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Hab mich selbst verraten! was nun! EILT!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Hab mich selbst verraten! was nun! EILT!
By fxs (141.68.100.134) on Montag, den 21. Januar, 2002 - 15:11:

hi leute

ich habe kürzlich einen Zeugenbefragungsbogen wegen geschwindigkeitsübertretung erhalten mit photo von mir und mache (unwissenderweise) von meinem aussageverweigerungsrecht gebrauch.

dumm gelaufen, jetzt kam der Anhörungsbogen!
31km/h innerorts zu schnell!!

leider bin ich auf meinen führerschein angewießen und zuviel geld hab ich als student auch nicht.

auf dem foto bin ich eindeutig zu erkennen, wie ich heute aussehe, hat allerdings nicht mehr viel mit dem auf führerschein und ausweis zu tun(haare/gewicht/....)(deswegen wohl das erste schreiben?!).

übrigens hab ich noch keine punkte. und das auto ist auf mich zugelassen.

also ist jetzt alles zu spät, oder was kann ich noch machen?? (will keinen kumpel damit reinziehen!)
vor allem der Führerscheinentzug macht mir ernsthaft sorgen.

gruß

fxs

By nicole (213.182.141.215) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 15:25:

Wenn alles wirklich so eindeutig ist wie du sagst, solltest du dir ne gute Begründung überlegen, warum du auf den Führerschein angewiesen bist. Dann könntest du den Antrag stellen, auf das Fahrverbot zu verzichten - aber vorsicht die Geldbuße wird entsprechend erhöht, d.h., i.d.r. verdoppelt.

By fxs (213.7.13.252) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 20:29:

danke dir nicole!

der grund dürfte kein problem sein! komm ohne auto weder zur uni, noch zur arbeit.
oder sind die da extrem streng???

aber es gibt noch hoffnung glaub ich!

der a-bogen kam kurz vor der "verjährung" (bemerkte ich kürzlich), d.h. die wollen nur die frist verlängern. hab nicht reagiert. und bin jetzt gespannt was noch kommt.

hab die hoffung das die nicht wissen, wer da am steuer saß, aufgrund meiner optischen wandlung.

wenn bg-bescheid bekommt, werd ich sagen daß ich in der vorlesung war & nicht mehr weiß wer damals (sept.01) gefahren ist.

to be continued...

By fxs (129.143.4.2) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:14:

Jetzt kam der Bußgeldbescheid. ein Monat FS weg und 120euro zahlen.

überleg ob ich Einspruch erhebe. hat das noch Sinn in meiner Situation???

was kann ein Einspruch zum Bußgeldbescheid für Folgen haben? Kosten???

By Greatblackbird (213.6.149.55) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 22:20:

Wann war der Verstoß und welches Datum steht auf dem Bußgeldbescheid? Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung nicht. Allerdings hättest Du darauf nicht antworten sollen. Damit hast Du zumindest den Erhalt bestätigt und wenn daraus hervorgeht, daß Du von Ermittlungen gegen Dich Kenntnis erhalten hast, dann ist leider auch die Verjährung unterbrochen worden.

By nicole (217.80.46.198) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 21:55:

Also, wenn du Ersttäter bist und nicht direkt vor nem Kindergarten so geheizt bist, hättest du z.B. im Raum des Amtsgerichtes Ludwigsburg gute Chancen da ohne Fahrverbot rauszukommen - und möglicherweise auch schon bei einer Bußgeldstelle. Ob deshalb ein Einspruch sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden.
Aber das mit der Verjährung würd ich nochmal prüfen. Tattag 01.09.2001, oder ? Und wann kam der Anhörungsbogen?

By fxs (213.7.21.228) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:16:

Jetzt kam BGB. das mit der Verjährung haut schon hin! wenn ich mich recht entsinne, verlängert sich diese auch wenn ich den a-bogen nicht erhalten haben sollte.

aber ich geb nicht auf! mal sehn, wie sicher die sind, daß sie wirklich mich meinen (-:

einspruch ist schon geschrieben

ich meld mich, wenn wie's ausgegangen ist

Dank


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