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Sachen gibt´s - kaum zu fassen!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Sachen gibt´s - kaum zu fassen!
By Markus (134.176.101.73) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 14:12:

Von einem Kumpel hab ich gehört, letzte Woche haben die auf der Zulassungsstelle einen Autodieb geschnappt.

Der besondere Trick dabei war, der Pole (!) wollte dabei mit dem geklauten Fahrzeugschein das Auto auf sich ummelden!!!

Das war wohl sein erster Autoklau und hoffentlich zugleich der letzte! Sachen gibts...


Kann dieses "freiwillige Stellen" auch strafmildernd ausgelegt werden?? ;-))

By faraday (217.81.239.110) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 14:38:

jaja, kein wunder das die meisten autos "drüben" landen.
meinem kollegen haben die in polen versucht seinen 500'er benz zuuklauen, sind aber nicht mit der schaltung zurechtgekommen *grins

By Alberto (62.224.97.253) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 17:13:

Aus welchem Stahl bestehen die Autos in Polen?

By frosch (213.6.215.193) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 17:44:

@Alberto
...aus Diebstahl... *fg* ;o)

By bjo (62.54.117.147) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 08:46:

Was hatte der Pole denn vom Fzg-Schein? Für's ummelden brauch man doch den Brief...und wer den im Auto liegen lässst...


bjo

By Alberto (62.224.94.42) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 09:01:

Das wußte er offensichtlich nicht und glaubte, man könne allein mit dem Schein eine Umschreibung bewirken....
Das mag vielleicht in Polen gehen, aber bei uns? Niemals.

By farendil (217.225.250.6) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 10:23:

@alberto: richtig! umschreiben geht in deutschland nicht mal mehr, wenn der alte tüv-bericht nicht vorliegt... (daß eine plakette auf dem nummernschild und ein stempel + unterschrift im fahrzeugschein ist, interessiert da nicht!)

By Alberto (62.224.92.36) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 11:20:

@farendil
Aber, wenn man seinen Kfz.-Schein verloren hat - und eben keinen aktuellen TÜV-Bericht mehr hat, aber noch gut 1 Jahr auf der Plakette ist, dann müssen sie eigentlich einen neuen Kfz.-Schein ausstellen (unter Vorlage des Briefes) - mit dem - natürlich dann von der Plakette abgelesenen TÜV!

So war es wenigstens bis vor ein paar Jahren.... denn so konnte man seinem Auto gemütlich und billig zu einem neuen TÜV verhelfen.

By farendil (217.225.250.6) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 11:32:

@alberto: das geht zumindest bei uns schon lange nicht mehr...

aber als ich die nummernschilder getauscht hab (war mir jemand gegengefahren) wollten die weder au noch tüv bericht haben und die plaketten wurden anstandslos auf die neuen schilder geklebt.

By Alberto (62.224.92.36) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 11:35:

Ja, das schon - es wurde aber der aktuelle TÜV-Eintrag im Kfz.-Schein überprüft.
Da liegt der Hase ja im Pfeffer...
Kein Kfz.-Schein (verloren) - kein TÜV-Nachweis.

Und, soviel ich noch weiß, - man muß den TÜV-Bericht eben nicht aufheben, denn der gültige TÜV wird ausreichend dokumentiert durch Plakette und Eintzrag im Kfz.-Schein.

By traffic (172.179.1.107) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 12:38:

@Alberto: Seit 2001 muß man ihn meines Wissens aufbewahren, aber nicht im Fahrzeug. Den Zweck dessen weiß ich aber nicht, vermutlich für Ummeldungen nach Fahrzeugverkauf.

By dagegen (134.147.103.18) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 13:42:

Es steht jetzt ausdrücklich auf den mir ausgehändigten Zetteln drauf, dass TÜV+AU-Bericht bis zum nächsten TÜV/AU sicher aufbewahrt werden müssen!

By Alberto (62.224.95.222) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 14:54:

Aha - und was passiert, wenn ich ihn nicht habe?
Wird mein Auto dann nochmals zum TÜV geschickt?

By faraday (217.225.213.85) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 15:20:

In belgien kriegt man aber auch sein auto los...und zwar nur mit dem schein.

By farendil (217.225.250.6) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 15:37:

qalberto: ich bin mr fast sicher, daß der tüv beim numernschildwechsel nicht überprüft wurde. definitiv wurde jedoch die au nicht geckeckt, da diese nicht eingetragen ist.

ansonsten stimmt es: der TÜV bericht ist seit einiger zeit immer aufzubewahren. es kann situationen kommen, wo er vorgezeigt werden muß.
kann man das nicht mehr, so kann man sich nur an seine prüfstelle wenden, ob die aus dem computer eine kopie ziehen können.

By HarryB (203.198.106.150) on Mittwoch, den 19. Dezember, 2001 - 01:38:

Wenn ich nicht irre, steht schon seit Ewigkeiten hinten, im Kleingedruckten, auf dem TUeV-Bericht, dass dieser aufzubewahren ist....


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