immer öfter von der Polizei geprüft und es geht böse ins Auge wenn man mit einem als gestohlen gemeldeten Dokument unterwegs ist, besonders zu einem Zeitpunkt in dem man ein Fahrverbot bzw. eine Sperre hat.

Wird einem der Lappen durch die Polizei eingezogen, sind die Führerscheinstelle und das Polizeirevier am Wohnort die ersten die darüber informiert werden. Bei evtl. Nebenwohnsitz wird auch dieses Revier informiert. Das geschieht unabhängig davon ob tatsächlich eine Verurteilung erfolgt oder nicht. Vom zuständigen Gericht erfährt die Polizei dann ob der FS gerichtlich eingezogen wurde bzw. wie lange oder ob er wieder herausgegeben wurde.

By Gerry (62.158.25.147) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 17:00:

@peter

so unwahrscheinlich ist die Story nicht.

Angenommen, der FS wurde in einem anderen
Bundesland vorläufig beschlagnahmt (ich nehme mal
an, daß das dahintersteckt und kein Entzug).
Dann kann das schon einige Wochen dauern, bis das
in Flensburg eingetragen ist. Nicht umsonst
dauert die Überliegefrist 3 Monate. Und bis die
örtliche FS-Stelle davon erfährt, dauerts nochmal.

In dieser Zeit ist es durchaus möglich, daß ihm
ein neuer FS ausgestellt wird. Allerdings wird
das sicher nicht unentdeckt bleiben und dann
wird's richtig saftig ;-)


Gerry

By Gerry (62.158.25.157) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 17:39:

noch was wegen Teflon und so:

was ist eigtl. aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister
geworden? Funzt das noch nicht?

Gerry

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 22:25:

@Peter

Das mit dem als gestohlen gemeldeten Führeschein funktioniert wirklich! Wie farendil schon schrieb, wird nur eine eidesstattliche Bescheinigung verlangt, daß der Führerschein nicht entzogen wurde. Geprüft wird das erstmal nicht. Allerdings gibt es erhebliche Schwierigkeiten, wenn der Schwindel auffliegt.

By Maxx (217.226.148.64) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 10:44:

wie sieht das denn mit einem ausländischen 2. Führerschein aus? Den können die doch nicht kontrollieren? oder?
Gruß Maxx

By farendil (217.225.253.201) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 10:52:

@maxx: der gilt nur in verbindung mit ausländischem wohnsitz..


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