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Ich bin ein Idiot !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Ich bin ein Idiot !
By Idiot (161.58.247.101) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 15:47:

Ich bin an diesem Wochenende dummerweise mit ca. 150 km/h auf dem Elzer Berg geblitzt worden. Ich kenne die Strecke wirklich gut und bin sie auch schon etliche Male gefahren, doch an diesem Wochenende habe ich "geschlafen". Was kommt auf mich zu ? Habe ich ein Fahrverbot zu befürchten, und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit da "raus" zu kommen ?

By farendil (217.235.61.137) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 16:07:

ist das fahrzeug auf dich zugelassen?

By Idiot (149.211.49.4) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 16:29:

Nein, der Wagen ist nicht auf mich zugelassen. Außerdem habe ich die Probezeit schon hinter mir.

By Alberto (62.224.97.203) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:00:

Na ja, dann ist es ja halb so schlimm. Der echte Halter - oder ein Angehöriger von ihm soll zunächst auf dem Anhörungsbogen alles zugeben. Doch Achtung!!! Die Anschrift des Halters sollte nicht in deiner Wohnsitznähe sein (sonst möglicherweise Befragung der Nachbarn - mit dem Bild!!)

Dann Kommt ein BuGeBe - nun alles abstreiten.Will heißen... Ankreuzen bei....O Ich gebe den Verstoß nicht zu.

Dann wollen die eine Begründung. Diese lautet: ich will zunächst meinen Anwalt befragen! (Mehr bitte nicht!). das schreibt aber alles immer noch der Falsche! Also der Halter!

Nun werden die etwa 4 Wochen warten, dann werden sie die erneute Stellungnahme anmahnen! Dann schreibt man: "Sorry, mein Anwalt war 4 Wochen zur Kur - leider. Ich kann ihn erst nächste Woche befragen. Ich werde mich dann sofort äußern.
dann warten die wieder - denn die Verjährung ist ja jedesmal unterbrochen - außerdem ist sie ja im BuGeBe-Verfahren bei 6 Monaten. Die haben also zeit. Was sie aber nicht wissen: Sie korrespondieren immer mit einem Nichttäter!

Irgendwann ist für den Täter - also für dich - die 3-Monatsfrist dicke abgelaufen. Dann schreibt der Falsche hin, daß er nun endlich mit dem Anwalt sprechen konnte, - dabei routinemäßig nochmals den Tatzeitpunkt durchgegangen ist - und dabei mit Erstaunen feststellte, daß er an diesem Tage gar nicht mit diesem Auto in dieser Gegend unterwegs gewesen sein kann. Es müsse sich also um eine verwechslung oder um einen falschen tattage handeln.

Nun werden die aber wild.... kommen womöglich mit dem Foto... und, was stellen sie fest?
der Mann hat ja Recht - er ist es gar nicht gewesen! Fazit: Einstellung des Verfahrens - und.... kein neues Verfahren gegen Unbekannt, wegen Verjährung!

Viel Erfolg!


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