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Verkehrsstrafen aus Österreich

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verkehrsstrafen aus Österreich
By jurist (62.178.91.94) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 14:02:

Bei aus Österreich nach Deutschland zugestellten Strafbescheiden wird gerne unter Hinweis auf das zwischen beiden Staaten geltende Vollstreckungsabkommen generell die Bezahlung empfohlen. Dabei gibt es einen simplen Schritt, dem aus dem Weg zu gehen. "Anonymverfügung" einfach nicht bezahlen, nachfolgende "Strafverfügung" beeinspruchen und auch auf die nachfolgende "Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers" nicht reagieren. Die Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft wird in vielen Bundesländern Deutschlands nicht vollstreckt, da sie dem Grundgesetz widerspricht. Grund: Die österr. Lenkererhebungsparagraphen begründen einen Zwang zur Selbstbezichtigung, der jedoch menschenrechts-u. GG-widrig ist. In Österreich sind solche Strafen für Österreicher nur deshalb möglich, weil Österreich einen Vorbehalt zur Europäischen Menschenrechtskonvention gemacht hat, der aber für deut. Staatsbürger irrelevant ist.

By Greatblackbird (145.254.150.138) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 21:00:

@jurist
Vielen Dank. Daß ein zugestellter Strafbescheid in Deutschland nicht bezahlt werden muß, ist hier zwar bekannt, aber so ausführlich haben wir es noch nicht erklärt bekommen.


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