Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zu schnell, gemessen mit Laserpistole, angehalten worden. Kann ich nun sagen: "ich war es nicht"?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell, gemessen mit Laserpistole, angehalten worden. Kann ich nun sagen: "ich war es nicht"?
By Chriss (217.225.211.134) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 17:12:

Hallo Forum!

Ich bin vor ca. 1 Monat mit einer Laserpistole geblitzt worden und auch direkt angehalten worden.
Meinen Personalausweis und die Fahrzeugpapiere hatte ich nicht dabei, nur meinen Führerschein. Adresse habe ich mündlich angegeben. Die 75 DM habe ich zunächst nicht bezahlt. Jetzt ist der Bußgeldbescheid gekommen. Bisher habe ich meine üblichen Tickets immer verjähren lassen, indem ich einen anderen Fahrer angegeben habe, der nach Ablauf der Verjährung den Verstoß zugegeben hat.

Kann ich jetzt auch noch sagen "Ich war es nicht", obwohl man mich direkt angehalten hat? Hat jemand Erfahrungen dazu gesammelt? Komme ich da jetzt noch raus? Zur Information: ein Zwillingsbruder ist vorhanden :-). Bisher habe ich noch nie ein "Ticket" bezahlen müssen.

Danke für jeden Hinweis
Chriss

By Multa (172.177.75.64) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 18:39:

Wenn sie deinen Namen und Adresse aufgenommen haben, so wird es bei Laser immer gemacht (ohne Video), so hast Du meiner Aufassung nach keine Chance!

By Greatblackbird (145.254.149.125) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 19:03:

Zwillingsbruder? Du kannst jetzt Einspruch einlegen und keine weiteren Angaben zur Sache machen. Das ganze wird an das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dann kannst Du Deinen Bruder als Zeugen laden lassen. Er hat ein Aussageverweigerungsrecht. Nun soll in der Gerichtsverhandlung der Polizist entscheiden, wer von Euch gefahren ist. Ich bezweifele, daß der das noch kann... Wäre interessant, mal zu erfahren, was passiert, wenn ihr beide den Verstoß zugebt. Theoretisch müßtest Du freigesprochen werden. Jetzt fehlt nur noch eine Ausrede für die persönlichen Daten, die Du dem Polizisten gegeben hast. Überlege aber, ob der Aufwand lohnt, schließlich gibt es weder Punkte noch Fahrverbot.

By dagegen (134.147.103.22) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 15:02:

Ein Zwilling ist ja quasi ein Freibrief :-))

By Greatblackbird (213.6.150.58) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 19:21:

@dagegen
Naja, in dem Falle wohl nicht ganz. Immerhin sind bei der Fahrerfeststellung dann falsche Angaben zur Person gemacht worden.

By Polizist (193.196.186.253) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 21:13:

Eben, und das ist nach § 111 OwiG verboten. Und das ist glaub ich teurer als 75 DM.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.66) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 01:46:

@polizist: und? ist es beweisbar, daß falsche angaben gemacht wurden?

nein, es ist genau so wahrscheinlich, daß der "richtige" richtige angaben gemacht hat, wie es wahrscheinlich ist, daß der falsche die falschen angaben gemacht hat...

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 09:43:

@farendil: und? ist es beweisbar. Nöö, hab ich ja auch nicht gesagt. Wollte nur mal so grundsätzlich auf den 111er hinweisen.
Ein eineiiger Zwilling ist natürlich ein Glücksfall :-))


Viele Grüße,

ein Polizist

By Egi (168.143.112.8) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 10:56:

der arme Zwillingsbruder *ggg* auch noch eineiig *rofl* Wenn das mal kein mildernder Umstand ist.

By Chriss (217.225.210.14) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 16:02:

Danke für Eure ganzen Antworten. Habe erstmal Einspruch eingelegt. @Polizist hat natürlich Recht, die Angabe falscher Personenangaben ist wahrscheinlich schlimmer als die Geschwindigkeitsübertretung. Nur kann mir dies auch niemand nachweisen.
Hoffentlich kann ich das ganze ohne Gericht abwenden. Mal sehen. Werde hier das Ergebnis mitteilen.

@dagegen: Du hast schon Recht mit dem Freibrief! Mein Bruder stand schon mal vor Gericht (damals 70 km/h auf der Landstraße zu schnell gewesen). Wir haben es damals so gemacht wie es @Greatblackbird hier vorgeschlagen hat. Das Verfahren wurde eingestellt und der Richter zog das Fazit, dass wir quasi vogelfrei seien.

By holgi (62.227.49.44) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 19:13:

Hallo,

wieso machst du denn wegen den 75DM so ein Theater ? Ist zwar ärgerlich, aber es hat doch keinerlei Auswirkung auf den Führerschein.

Du fängst dir damit nur Ärger ein und wenn wirklich mal etwas mit Punkten kommt dann kannst du den Trick nicht mehr anwenden.

Fahr einfach im Monat ein bischen weniger so dass du das Geld für eine Benzinfüllung sparst dann kannst du die 75DM zahlen.

MFG,
Holger

By farendil (217.235.41.160) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 21:04:

@holgi: im normalfall hast du recht! nur ist das hier leidef (oder glücklicherweise) ein spezialfall, d.h. der trick dürfte beliebig oft gehen.


im übrigen: wenn du mein auto für 75,- volltankst, schenke ich dir 30,- ! *g*


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page