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Abschleppen auf privatem Gelände

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abschleppen auf privatem Gelände
By Benjamin (217.80.32.157) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 17:32:

Hallo,

probiere die Vorgeschichte mal so kurz wie
möglich zu machen :-)
Die Firma wo ich arbeite, sitzt in einem
Gebäude mit ca. 20 anderen Firmen. Dieses
Haus steht auf einem Grundstück, wo vorne
noch ein großer Parkplatz ist. Alles ist durch
eine Schranke, die man nur mit Schlüssel
öffnen kann, von der öffentlichen Straße
abgetrennt.
Heute war der Parkplatz allerdings voll und so
haben ich und ein paar andere Autofahrer uns
innerhalb des Grundstücks nicht auf den
großen Parkplatz gestellt, sondern in eine
Seitenstraße, wo soetwas wie ein Bürgersteig
ist. Jeweils mit 2 Reifen dadrauf. Alles
wiegesagt auf dem Privatgelände. Behindert
wurde dadurch absolut niemand.
Als ich jetzt heute Nachmittag wieder
herunterkam, hatte ich und die anderen einen
Zettel an der Windschutzscheibe mit der
Aufschrift:
"Sie parken im Halteverbot. Sollten Sie noch
einmal hier im Halteverbot parken, müssen
wir sie kostenpflichtig abschleppen. DIE
HAUSVERWALTUNG." (Nur zur Info:
Halteverbotsschilder gibt es dort auch keine)
Jetzt meine Fragen:
-Wie sieht das ganze denn juristisch aus.
Könnten Sie so einfach mein Auto
abschleppen, oder nicht und was könnte ich
für Ansprüche stellen?
-Wie wäre es, wenn sie mein Auto gleich
heute abgeschleppt hätten?

Gruss,
Benjamin

By farendil (217.225.242.10) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:02:

also wenn die hausverwaltung über diesen grundstücksteil im namen des eigentümers verfügen darf, so ist die erste voraussetzung für das abschleppen gegeben.

jetzt zum 2: das parken muß für dich erkennbar verboten sein.
du hast einen schlüssel, kommst also durch die schranke.

jetzt ist die frage, wie die parkordnung innerhalb des geländes geregelt ist.
die könne z.b sein: schilder oder detailierte absprachen mit jedem mieter o.ä.

By Benjamin (217.80.32.157) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:22:

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Das Parken ist für mich nicht erkennbar
verboten,
denn dort sind keinerlei Schilder oder sonnst
was...

Wie die Parkordnung des Geländes geregelt
ist
weiß ich ja auch nicht. Eventuell hat meine,
die
ihre Räume in dem Gebäude gemietet hat,
Unterlagen zum Parken bekommen, ich habe
allerdings als Angestellter nichts erfahren und
somit von nichts eine Ahnung...

Gruss,
Benjamin

By farendil (217.225.242.10) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:30:

@benjamin: im ungünstigsten fall wäre das so:

vermieter hat mit mieter eine´vertragliche regelung zum parken.
dein arbeitgeber hat dir diese nicht detailliert mitgeteilt.

so, nun parkst du falsch. die hausverwaltung schleppt dich rechtmäßig ab.
deinen schadensersatz mußt du dann von deinem arbeitgeber (der mieter des gebäude(teils) ist) geltend machen.
viel spaß! :-((

also: vielleicht doch besser erst mal bei deinem arbeitgeber nach einer regelung zum parken nachfragen.

By Benjamin (217.80.32.157) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:39:

OK, danke für Eure Tips, werde mich dann da
einfach nicht nochmal hinstellen um Ärger zu
vermeiden, außerdem frag ich mal meinen
AG, ob er
eine vertragliche Regelung mit dem Vermieter
hat.

By Benjamin (217.80.32.157) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:40:

sorry, für Deine Tips meine ich natürlich :-)


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