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0,55 Sekunden rot... Lohnt sich ein Einspruch?????!!!!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: 0,55 Sekunden rot... Lohnt sich ein Einspruch?????!!!!!
By C. Schmidt (80.131.239.52) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 15:09:

Ich bin bei 0,55 Sek. Rotzeit abgelichtet worden. Laut flensburger Auskunft gibt es dafür 100 DM und 3 Punkte. Nun frage ich mich, ob sich in diesem Fall ein Einspruch lohnt, da evtl. entstehende Bearbeitungsgebühren und Sachverständige im Falle einer Ablehnung ziemlich teuer werden können.

Meine Begründung wäre "inhaltlich" folgende:

-Es war früh am morgen
-starker Schneefall, Glatteis
-über Rot gefahren, da Bremsweg länger; sonst wäre Gefahr gewesen, dass der Wagen außer Kontrolle gerät und somit eine Gefahr für mich und die Verkehrsteilnehmer darstellt.
-flott und kontrolliert die Kreuzung passiert, nachdem mir klar wurde, dass ich den Wagen vor der Haltelinie nicht mehr zum Stehen bekommen würde.
-Dem Einspruch würde ich eine Klimaanalyse des örtl. Wetteramtes (40 DM) beilegen, welche die beschriebene Wettersituation belegt.

=> wie gesagt, ich frage mich, ob sich solch ein Einspruch lohnt.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar, v.a. wenn sie schnell erfolgen (Reaktionsfrist)

MfG,

Christian Schmidt

By Goose (62.180.187.135) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 15:33:

Ein Einspruch wird sich nicht lohnen. Gem. § 3 StVO hast du nur so schnell zu fahren, daß du dein Fahrzeug ständig beherrschst. Nach dieser Einlassung hast du das ja wohl nicht gemacht.
Die Uhrzeit ist unerheblich. Du hast keinen anderen gefährdet, sonst würde das Bußgeld höher ausfallen.

Wenn Du Einspruch einlegen willst, solltest du dir in jedem Fall eine andere Ausrede einfallen lassen.

Gruß
Goose

By C. Schmidt (80.131.239.52) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 16:32:

...und wenn ich sage, gerade weil mir die Kontrolle über mein Fahrzeug am Herzen lag, habe ich nicht abruppt abgebremst? Es waren ja auch nur 0,55 Sekunden.
Mit stellt sich auch die Frage, ob evtl. ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Dann wird es nämlich richtig teuer und lohnt sich erst recht nicht.

Grüße,

Christian Schmidt

By officer (213.187.66.227) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 18:02:

Ich stimme Goose zu, einspruch lohnt nicht. Der Richter wird Dir sagen, daß Du mit nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren bist und das könnte er Tateinheitlich dazugeben, dann kommst Du unter Umständen schlechter weg. Deine geschwindigkeit läßt sich auch noch anhand der Zwei Rotzeiten feststellen.

By farendil (217.80.147.68) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 18:56:

@schmidt: officer und goose haben völlig recht - mit der begründung wird es eher noch teurer...

@officer: Deine geschwindigkeit läßt sich auch noch anhand der Zwei Rotzeiten feststellen.
nur bei anlagen, die 2 getrennte induktionsschleifen pro richtung haben!

By c.schmidt (62.155.214.108) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 21:44:

wie lange habe ich denn zeit, einspruch zu erheben? Am Montag habe ich einen Bescheit bekommen (Anhörung), dass ich geblitzt wurde, nicht welche Strafe ich bekomme. Hat mit diesem Schreiben die Reaktionszeit schon begonnen?

Christian

By farendil (217.80.147.68) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 23:59:

@cschmidt: einspruch weswegen? einspruch kannst du nur nach dem bg-bescheid einlegen. jetzt wäre aber auch die möglichkeit, eine begründung hinzuschreiben.

egal - reagieren musst du auf den a-bogen gar nicht... - postzustellung kann nicht bewiesen werden...

By Greatblackbird (213.6.145.177) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 18:42:

@c.schmidt
War denn ein Foto dabei? Wenn nicht, warte auf den Bußgeldbescheid, lege Einspruch ein und fordere das Foto an. Wenn es gut ist, kannst Du den Einspruch zurücknehmen und den Bescheid akzeptieren. Gegen den Vorwurf und die Messung kannst Du wirklich nicht viel ausrichten.

By c.schmidt (62.224.199.141) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 22:38:

das Problem ist, dass ich vom 15.12 bis 22.12 im Urlaub bin. Letzten Montag habe ich den Bescheid bekommen (Anhörung; es wurde mir mitgeteilt, dass ich geblitzt wurde, mehr nicht)

Ist die Einspruchsfrist am 22.12. schon abgelaufen???

By c.schmidt (62.224.199.141) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 22:39:

... ein Foto war nich dabei

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 08:56:

@cschmid
du hast noch keinen Bescheid bekommen, sondern nur den A-Bogen (Anhörungsbogen) Normalerweise warten die jetzt erst mal noch zwei Wochen ab, ob du den ausgefüllt zurückschickst. So ganz allegemein liegen zwischen A Bogen und BG Bescheid 4bis 6 Wochen. Also den BG Bescheid kriegste dieses Jahr nicht mehr. Solltest du dann schon wieder in Urlaub sein und die Widerspruchsfrist versäumt haben, kannst du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.
Den BG Bescheid erkennste daran, dass da die Strafe drinsteht, also wieviel Euro du abdrücken darfst und ganz wichtig (weil ohne ungültig) eine Rechtsmittelbelehrung (Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb.... Widerspruch bei...einlegen)


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