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Fahrverbot mit 0,36 mg/l ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Fahrverbot mit 0,36 mg/l ?
By Plaszke (80.135.107.13) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 12:59:

Hallo !!!
Ich habe ein Bussgeldbescheid bekommen in dem u.a folgendes steht:
"Sie führten das o.a. KFZ mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,36 mg/l. StVG § 24a Abs. 1. § 25(2) StVG §25 BKAT Nr. 68. Das festgesetzte Fahrverbot wird gem. §25 Abs. 2 StVG mit der Rechtskraft des Bussgeldbescheides sofort wirksam, weil es sich nicht um das erste Fahrverbot handelt. Eine wahlweise spätere Abgabe des Führerscheins ist nicht möglich.......Dauer des Fahrverbotes: 01 Monat.
..............................................
Das Problem ist ich wurde tatsächlich schon mal bestraft (vor 7 Jahren) mit 3 Monaten. Nach 7 Jahren müste die Verjehrung eintretten, oder ?
Danke
Marco

By faraday (80.135.82.64) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:33:

solche sachen vergessen die nicht ;-p

By Greatblackbird (213.6.150.145) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 19:08:

Wenn das Fahrverbot im Verkehrszentralregister schon ausgetragen, also getilgt ist, dürfte es eigentlich nicht mehr als Beweis verwendet werden.

By officer (213.187.81.31) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 10:45:

Du hattest 3 Monate Fahrverbot? Wenn das eine Nebenstrafe in einem Strafverfahren war, dann steht die garantiert noch in Flensburg drin!

By farendil (217.80.147.96) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 12:48:

@officer: kommt darauf an, wegen was - einfach straftaten bleiben nur 5 jahre gespeichert!


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