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Verkehrsverbot von Radarwarngeräten normiert

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Verkehrsverbot von Radarwarngeräten normiert
By me (217.229.239.189) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 13:28:

Aus Deutsche Polizei 1/2002 Seite 17
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Nach der Zustimmung des Bundesrates Anfang November 2001 kann eine Verordnung' des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft treten, die ein klares Verbot aufstellt, Warn- oder Störungsgeräte gegen Verkehrsüberwachungsmaß-nahmen einzusetzen .(2)

In § 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) wird folgender neuer Absatz lb eingefügt:

"(lb) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarnoder Laserstörgeräte)."

Damit folgen Gesetz- und Verordnungsgeber der Erkenntnis, dass ein vom Verkehrsteilnehmer als hoch empfundenes Entdeckungsrisiko entscheidend für regelkonformes Verhalten ist, und nehmen nicht hin, dass sich Kraftfahrer gegen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wirksam schützen können. Nicht nur
einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an. Würde das Verbot auf "geeignet" abstellen, wären Polizei und Behörden mit dem Nachweis überfordert. Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind. Anders verhält es sich bei Geräten, die zwar verschiedene Funktionen kombinieren (z.B. Zielführung und Warnfunktion), bei denen aber mindestens eine Komponente speziell der Warnfunktion dient. Dies kann gegebenenfalls auch ein Autoradio sein, wenru s mit einer entsprechenden usatzfunktion ausgestattet worden ist.

Im Interesse des Vollzugs wird neben dem tatsächlichen Betreiben auch das betriebsbereite Mitführen untersagt. Andernfalls müsste für den Nachweis eines Verstoßes in jedem Einzelfall belegt werden, dass das Gerät tatsächlich betrieben worden ist; dies wäre nicht praktikabel. Mit der Beschränkung auf das betriebsbereite Mitführen ist zugleich eine Abgrenzung vorgenommen gegenüber dem gewerblichen Transport solcher Geräte, etwa im grenzüberschreitenden Güterverkehr, der nicht verboten werden soll.

Für einen Verstoß gegen die Vorschrift sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung einen Regelsatz von 75 Euro und sieht die FahrerlaubnisVerordnung eine Eintragung von vier Punkten in das Verkehrszentralregister vor. Anmerkungen:

1) Zur Einstellung der Verordnungsermächtigung in das Straßenverkehrsgesetz und zur Begründung siehe DP 11/2000, Seite 14.
2) Die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35.
ÄndVStVR) sollte in der zweiten Dezemberhälfte 2001 im BGBl veröffentlicht werden. Sie wäre dann die Änderung der StVO betreffend am 1. Januar 2002, die Änderung der Sanktionsregelungen betreffend (Bußgeldkatalog-Verordnung und Fahrerlaubnis-Verordnung) am 1. März 2002 in Kraft getreten. War oder ist erst eine Veröffentlichung im Januar möglich, verschieben sich die beiden Termine um je einen Monat.

By traffic (172.178.33.81) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:01:

Von Einziehung des Gerätes steht da gar nichts drin, außerdem dürfen nicht betriebsbereite Geräte anscheinend sogar mitgeführt werden. Der Hammer ist aber, daß eine softwaregestützte Warnung vor Blitzern über Lokalisierungsdienste verboten sein soll. Da hört doch die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall auf. Das Gestatten von Radios trotz Möglichkeit des Empfangs von Radarwarnmeldungen dagegen ist sehr großzügig;-)

By Grobi (80.135.31.211) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 16:13:

Frechheit sowas! Die dürfen an den unsinnigsten Stelle ihre Raubrittergeräte verstecken, aber der Autofahrer darf nichts!
4 Punkte sind auch ganz schön happig :-(

By Rodder (212.185.249.55) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 16:30:

Und als nächstes wird das Autoradio veboten:
Schließlich gibt es ja diverse Rundfunk-Sender,
welche vor Radarfallen warnen.............

By officer (213.187.79.70) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:12:

Hab heute erst einen Radarwarner beschlagnahmt, leider gibts noch kein Bußgeld ;-)

By me (217.229.229.142) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:46:

kleiner Nachtrag von mir:

Die nächste Generation von Radarwarnern wird man entsprechend versteckt einbauen, V1 zeigt ja bereits wie es geht.

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:47:

@Rodder

Schließlich gibt es ja diverse Rundfunk-Sender, welche vor Radarfallen warnen.............

Dann wird wohl eher den Sendern untersagt, Warnungen zu senden.


@officer

Hab heute erst einen Radarwarner beschlagnahmt, leider gibts noch kein Bußgeld ;-)

Och mönsch... Nun lass` den Autofahrern doch mal den Spaß ;-)

By Multa (172.177.19.147) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 20:07:

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Blitzer-Durchsagen im Radio verboten werden. Ein Verbot würde in die Pressefreiheit eingreifen! Es gibt gegen Blitzer-Durchsagen keine rechtliche Handhabe! In Sachsen-Anhalt müssen die Blitzer-Durchsagen allerdings aus dem Verkehrsfunk(Piepton/Arie) herausgenommen werden. Das Innenministerium kontrolliert das scharf!

By officer (213.187.79.176) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 10:17:

@Greatblackbird

"Och mönsch... Nun lass` den Autofahrern doch mal den Spaß ;-)"

Ich will doch aber auch ein wenig Spaß haben! ;-)

By traffic (213.6.224.177) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 13:16:

@Multa: Vollkommen richtig. Das Verbot der Radarwarnungen wäre ein nicht zulässiger Eingriff in die Pressefreiheit. Und die Meldungen können die Sender ja unmittelbar nach dem V-Funk bringen, dann muß man zum Mithören halt mal kurz die Kassette stoppen;-)

By EarlGrey (212.59.63.203) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 18:23:

Ich frage mich schon, was Grün/Weiss wohl bei der Betrachtung meines Amateurfunkgerätes macht. Das Gerät kann natürlich auf 434.xxx MHz senden und das mit einer Leistung von 45 Watt (dagegen sind die kleinen LPD mit ihren 500mW wirklich nur Spielzeug). Da diese 434.xxx MHz Frequenz nunmal eine Amateurfunk-Primär(exklusiv) Zuweisung hat, bin ich natürlich auch berechtigt auf der 434.xxx MHz mit meiner mir zu Verfügung stehenden und nach AFUG erlaubten (erlaubt wären 750 Watt) Sendeleistung auch zu senden. Nun fällt das Gerät damit ja eigentlich schon annähernd unter diese Beschreibung aus "Deutsche Polizei". Auch mein Hand-GPS Gerät hat natürlich ein paar Radarfallen als Waypoint gespeichert, dennoch benutze ich mein GPS auch für mein Hobby Amateurfunk für die Betriebsart APRS (Automatic Position Reporting System). Muss ich jetzt die ganzen Radarfallen Waypoints wieder aus dem Gerät nehmen, damit ich es legal während einer Autofahrt benutzen darf ? hmmm.. eigentlich ein interessantes Thema...

By Matthias (217.83.185.56) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 20:57:

LPDs haben legalerweise 10mW keine 500mW.

By EarlGrey (212.59.52.236) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 22:01:

ja, aber die umgebauten für das Stören von Lichtschranken haben dann ca. 500mW (je nach Gerät)... Legal haben die im ISM 10mW und im PMR 500mW (466 MHz)

By Grobi (217.85.37.81) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 00:18:

Dann muß sich der geneigte Autofahrer halt was anderes überlegen: Konsequentes Warnen mit der Lichthupe oder eventuell Club-ähnlicher Zusammenschluß in einer Stadt um Blitzer an die Mitglieder zu versenden (Pager oder SMS). Die Kosten würden sich alle teilen (Wenn nur einer rechtzeitig gewarnt wird, sind die Kosten wieder drin)!
Also laßt uns zusammenhalten gegen das Wegelagererpack, laßt sie uns nerven mit Schildern o.ä., damit die Kommunen mal lernen mit ihrem Geld zu haushalten, ohne die Autofahrer zu schröpfen!!!

Grobi
(Ein offizieller Sponsor der BRD)

By Graf Zahl (217.82.248.210) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 02:07:

Dann muß sich der geneigte Autofahrer halt was anderes überlegen: Konsequentes Warnen mit der Lichthupe oder eventuell Club-ähnlicher Zusammenschluß in einer Stadt um Blitzer an die Mitglieder zu versenden (Pager oder SMS).

?? Warum nicht einfach wie der Großteil der dt. Autofahrer an die Begrenzungen halten? Oder wenn schon zu schnell, dann im punktefreien Rahmen - langsam nervt diese Heulerei doch etwas.

Das ist ja fast peinlich. Schließlich ist es der Fahrer, der entscheidet, ob er das Limit einhält oder nicht... Sorry, aber das Getue um das Radarwarnerverbot finde ich langsam peinlich.

Gut, ein paar Leute verlieren eine lukrative Einnahmequelle, weil sie die Warner nicht mehr verkaufen können - aber wen stört das? *grummel*

By Grobi (80.135.12.11) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 02:55:

@GrafZahl: Die einen machens so, die anderen so!
Und Punkte sind nachts auf einer leeren, aber limitierten Autobahn sehr schnell zu holen!!!

"der Fahrer, der entscheidet, ob er das Limit einhält oder nicht... " Richtig, wichtig ist nur nicht erwischt zu werden, also kann man sich doch organisieren!

Grobi

By Graf Zahl (217.82.248.210) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 05:42:

Vielleicht hätte ich noch ergänzen sollen: "...und das Risiko in seinen Händen, respektive Füssen trägt"

By farendil (217.235.47.207) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 10:08:

@perfekter fahrer - äh, ich meine natürlich graf zahl: noch niemals ein schild übersehen???

noch nie ein völlig sinnloses limit gesehen, wo zumindest in dem moment wo du dort warst, das limit um mehr als 20 zu niedrig war?

im übrigen gibt es urteile wie: wer auf die bab fährt, muß sich zunächst dem allg. vewrkehrsfluß solange anpassen (wie denn, wenn da ein farendil vorbeifliegt? *ggg*), bis er er schild sieht, das die geschwindigkeit regelt...
hälst du dich immer daran??
fährst du auch im jahr etliche zigtausend km quer durch das land, wo natürlich das risiko um ein mehrstelliges vielfaches größer ist, als bei jemd. der seine 10.000km im jahr größtenteils auf bekannten straßen seiner umgebung erfährt?

By S. Gonzales (217.4.53.223) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 16:13:

@ officer,
warum gab es noch kein Bussgeld ???

Und stimmt es, dass es kein Fahrverbot gibt ???

150 EURO finde ich persönlich "Peanuts", aber im Vergleich zu der Straffe die ich zahlen müsste, wenn ich eine Körperverletzung beginge wiederrum extrem teuer, aber so ist es hald. Asoziale Schläger werden noch geschützt, da es arme Verwarloste sind, und die böse Gesellschft den armen Schläger so weit gebracht hat und die eh kein Geld haben (meint der Staat) und beim Autofahrer kann man zulangen.
Der hat ja was, wenigstens ein Auto.
Es lebe der Rechtsstaat !


4 Punkte sind schon unangenehm.
Da sollte man nicht mehr als 3 mal erwischt werden.
Aber ich finde, wer seit über 15 Jahren ohne Punkte in Flensburg fährt, der kann sich schonmal 4 leisten.

Gruss

By Schwlvenberg (217.237.159.197) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 18:53:

Suche Navigations-CD die sich mit Starenkästen auskennt. Bin zum ersten mal hier bei euch und würd mich über Antwort sehr freuen.
Gefällt mir gut ;-)
Joerg.Schwalvenberg@t.online.de

By traffic (172.179.88.78) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:18:

@S.Gonzales: Die neue Bußgeldverordnung tritt erst zum 1.3.2002 in Kraft, daher gab es noch kein Bußgeld. Und ein Fahrverbot wäre echt der Hammer. Man kann den Verkehr durch die Benutzung eines Warners doch gar nicht beeinträchtigen.


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