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Kann ich in meinem Fall damit was anfangen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Kann ich in meinem Fall damit was anfangen?
By Chojin (80.134.26.224) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:04:

Ich habe ein Gerichtsurteil gefunden was folgendes Aussagt:

LINGEN/EMS (DAV). Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung muß dann kein Regelfahrverbot zur Folge haben, wenn die Straße leer und deshalb die Gefährdungslage gering war. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lingen/Ems in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Betroffene frühmorgens um 5.25 Uhr auf einer wenig befahrenen Straße "geblitzt" worden, als er 32 Stundenkilometer zuviel auf dem Tachometer hatte. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Gesetzeslage zufolge als Regelfall ein vierwöchiges Fahrverbot zur Folge. Das Gericht machte jedoch eine Ausnahme: Sowohl die Uhrzeit als auch die Tatsache, daß zu dieser frühen Stunde auf der betreffenden Straße kaum Verkehr herrschte, führten zu einem niedrigeren Gefährdungsgrad als während anderer Tageszeiten. Der gesetzliche Regelfall liege deshalb nicht vor. Der betroffene Fahrer kam mit einem Bußgeld von 200 Mark davon. Amtsgericht Lingen/Ems

Ich selber wurde um halb 5 Uhr morgens auf einer wenig befahreren Messestrasse (KEINE WOHNGEBIETE innerhalb von ca. 2 km oder sogar mehr) angehalten mit 33 km/h die Std. mehr. Is es auch als Privatmann möglich so ein Gerichtsurteil zu erreichen bzw. wie stehen die Chancen?

By Chojin (80.134.26.224) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:09:

Hinzuzufügen ist, das man auch rechts und links der Strasse freie Sicht hatte ca. 50-100 m (keine Bäume, nur flache freie Parkplätze)...also auch Gefahren die seitlich stehen frühzeitig hätte erkennen können. Das parkende Auto aus dem ich erwischt wurde stand in einer Einfahrt zu einem dieser Parkplatzstellen und ich habe zu spät reagiert bzw. bin zu spät drauf gekommen das das Beamten sein könnten. Dachte eher an Jugendliche da die Fenster auch runtergekurbelt waren und ich auch meinte zu sehen wie geraucht wurde.

Die Straße ist sogar auch überdurchschnittlich gut beleuchtet gewesen.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:21:

Wenn ein (1) Amtsgericht ein solches Urteil fällt, hat das für einen anderen Amtsrichter keine hohe Relevanz. Erst wenn es zweitinstanzlich bestätigt wurde, dann schon eher; oder noch ein weiteres Mal, dann ist es sowas wie gängige Rechtsauffassung, dann prüft der, ob sein Fall damit vergleichbar ist.
In deinem Fall könnte das aber für deinen Anwalt gutes Futter sein, um den Richter davon zu überzeugen, dass dein Fall exact genau so ist und ein gleiches Strafmass angemessen. Chancen? Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand!

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:59:

@alfa: genau! Außerdem zeigt das zitierte Urteil, daß es offensichtlich noch Leute gibt, die nicht gnadenlose Abzocke und drakonische Strafen in jedem Fall, sprich in jeder Verkehrslage, für gerechtfertigt halten!


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