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Sünder sucht Rat (37 zuviel)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Sünder sucht Rat (37 zuviel)
By ASTRA (213.6.94.86) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 20:29:

Hallo Freunde
Ich bin mit 37km/h zuviel im Ort gelasert worden.Der Meßpunkt lag 200 m hinter dem Ortsschild,das ich übersehen hatte und 200 m vom Fahrzeug entfernt.Es war ein Handlasergerät, im Anhörungsbogen nur als elektr.Messgerät bezeichnet.Ich wurde gleich gestopt, Personalien, Belehrung,Strafmaß usw.
Meine frage ist, die Messung wurde vom Innenraum des Fahrzeugs (VW Bulli)durch verdunkelte Scheiben gemacht,ist das zulässig?
Habe ich noch eine Möglichkeit wenigstens um die zuerwartenden 4 Wochen herumzukommen.

By EinBetroffener (168.143.112.107) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 10:56:

Da Du angehalten und als Fahrer identifiziert worden bist, kannst Du nicht mehr allzuviel machen. - Hast Du schon Eintragungen in Flensburg?

By ASTRA (213.6.87.164) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 17:47:

Ein Geschwindigkeitsverstoß von September 1999,72Km/h im Ort im gleichen Landkreis, das gleiche Personal, das gleiche Meßgerät aus dem gleichen Fahrzeug nur damals durch die Windschutzscheibe, müßte doch verjährt sein.

By Greatblackbird (213.6.147.112) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 21:18:

Du kannst versuchen, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 08:26:

@astra
kommt drauf an, wann deine damalige Foto-Session rechtskräftig geworden ist, meint die Punkte eingetragen wurden. Wenn du mit denen noch ein paar Monate rumgetan hast, würden die erst jetzt verjähren. Könntest ja mal in Flensburg anfragen!

By rolf (62.226.65.144) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 16:01:

Habe nach knapp zwei Jahren wieder einmal in die
Falle getappt 37 km/h zuviel auf der A9.
Leider verjähren meine vorhandenen Punkte erst am 15.03.02.
Was ist mit Hinhaltetaktik:
Erstmal Foto anfordern.
Dann "verreisen"
und....

By farendil (217.85.232.168) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 17:16:

@rolf:
am besten, du hälst di e folgender maßen hin, in dem du NACHEINANDER! folgende dinge anforderst:
-foto
-eichurkunde/eichschein
-meßprotokoll
-bilder von der geräteaufstellung vor beginn der messung.

eventuell zwischendurch auch mal 14 tage urlaub vorher ankündigen.

wenn es nich reicht, wird die sache ans gericht abgegeben. da kannst du den termin aber auch verschieben.


alles in allem ist die kurze zeitspanne (nicht mal 2 monate) überhaupt kein problem...

By astra (213.6.89.243) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 17:04:

Das BG aus 1999 wurde im Okt. bezahlt und somit wohl auch alles rechtskräftig.
Wann und wie kann ich die Wandlung in eine höhere Gelstrafe erreichen,brauch dazu einen Anwalt?

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 17:58:

@astra: du kannt es auch ohne anwalt versuchen, dasfahrverbot zu wandeln. dabei wird die geldstrafe angemessen erhöht (normalerweise auf das doppelte)
punktefrei bist du ja seit okt. 01 wieder.

dazu mußt du nachweisen, das entweder:
a: das fahrverbot eine außergewöhnliche härte für dich darstellen würde.
am besten ein bescheinigung des arbeitgebers, daß der fs unbedingt erforderlich ist und du sonst den job verlierst.
oder
b: das fahrverbot dich überhaupt nicht trift, dafür aber andere, unschuldige, z.b. pflegebedürftige angehörige, für die du regelmäßig besorgungen machen mußt, arztbesiuche o.ä.

günstig ist es meiner meinung nach in so einem fall mit der sachbearbeiterin im ordnungsamt selber (telefonisch oder vielleicht sogar persönlich) zu reden.

By ASTRA (213.6.90.193) on Sonntag, den 27. Januar, 2002 - 18:42:

Für eine Wandlung kann ich nur anführen ,daß ich teilweise im Außendienst und im Bereitschftsdienst (alle 4 Wochen ) bin und meine Kollegen auch darunter leiden müßten.
Wie oft kann man wandeln, und was wäre günstiger für evtl. spätere Strafen,da ich oft in dem Landkreis unterwegs bin.
Und nochmal zu meiner ersten Frage :funktionieren die Laserpistolen wirklich durch vedunkelte ,nicht getönte, Scheiben?
Den A-Bogen wollte ich erst nicht zurück schicken, da die persönlichen Angaben i.O. waren und ich mich nicht weiter äußern wollte.Die Formulierung dazu war sehr mißverständlich. Nun hab ich ihn doch noch abgeschickt um den Amtsschimmel milde zu stimmen.


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