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Wer hat Erfahrungen mit festinstallierten Videoanlagen, die auch zur Tempomessung eingesetzt werden? DRINGEND!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wer hat Erfahrungen mit festinstallierten Videoanlagen, die auch zur Tempomessung eingesetzt werden? DRINGEND!!!
By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 21:26:

Mich hats mal wieder erwischt, war zwar nur
21 Kmh zu schnell, aber soll als
Wiederholungstäter schon wieder meinen
Lappen abgeben.
Mir wurde übrigens keine Toleranz
abgezogen, ist das zulässig.
Wenn jemand schon Erfahrungen gemacht
hat, bitte bei mir per E - mail melden

By farendil (217.225.254.103) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 21:36:

hä? wieso sollst du +21 den fs abgeben??
bist du dir sicher, daß keine toleranz abgezogen wurde??

schreib doch etwas mehr über die meßanlage, die auswertung, das verhalten der behörde...

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:01:

Hab in diesem Jahr den Lappen schon mal
für 2
monate abgeben müssen, also bin ich ein
Serientäter und mit einer erhöhten Geldbusse
ist
es nicht mehr getan.
Gemessen wird mit einer festinstalierten
Kamera
von einer Brücke aus, auf der AB sind Striche
eingezeichnet, dann wird die Zeit gestoppt die
man braucht um von Strich 1 zu Strich 2 zu
fahren. Daraus wird die Geschwindigkeit
errechnet

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:08:

Hab ausserdem mit der Behörde telefoniert,
die
vergleichen dei messmethode mit der
Stoppuhr beim
100 meter lauf, halten die Sache also für sehr
genau, ich denke allerdings der Vergleich
hinkt
ziemlich!
- ist von diesem Messverfahren schon mal
jemand
erwischt worden?

- wenn´s so genau ist? -warum wirds nicht
häufiger eingesetzt?

- Ist Irgendeine Messung ohne Toleranzabzug
überhaupt zulässig?

By Greatblackbird (145.254.149.126) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:29:

@florian
Das hört sich nicht nach einer Geschwindigkeitsmessung, sondern nach einer Abstandsmessung an. Du hast wahrscheinlich die Höchstgeschwindigkeit überschritten, das Fahrverbot wurde aber wohl eher wegen des zu geringen Abstandes angeordnet.
Ein Fahrverbot kann nicht bei +21 km/h auferlegt werden, auch wenn Du Wiederholungstäter bist! Nur wenn Du nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheides wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als + 25km/h innerhalb eines Jahres einen erneuten Verstoß von mindestens +26 km/h begehst, ist ein Fahrverbot anzuordnen. Sollte bei Dir wirklich wegen +21 km/h und einer Wiederholungstat ein Fahrverbot angeordnet worden sein, so ist das unzulässig.
Übrigens: Toleranzen sind bei jedem Meßverfahren abzuziehen. Gewöhnlich bei Radar/Lichtschranke -3 km/h bis 100 km/h und -3% ab 100 km/h, bei Video sind es meistens -5km/h bzw. -5%

By Matthias (80.131.201.112) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:31:

Grundsätzlich war das in erster Linie eine Abstandsmessung. Aber richtigerweise kann man anhand der Zeit die Du für einen definierten Weg brauchst, natürlich auch Deine Geschwindigkeit berechnen. Das ist aber eher ein Nebeneffekt und erheblich aufwendiger als bei Lichtschranken oder Radar, da es keine automatisierte Messung ist.
Toleranz müsste es bei dem Videoverfahren auch geben, wieviel bin ich überfragt.

By Matthias (80.131.201.112) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:32:

War wieder gutes Timing, haben sich die Postings überschnitten :-)

By Greatblackbird (145.254.149.126) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:36:

@Matthias

Das ist aber eher ein Nebeneffekt

Bei einer Abstandsmessung ist die Messung der Geschwindigkeit kein Nebeneffekt, sondern zwingend erforderlich. Danach richtet sich die Höhe der Geldbuße , da der einzuhaltende Mindestabstand (1/2 Tachowert) danach zugrundegelegt wird.

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:45:

Bei mir ist wohl grundsätzlich schon ein
Fahrverbot drin weil ich in diesem Jahr schon
zweimal erwischt worden bin + 80 ausserorts
und +
47 ausserorts. hab gerade nachgelesen,
dass es
bei diesem Verfahren wohl auch
Fehlerquellen
gibt, da müsste doch eine Toleranz von 1kmh
rauszuschinden sein.
Denkt Ihr das klappt auch ohne Anwalt, hab
keine
Rechtsschutz?

By Greatblackbird (145.254.149.126) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:54:

@Florian

Bitte poste mal ein paar Details zu dem Bußgeldbescheid, auf den Du Dich hier beziehst. Inzwischen sind es schon 3 Vorgänge (+80, +47 und +21), die alle nichts miteinander zu tun haben. Sicherlich wurde für die beiden Verstöße mit +80 und +47 separat ein Fahrverbot angeordnet. Das hast Du angetreten und gut is.
Die +21 km/h allein rechtfertigen ein weiters Fahrverbot nicht! Also ist es egal, ob Du noch 1 km/h rausholst oder nicht. Lediglich ein Punkt würde Dir erspart bleiben und die Geldbuße würde niedriger ausfallen. Wenn Du aber keine weitern Details machst, kann Dir hier auch nicht weiter geholfen werden.

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:04:

für + 80 bin ich 2 Monate gelaufen, bei + 47
konnte ich das Fahrverbot durch Anwalt
abwenden,
hat mir aber finanziell die Hosen ausgezogen.

Im Aktuellen Fall steht im Bescheid: Aufgrund
zweier Einträge im VZR wird die Geldstrafe
angemessen erhöht und ein Fahrverbot von
einem
Monat angeordnet!

By Greatblackbird (145.254.149.126) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:11:

Aufgrund zweier Einträge im VZR wird die Geldstrafe angemessen erhöht

Das ist erlaubt

und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet!

Das ist unzulässig, wenn das Fahrverbot wirklich aufgrund der Voreintragungen angeordnet wird. Dagegen kannst Du aber nur mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

@alle
Diese Angaben, wie Florian sie macht, sind hier schon öfters aufgetaucht. Hat schonmal jemand gehört, daß es Rechtens ist, ein Fahrverbot anzuordnen, nur weil Voreintragungen im VZR vorhanden sind?

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:18:

Einspruch ist schon eingelegt!
Hab hier auf der Seite ein Gutachten von
U.Löhle
zu diesem Messverfahren gefunden.
Hat jemand von euch eine Idee wie ich dieses
Gutachten auch ohne Anwalt zum Einsatz
bringen
kann?

By Hans Meier (168.143.112.102) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:19:

@florian:
Ich habe gerade exakt die gleiche "Video-Messung" Sache laufen. Wo bist Du denn eigentlich gemessen worden?

@gb + @matthias: es war definitiv kein Abstandsvergehen, da ja keiner vor mir war.

Auf dem A-Boben war keine Rede von einem Toleranzabzug, auf dem BG-Bescheid heißt es lapidar "Geschwindigkeitsmessung mit Brückenabstandsmessgerät - Toleranz bereits berücksichtigt. Beweismittel: Video". Weitere Details (z.B. Höhe der Toleranz) sind dort nicht angegeben. Entweder ist da was faul oder die sind einfach nur zu bequem, die Details anzugeben.

Nach den Angaben meiner Kollegen (Firmenwagen), die die Fotos zwecks Fahreridentifikation vor die Nase gehalten bekommen haben, sind die Abzüge von den Videobildern qualitativ recht gut.

Mein Anwalt wird demnächst Akteneinsicht beantragen. Sobald es News gibt, werde ich diese hier posten.

By Matthias (80.131.218.105) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:25:

@GB:
Klar ist die Geschwindigkeit bei der Bewertung des Abstandsvergehens von Bedeutung. Nur bezog sich Florians Posting auf einen reinen Geschwindigkeitsverstoß. Warum sollte die Polizei diesen nicht auswerten dürfen auch wenn kein anderes Fahrzeug unmittelbar vor Florian fährt.

By Florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:27:

@ Hans

Bei mir steht von Toleranz nicht mal was auf
dem
Bescheid, gemessen worden bin ich in
Bayern.

schau dir mal hier bei Radarfalle.de den
Gutachterbericht an unter der Rubrik:
/technik/ueberwachungstechnik/abstandsmes
sung auf
Brücken

Da steht auch interessantes zum
Geschwindigkeitsmessverfahren

By Hans Meier (168.143.112.107) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:34:

Scheint wohl 'ne neue Masche in Bayern zu sein. Mich hat's bei Nürnberg erwischt.

By florian (62.158.15.68) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:41:

@ Hans

Wieviel warst du zu schnell und wie siehts bei
dir mit Vorbelastungen aus?

By Hans Meier (168.143.112.103) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:51:

Satte 42km/h drüber. Keine Vorbelastungen. Wenn ich die Messung um 2km/h drücken kann oder mit der Verjährung durchkomme, bleibt mir das Fahrverbot erspart.

By florian (62.158.15.68) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 00:02:

@ Hans

Ich drück dir die Daumen, klink mich jetzt mal
aus.
meld dich hier wenns in deinem Fall was
neues
gibt, mach ich natürlich auch!

Good Luck
Flo

By Greatblackbird (213.6.74.210) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 00:25:

@Matthias

Nur bezog sich Florians Posting auf einen reinen Geschwindigkeitsverstoß.

Das hat sich aber erst später herausgestellt.

Warum sollte die Polizei diesen nicht auswerten dürfen auch wenn kein anderes Fahrzeug unmittelbar vor Florian fährt.

Niemand hat behauptet, daß der Geschwindigkeitsverstoß nicht ausgewertet werden darf. Ganz im Gegenteil, es wäre sogar Tatmehrheit und somit höheres Bußgeld und Punkte.

By farendil (217.225.254.103) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 02:35:

will nur kurz anmerken, daß mir gb die gesamte arbeit abgenommen hat :-)
alle aussagen von ihm sind völlig richtig.

auf jeden fall einspruch wegen dem fahrverbot einlegen. das kommt in letzter zeit immer mal wieder vor, daß eine behörde rechtswidrig versucht ein fahrverbot für wiederholungstäter anzuordnen, obwohl die gegebenheiten dafür einfach nicht ausreichen!

ich kenne bis jetzt keinen fall, wo man sich nicht mit einem einspruch weiterhelfen konnte.

By Greatblackbird (145.254.148.177) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 13:34:

@florian

+ 47 konnte ich das Fahrverbot durch Anwalt
abwenden, hat mir aber finanziell die Hosen ausgezogen.


Wie hat der Anwalt denn das hinbekommen? Der scheint ja echt was draufzuhaben. Sowas habe ich auch mal probiert. Allerdings haben sich Behörde und Richter immer auf eine einzige kleine Voreintragung berufen und daß der Verstoß allein schon ein Regelfahrverbot vorsieht. Kannst Du, aus reinem persönlichen Interesse, mal ein paar Argumente posten oder sie mir per Mail schicken?

By traffic (213.6.49.106) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 16:06:

Komisch, schon wieder die Bayern. Da läuft doch auch noch die Sache mit dem "unsichtbar ausgeschilderten" 60-er LKW-Kontroll-Limit auf der A99 München-Nordumgehung. Ich habe den Eindruck, die Bayern setzen ihre Technik einfach nach Gutdünken ein, und scheren sich einen Dreck um die Betriebsbedingungen und Verkehrsrichtlinien.

By Greatblackbird (145.254.152.88) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 01:06:

@traffic

Bayern ist eben nicht Deutschland :)

Oder für alle, die jetzt den Finger heben:

Bayern ist zwar Deutschland, aber anscheinend wissen die nichts davon :)


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