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Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung
By Schaumstoffschlürfer (80.136.13.34) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 10:05:

Moin,
am 5.10.2001 hat es mich erwischt. Der Anhörungsbogen kam angeblich am 12.11.2001 (laut Polizei). Der Bußgeldbescheid wurde am 14.01.2002 erlassen, also 3 Monate NACH der Tat ( §24 StVG ). Wie sieht es nun aus. Bringt ein Einspruch etwas?

Schaumstoffschlürfer

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 11:18:

Nö, selbst wenn der Anhörungsbogen sehr kurz nach der Tat kam, kriegst Du in diesem Fall nix mit Verjährung hin. Der Anhörungsbogen hat die Verjährungsfrist unterbrochen.

By Greatblackbird (213.7.143.20) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 21:36:

@Schaumstoffschlürfer

Der Anhörungsbogen kam angeblich am 12.11.2001 (laut Polizei).

Wenn Du der Aussage nachgehen willst, kannst Du gegen den BG Einspruch einlegen und bei der Behörde Akteneinsicht beantragen. In der Akte muß sich eine Verfügungsanordnung für die Erstellung eines Anhörungsbogens befinden, auf der das Datum und das Handzeichen des Sachbearbeiters vermerkt sein müssen. Diese beiden Merkmale unterbrechen die Verjährung. Bequemer ist es, wenn Du durch einen Anwalt die Akte anfordern läßt.


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