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Knöllchen nicht bezahlt - was kommt dann?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Knöllchen nicht bezahlt - was kommt dann?
By Carmen (80.128.78.233) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 14:59:

Hallo,

am 11.12. habe ich ein Knöllchen kassiert (Betrag: DM 20) für "Verbotswidrig geparkt vor einer Bordsteinabsenkung."

Nun habe ich gehört, dass man das Knöllchen einfach ignorieren soll und warten, bis man den Anhörungsbogen bekommt. Die Ein-Wochen-Frist ist mittlerweile längst verstrichen - heute wollte ich nämlich dann doch mal bezahlen, nachdem ich das Knöllchen wiedergefunden hatte, aber selbst mit Banklaufzeiten und Feiertagen kann man da wohl nicht mehr von fristgerecht reden.

Nun könnte das Knöllchen ja auch weggeweht worden sein. Was passiert jetzt? Muß ich auf alle Fälle mehr zahlen als DM 20, wenn ein Bescheid kommt?

ciao
Carmen

By Goose (62.134.123.52) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 15:40:

Wird die Zahlkarte an einem geparkten Fahrzeug befestigt und nicht übergeben, so wird, wenn diese nicht eingezahlt wird, zunächst eine schriftliche Verwarnung verschickt. Durch diese entstehen keine Mehrkosten.
Die Fertigung dieser schriftlichen Verwarnung erfolgt bei uns i.d.R. 3-4 Wochen nach Ablauf der Frist (durch Schichtdienst, wichtigere Vorgänge, manchmal haben wir auch frei)
Reagierst Du auch auf diese schriftliche Verwarnung nicht, so folgt ein Bußgeldbescheid, bei welchem zu dem Verwarnungszeld von DM 20.-- noch DM 36.-- für die Bearbeitung aufgeschlagen werden. Streitest du nun den Verstoß ab, so werden Dir nur die 36.-- DM auferlegt.

Gruß
Goose

By Carmen (217.228.224.212) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 15:44:

Hallo Goose,

vielen Dank für die hilfreiche Info aus berufenem Munde. :-) Dann warte ich auf die schriftliche Verwarnung.

ciao
Carmen

By Greatblackbird (172.178.10.232) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 16:39:

@Goose

Reagierst Du auch auf diese schriftliche Verwarnung nicht, so folgt ein Bußgeldbescheid,

Nicht unbedingt. Das erlassen eines Bußgeldbescheides gegen einen Fahrzeughalter ist unzulässig, wenn die Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen wurde.

Illegalerweise wird es aber vielfach so gehandhabt. Gegen einen solchen Bescheid sollte man dann Einspruch einlegen und abwarten. Das Verfahren wird dann meist eingestellt und es bleibt bei den Verfahrenskosten.

@Carmen

Es kann auch passieren, daß Du nach dem Anhörungsbogen direkt einen Kostenbescheid über die 36 DM Verfahrenskosten erhälst, wenn Du die Halterin bist. Diese Aktionen lohnen sich immer dann, wenn das Verwarnungsgeld allein schon die Verfahrenskosten übersteigen. Bei 20 DM solltest Du gleich zahlen.

PS: Die Euroangabe habe ich mir jetzt gespart :)

By farendil (217.85.228.93) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 22:02:

@carmen: was gb und goose geschrieben haben, ist schon richtig, ABER: es besteht KEIN anspruch auf ein verwarngeldbescheid, d.h. auf einen bescheid ohne die 36,- verfahrenskosten.

By Carmen (217.228.235.164) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 23:12:

Hallo Blackbird,

aber wenn die einwöchige Frist doch schon längst verstrichen ist, bringt das doch wahrscheinlich gar nichts, wenn ich jetzt noch zahle? Da steht ausdrücklich, daß man innerhalb der Frist bezahlen muß...

Und was machen die Leute, bei denen der Zettel wirklich verlorengegangen ist?

ciao
Carmen

By Greatblackbird (213.7.145.137) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 00:11:

@Carmen
Wenn Du von dem Zahlschein am Auto sprichst, dann kannst Du diese Frist bedenkenlos überschreiten. Dieser Zettel hat keine rechtliche Wirksamkeit. Ein Anhörungsbogen würde so oder so folgen, wenn Du nicht zahlst. Wenn Du die Frist auf dem Anhörungsbogen überschreitest, kannst Du immer noch sagen, daß der Anhörungsbogen erst eine Woche vor der Überweisung bei Dir eingegangen ist. Das Gegenteil müßte Dir die Behörde beweisen.

By Carmen (217.228.232.190) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 03:22:

ja, den Zahlschein meinte ich. :-)


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