Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Dumm gelaufen ? oder Rettung vor Fahrverbot, Eilt !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Dumm gelaufen ? oder Rettung vor Fahrverbot, Eilt !
By Joe (62.54.0.13) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 20:30:

Am 23.08.01 mit Lasermessung außerorts statt erlaubter 60 km/h, mit 100 km/h abgeschossen worden.
18.09.01 Bußgeldbescheid erhalten 4 Wochen Fahrverbot, 3 Punkte und 336, DM
21.09.01 Einspruch keine Reaktion der Bußgeldstelle, am 21.12.01 gleich Vorladung zum Amtsgericht für 1 Woche Februar

keine Rechtsschutz, kein Anwalt !, halte ich den Einspruch aufrecht und der Richter bestätigt im Verfahren den Bescheid kommen auch noch die Verfahrenskosten, Zeugen etc. dazu

Bin innerhalb des letzten Jahres schon zu schnell gewesen, Bußgeldbescheid vom 01.12.00, 27 km/h zu schnell außerorts
In Flensburg bisher 4 Punkte gesammelt

Dumm gelaufen oder gibt es noch Rettung ?

By Grobi (217.228.98.110) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 00:15:

Das würde mich auch interessieren, da die Rechtskraft des 2. Bescheides mehr als ein Jahr nach dem 1. Bescheid eintreten würde. Oder ist hier das Datum der 2. Tat und nicht die Rechtskraft entscheidend?? (Bei Punktetilgung gehts ja nur nach der Rechtskraft) Hier dürfte doch nur die Erhöhung der Buße wegen beharrlicher Pflichtverletzung greifen, oder?

Danke

Grobi

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 11:16:

@grobi: das jahr beginnt mit der RECHTSKRAFT des 1. verstoßes zu laufen. beim 2. verstoß zählt dann aber das Datum der BEGEHUNG!

@joe: die verfahrenskosten sind nicht die welt. kosten für zeugen entstehen nicht, wenn es polizisten sind.

der einspruch läßt sich nocht in der verhandlung kostenfrei zurückziehen.

was hast du in den einspruch heringeschrieben/wie hast du ihn begründet.
was willst du mit selbigem erreichen?

By Goose (217.87.49.236) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 11:44:

@farendil: Wenn wir in userer dienstfreien Zeit zu einem Gerichtstermin erscheinen, haben wir Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten sowie einer "Verpflegungskostenpauschale".
Lediglich wenn wir Dienst haben, entstehen keine Kosten.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 12:19:

@goose: uups, hast natürlich recht! die verpflegungskosten aber doch nur bei größeren entfernungen...
ansonsten ein paar mark pro stunde...

By Goose (62.227.205.205) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 12:40:

Die Verpflegungskosten machen tatsächlich nur 4,-- DM pro Stunde aus, wobei jedoch auch die An- und Abfahrt mitgerechnet wird. Dazu kommen dann noch 40 Pfennig pro Kilometer

Gruß
Goose

By Greatblackbird (145.254.146.47) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 12:52:

Und? Ist es denn rechtens, diese Kosten auf einen Betroffenen umzulegen, wenn er verurteilt wird?

Werden die Fahrtkosten von der Dienststelle, von zu Hause oder vom von der Entfernung zum derzeitigen Aufenthaltsort bis zum Gericht am Verhandlungstag gerechnet?

By Goose (62.227.205.205) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 13:54:

Normalerweise muß ich mir eine Anfahrt, die weiter ist als die vom Gericht zur Dienststelle (Ladungsanschrift) genemigen lassen. Bei uns ist es jedoch so, daß wir (Polizeibeamte) auf diese Genemigung verzichten, da wir sonst permanent bei Gericht anrufen müßten.

Der Kostenentscheid wird mit der Urteilsbegründung verlesen, normalerweise trägt der Betroffene diese bei für ihn negativem Urteil.

Ob das so rechtmäßig ist, weiß ich nicht (müßte aus dem GVG und Nebengesetzen hervorgehen) es wird jedoch so gemacht.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 17:58:

@gb: die kostenumlage ist selbstverständlich rechtens, diese kosten entstanden ja schließlich dem gericht.
und die gerichtskosten zahlt immer der verlierer.

fahrtkosten: natürlich von zu Hause aus, wenn er polizist keinen dienst hat, ist dch logisch!
hält sich der geladene an einem anderen ort auf, dann diese kosten. liegt der ort allerdings mehr als 100km vom gerichtsort entfernt, so muß das gericht vorher darüber informiert werden.


@goose: ach so, dann ennt ich die 4,- also verpflegungskosten - ich hatte die irgendwie als "stundenlohn" im kopf.
höhere kosten nur auf nachweis (arbeitgeber)

By Goose (62.227.203.238) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:14:

also, selbst als Polizist habe ich doch mehr als 4.-- DM Stundenlohn ;-)

Gruß
Goose

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:27:

@goose: ja, den bekommst du aber trotzdem gezahlt. das mit dem stundenlohn geht nur, wenn dein AG dir keinen lohn für die zeit zahlt, in der du bei gericht bist.

apropos, willst du mir sagen, daß du die 4,- bekommst, wenn du im dienst bist?? das wäre das allerneuste.
die 4,- sind für den freizeitverlust!

ps: hatte meine vorherige message schon gegen mittag geschrieben und vergessen abzuschicken...

By Greatblackbird (145.254.145.148) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:57:

@farendil

fahrtkosten: natürlich von zu Hause aus, wenn er polizist keinen dienst hat, ist dch logisch! hält sich der geladene an einem anderen ort auf, dann diese kosten. liegt der ort allerdings mehr als 100km vom gerichtsort entfernt, so muß das gericht vorher darüber informiert werden.

Danke für die Belehrung!
Logisch ist das aber trotzdem nicht. Grundsätzlich ist doch jeder zur Kostenminderung verpflichtet. Der Gerichtstermin ist bekannt. Wenn für den Zeugen vor dem Eingang der Ladung schon bekannt ist, daß er sich zum Termin an einem anderen Ort aufhält (gebuchter Urlaub o.ä.), dann ist es verständlich, daß der Aufenthaltsort zählen würde. Wenn er aber nach der Bekanntgabe des Termins eigentlich zu Hause wäre, warum sollten dann die Kosten vom Aufenthaltsort gezahlt werden, wenn er sich auf den Termin hätte einstellen können? Im Vergleich als "normaler Bürger" hätte man auch erhebliche Probleme, diese Mehrkosten geltend zu machen.

By Goose (62.227.203.238) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 19:32:

@farendil: nein, ich bekomme die 4.-- DM nicht, wenn ich im Dienst bin.

@gb: Normalerweise ist der Dienstort näher am Gericht als der Wohnort (nur wenige meiner Kollegen wohnen auch am Dienstort). Somit entstehen die höhere Fahrkosten, wenn wir Freizeit haben.
Auf welche Weise sollen wir uns dann darauf einstellen?

Gruß
Goose

By Greatblackbird (145.254.144.249) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 20:37:

@Goose
Ich beziehe das auf Zeugen allgemein, nicht ausschließlich auf Polizisten. Wenn Dir der Termin bekannt wird, und Du weißt, daß Du an diesem Tag frei hast, dann kannst Du Dich darauf insofern einstellen, daß Du von zu Hause dorthinfährst und Dir nicht kurzfristig etwas vornimmst, sodaß Du Dich noch weiter vom Gerichtsort entfernst.

By farendil (217.225.244.63) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 23:54:

@gb: ja klar! ich hab ja sonst nichts besseres zu tun, als mich schon tage vorher darauf einzustellen, daß das gericht irgendwas von mir will, das sowieso meine zeitplanung völlig durcheinander bringt!

mensch, sieh dich doch mal in der rolle des zeugen!

By Greatblackbird (213.6.149.188) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 00:25:

@farendil
Wenn ich Zeuge wäre und nicht in Gerichtsnähe wohnen würde, dann würde ich das sicherlich so einplanen, daß ich an diesem Tag nicht noch weiter vom Gerichtsort entfernt bin. Wo ist das Problem?

In einem Fall wurde ich mal als Zeuge zu einem Gerichtstermin geladen. Es ging allerdings um eine berufliche Sache. Aus wichtigem Grund konnte ich den Termin an dem fast 100 km entfernten Gericht nicht wahrnehemen und habe um eine Aussage am Gericht meines Wohnsitzes gebeten. Das hat reibungslos geklappt. Folglich wäre doch sowas auch bei OWI`s möglich.

By farendil (217.225.244.63) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 00:33:

@gb: das ist sicher auch möglich. aus diesem grund muß das gericht ja bei größerer entfernung informiert werden.

manchmal geht es aber wohl nicht ohne pers. erscheinen des zeugen.

nur kann man nicht darauf bauen, daß der zeuge sein leben schon tage vorer darauf einrichtet.

klar. machem zeugen hier wünschen wir hier eine anreise von 100km zu fuß mit hexenschuß *g*, aber was für einen gilt, muß für alle gelten.

By Matthias (213.191.82.114) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 10:00:

@all:

ist es denn nu dumm gelaufen oder nicht?

Matthias

By billy-the-kid (145.254.147.197) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 16:26:

Ich wurde im Mai 99 in einer 30 Zone mit 68 km/h
gelasert.Bwekam daraufhin 3P,4 Wochen und 278,35DM
Bussgeld.Beim Ordnungsamt teilte man mir "freundlich" mit,das bei einem weiteren Verstoss
ab 21km/h sowohl Innerorts als auch Ausserorts
meine Pappe sofohrt ohne wenn und aber eingezogen werden kann.Habe beim Gericht in Hannover nachgefragt,und das ist tatsächlich möglich.
Würde sagen ohne Vitamin B ist die Pappe weg.

By Greatblackbird (172.176.190.125) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 12:46:

ab 21km/h sowohl Innerorts als auch Ausserorts

Völliger Blödsinn! Sicherlich meint die Behörde bzw. das Gericht ab 26 km/h, und das innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des ersten Verstoßes über 25 km/h, und selbst dann muß der Bescheid erst rechtskräftig sein, also ist die Pappe nicht sofort weg

Liegt Hannover jetzt in Bayern?:)

By billy-the-kid (145.254.149.229) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 13:21:

@ GB

Ups,hast natürlich recht.
Ist nen tippfehler, ab 26 drüber ist natürlich richtig.
Aber das die frist für "nur" ein jahr gilt ist mir neu.
Dann muss ich mich beim Ordnungsamt nochmal schlau machen.
Dann bin ich falsch informiert und nehme das mit den 2 jahren natürlich zurück.
Wie kommst du darauf das hannover jetzt in bayern liegt?

By traffic (172.177.96.187) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 13:29:

@billy-the-kid: Weil in Bayern, auch bei der Verkehrsüberwachung, wohl einiges "anders läuft" als im Rest der Republik;-( Da wären hier im Forum z.B. der Thread über die Geschwindigkeitsabzocke auf der A99 bei LKW-Kontrollen, und ein anderer Thread über die A9 bei Nürnberg, zu nennen.

By Greatblackbird (172.178.175.63) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 14:42:

Dann muss ich mich beim Ordnungsamt nochmal schlau machen.

Das brauchst Du nicht. Es steht so in der STVO, und die ist bindend für Gericht und Behörde.

Wie kommst du darauf das hannover jetzt in bayern liegt?

Hier wurde oftmals gepostet, daß Bußgeldbescheide für Übertretungen ab 21 km/h erlassen wurden, und darin ein Fahrverbot angeordnet wurde. Immer waren diese Verstöße im bayrischen Raum. Auch soll von bayrischen Behörden ein Fahrverbot angeordnet worden sein, weil mehrmals hintereinander Verstöße über 21 km/h innerhalb kurzer Zeit begangen wurden. Das ist absolut gesetzeswidrig und somit unzulässig. Es ist aber traurig, daß viele das so hinnehmen und gegen den Bescheid nicht vorgehen, weil sie meinen, daß es so richtig ist.

By Grobi (80.135.31.211) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 15:54:

"Pappe sofohrt ohne wenn und aber eingezogen " Es liegt nur ein 1 monatiges Fahrverbot vor, aber kein FS-Entzug!!

Grobi

By billy-the-kid (145.254.147.21) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 16:39:

@GB
Hmm,das würde ja bedeuten das die vom amt fs einziehen ohne jede rechtsgrundlage (bei 21 drüber) als wiederholungstäter.
Mist,hätte ich mich mal an den richtigen stellen schlau gemacht.
Aber ist die abzockerei im süddeutschen raum so extrem?
Bin fast nur im norddeutschen raum unterwegs,daher würde mich das mal interessieren.
Was hannover angeht,geht es eigentlich mit mobilen blitzern und festen starren kästen. Feste starrenkästen stehen nur an ampeln zur rotlichtkontrolle und die mobilen fast nur an festgelegten stellen.

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:07:

Hmm,das würde ja bedeuten das die vom amt fs einziehen ohne jede rechtsgrundlage (bei 21 drüber) als wiederholungstäter.

So ist es. Und wenn man das nach der Rechtskraft des BG feststellt, kann man noch nicht einmal mehr was dagegen machen.

Mist,hätte ich mich mal an den richtigen stellen schlau gemacht.

Dieses Forum hätte eigentlich als richtige Stelle ausgereicht. Ist Dir sowas denn passiert? Bei Deinem geschilderten Verstoß ist doch allein schon ein Regelfahrverbot von 1 Monat fällig gewesen.

Aber ist die abzockerei im süddeutschen raum so extrem?

Ob das in Süddeutschland allgemein so ist, weiß ich nicht. Alles was zu diesen Fällen gepostet wurde, war in Bayern.

By billy-the-kid (145.254.152.116) on Samstag, den 12. Januar, 2002 - 18:07:

@GB
Nein,das ist mir zum glück noch nicht passiert,
aber wenn es mir passiert wäre,hätte ich unwissender weise den fs bestimmt abgegeben.
Meinem Bruder ist es vor 2 1/2 jahren so ergangen.
Bin leider erst seit 2 wochen am netz,und habe über dieses forum von einem bekannten erfahren.
Ist alles noch so ziemlich neuland für mich.
Das stimmt,bei meinem verstoss ist auf jeden fall ein 4 wöchiges fahrverbot fällig gewesen.
Bin nur froh,daß das bussgeld nicht so hoch ausgefallen ist.
Da waren die 4 wochen ohne fs schon schlimmer.

By Greatblackbird (145.254.150.73) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 14:54:

Meinem Bruder ist es vor 2 1/2 jahren so ergangen.

Wie ergangen? Mit +21 km/h geblitzt und Fahrverbot angeordnet??


Bin leider erst seit 2 wochen am netz,und habe über dieses forum von einem bekannten erfahren.

Hat der Bekannte hier im Forum auch schonmal gepostet?

Da waren die 4 wochen ohne fs schon schlimmer.

Da hätte man vielleicht noch probieren können, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

By billy-the-kid (145.254.143.224) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 20:21:

@GB
ja,ihm wurde als wiederholungstäter (er hatte ne strafe von 4 wochen ohne fs, 3p eintrag und geldbusse irgendwas um die 300 DM schon vorher) bei 21 kmh mehr innerorts der fs für 4 wochen erneut eingezogen.Zwischen den beiden verstössen lagen 14 monate.
Ja,der bekannte hat hier auch schon gepostet,kann es jetzt aber wohl nach eigener aussage nicht mehr
da AOL ihn nicht mehr zu dieser seite lässt.
Das problem war das ich mich aufgrund meiner unwissenheit nicht auf ein höheres bussgeld eingelassen habe,da ich da noch nicht wusste das so etwas geht.
Und da die einspruchszeit dann schon verstrichen war,habe ich den bescheid vom OA so hingenommen.

By farendil (217.235.47.207) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 02:08:

@btk: aber daßmein fahrverbot bei unter +26 auch bei wiederholungstätern rechtswidrig ist, wusstest du nicht??

By billy-the-kid (145.254.150.115) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:26:

Nein,das wusste ich nicht.
Bin bis jetzt was zu schnelles fahren angeht erst 3 mal geblitzt bzw gelasert worden und bin gerade dabei mich für die zukunft über dieses forum schlau zu machen.

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 13:36:

"... da AOL ihn nicht mehr zu dieser seite lässt."

?????

By traffic (172.177.141.148) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 14:03:

"... da AOL ihn nicht mehr zu dieser seite lässt."
@dagegen: Verstehe ich auch nicht.
@billy-the-kid: Wenn das mit AOL wirklich stimmen sollte, woran ich zweifele: Warum läßt er dann noch AOL auf seinen Rechner?

By billy-the-kid (145.254.150.243) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:46:

@traffic
@dagegen
Ist ein bekannter,kein freund.
Habe kein grossen kontakt mit ihm.
Aber er hat mir gesagt das er mit AOL nicht mehr auf diese seite käme und erst den anbieter wechseln muss.
Weiss nicht ob es bei AOL verträge gibt,die man nicht einfach so kündigen kann.
Gibt`s das??
Werde ihn mal fragen unter welchem namen er hier schon mal gepostet hat.

By Greatblackbird (172.179.160.192) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 17:05:

Aber er hat mir gesagt das er mit AOL nicht mehr auf diese seite käme und erst den anbieter wechseln muss.

Kann es sein, daß er auf andere Seiten auch nicht mehr draufkommt? Dann sollte er einfach die Rechnung bezahlen :)


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page