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2 Geschw. Limits auf 250 Meter Autobahn - Polizei ist nachgefahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 2 Geschw. Limits auf 250 Meter Autobahn - Polizei ist nachgefahren
By Rob (168.143.112.8) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 11:40:

Hallo.

In ca. 1 Stunde habe ich meine Gerichtsverhandlung. Mal sehen was dort rauskommt.

Sachverhalt (subjektiv):

Im Sommer gegen Spätnachmittag fuhr ich mit meinem Wagen (Ford Scorpio) auf einer 3 Spurigen Autobahn mit sehr wenig Verkehr. Optimale Sicht- und Witterungsbedingungen, gerader Strassenverlauf.

Die Autobahn verläuft von Ost nach West und ich wollte in einem Autobahnkreuz nach Norden. (Langgezogene leichte Rechtskurve, 2 Spurig)

Reisetempo betrug ca. 160 km/h, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Im Autobahnkreuz selbst beginnt eine Baustelle, in die man aber nicht hineinfährt, wenn man die Autobahn Richtung Norden wechselt.
Ca. 300 Meter vor der Abfahrt beginnt Tempo 100, ca. 150 Meter weiter Tempo 80 und ca 100 Meter weiter kommt die Abbiegespur, auf der widerum kein Tempolimit gilt. Ich nahm kurz vor dem Tempo 100 Schild den Fuss vom Gas und reduzierte so langsam meine Geschwindigkeit und fuhr wenige Sekunden später auf die Zufahrt nach Norden. Auf dieser Autobahn gilt dann nach wenigen 100 Metern Tempo 100. Daran habe ich mich auch gehalten mit ca. 110 laut Tacho.

Es war so wenig Verkehr, dass mir nur ein Auto hinter mir aufgefallen war, weil dieses trotz Tageslicht das Abblendlich eingeschaltet hatte. Ich konnte nicht erkennen, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelte, geschweige denn, dass es ein Polizeiauto war, denn der Abstand war zu gross.

Auf der Autobahn Richtung Norden schloss der Wagen dann zu mir auf, ich erkannte das es ein Polizeiwagen war und wurde von diesem zum Anhalten aufgefordert.

1) Ich sei nicht angeschnallt gewesen, aber das könne man mir nicht beweisen.
2) Man dachte, ich wollte fliehen, weil denen im Wagen alle Sachen durch die Gegend gefolgen seien, als sie an mir dranbleiben wollten.
3) Dann dachten die Polizisten, ich sei betrunken, denn ich wäre auf einmal vorschriftsmässig fahren.
4) Und ein Hobby Schumi sei ich.
5) 39 km/h zu schnell in einer Tempo 80 Zone, nach Abzug der Toleranz.
6) In der Akte gaben die Polizisten einen Abstand von 80 Metern bei der Geschwindigkeitsmessung an.

Die Messung erfolgte durch blosses Ablesen des bis März 2002 geeichten Tachos des Polizeiwagens.

Ich empfinde das als mit Kanonen auf Spatzen schiessen. 160 km/h auf einer fast leeren 3 Spurigen Autobahn mit einer Reiselimosine ist für mich ein akzeptables Tempo. Den Sinn einer Vollbremsung für ein Geschwindigkeitslimit über 250 Meter, welches danach wieder aufgehoben wird, kann ich nicht ganz verstehen. Ich bin ja schliesslich nicht in die Baustelle hineingefahren. Ich war auch definitiv an der Stelle zu schnell. Aber für mich ist das eine unverhältnismässige Reaktion auf mein Fehlverhalten. Doch soetwas kann ich vor Gericht ja nicht aussagen, denn wo Tempo 80 ist, muss 80 gefahren werden. Auf Diskussionen über den Sinn wird sich die Richterin wohl nicht einlassen. Auf die Polizei darf ich auch nicht schimpfen, denn das macht auch keinen glaubwürdigen Eindruck.

Punkte in Flensburg habe ich keine mehr und ich reise ca. 40.000 km im Jahr.

Aber als Student habe ich trotzdem kein Geld zu verschenken, und die 3 Punkte, die ich in Flensburg bekommen würde sind auch nicht angenehm.

Ich bin mal gespannt, wie die Richterin das sieht.

Viele Grüsse

Rob

By traffic (172.178.177.198) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 13:10:

Ich denke, 250 m bei wechselnden Geschwindigkeiten sind arg knapp für die Angabe einer Geschwindigkeitsüberschreitung, egal, ob mit oder ohne geeichtem Tacho. Viel Erfolg!

By Börna (217.3.125.72) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 13:21:

Genau, das habe ich mir auch gedacht...
Gibt es nicht für die Polizei auch "Mindestmessstrecken", die mindestens nachgefahren/gemessen werden müssen, damit die Messung überhaupt rechtskräftig ist?

Würde mich interessieren, wie das ausgeht...du postest doch das Urteil und die Begründung, oder?

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 13:28:

@rob: In ca. 1 Stunde habe ich meine Gerichtsverhandlung.
na toill . da wird wohl jeder tipp zu spät sein.

grundsätzlich ist dein tempo in der 80 zone ausschlaggebend.
von deinem tachowert ist noch etwas tolernaz abzuziehen um auf den wert des geeichten tachos zu kommen.

grundsätzlisch erscheint mir die gewährte toleranz nicht zu niedrig - komt eben darauf an, wie schnell du warst.

das problem ist, daß die nächtbilligere stufe erst bei +30 leigt, also noch mal 9km/h abzuziehen wären.

die meßstrecke erscheint mir arg kurz - da müssen sie wenigstens sehr gleichmäßig nicht zu weit entfernt hinter dir hängen...

was die grünen männchen noch für nen mist erzählt haben, ist irrelevant...

By Rob (217.82.223.195) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 17:40:

Erster Nachtrag:

Die Verhandlung ist ganz gut gelaufen. Der Polizist konnte sich nicht mehr konkret an den Vorfall erinnern.

Es werden jetzt die Pläne der Baustelle angefordert um zu überprüfen, wie die Schilder angebracht worden sind. (Die Baustelle existiert mittlerweile nicht mehr, und den Angaben von meinem Rechtsanwalt und mir wollte die Richterin nicht einfach glauben. Es steht immerhin Aussage gegen Aussage.)
Im Protokoll stand eine Messstrecke von 500 Metern. Das war aber definitiv nicht möglich.

Es sieht aber so aus, als könnte ich mit einer deutlichen Reduzierung der Strafe rechnen, bishin zur Einstellung, da die Richterin erstaunlicherweise auch keine Polizeifreundin zu sein scheint. Aber warten wir mal den Januar ab.


Viele Grüsse

Rob

By faraday (80.135.80.252) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 22:12:

@ rob

nur aus interesse. wo war die verhandlung und wie wurdest du dort behandelt ? war dein anwalt mit dabei oder warst du alleine ? wenn ja , was für einen eindruck hatte die richterin als du alleine dort aufgekreuzt bist ?

fara

By Rob (80.135.147.251) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 01:03:

@ faraday

Die Verhandlung war im nördlichen Ruhrgebiet. Die Richterin hat sich geduldig meine Ausführungen angehört und machte mir einen sehr fairen Eindruck. Ich bin aber auch recht konservativ und seriös aufgetreten und habe mal auf meine Baseballcap und Umgangssprache verzichtet. Kleider machen eben Leute. ;) Ich hatte einen vom ADAC empfohlenen, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt an meiner Seite.

Das Witzige war, dass der Polizist ja erst später als Zeuge in die Sitzung gerufen wurde, wir aber schon vorher mit der Richterin diskutiert hatten, welche Aussage der Polizist machen würde. Und das trat auch tatsächlich ein. Einen Moment lang kam es mir sogar so vor, als wäre der Polizist der angeklagte, weil er für mich nicht wirklich glaubhaft war. Aber das ist nur ein Gefühl gewesen. Besonders der Punkt, dass es nur 250 Meter Geschwindigkeitslimit waren, aber eine Messstrecke von 500 Metern im Protokoll angegeben hatten machte die Richterin stutzig. Aber genau diese Aussage wird jetzt anhand der Baustellenpläne überprüft.

Aber das Urteil kommt wahrscheinlich eh erst im Januar/Februar, wenn die Baustellenpläne im Gericht eingegangen sind. Und wenn diese nicht der Realität entsprechen sollten, dann hat mein Anwalt schon gesagt, dass man den Bauleiter als Zeugen laden könnte etc. Das kann sich noch hinziehen.

Aber mir wäre es lieber gewesen, wenn ich heute eine kleine Strafe (oder besser noch Verfahren eingestellt) bekommen hätte, als das ich jetzt wieder zum Gericht muss etc. So gesehen schweben die Punkte ja.

Viele Grüsse

Rob

By officer (213.187.81.12) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 11:26:

@Rob

Das der Zeuge, egal ob Polizist oder nicht, erst später in den Saal gerufen wird, ist völlig normal und gesetzlich so vorgeschrieben. Er soll ja unbefangen die Situation so schildern wie sie war. Leider hat dann der Anwalt oder der Betroffene auch die Möglichkeit dem Richter die Taschen zu füllen. Wenn das Gericht dann den Zeugen nicht gezielt nach solchen Details befragt, bleibt oft ein Falscher Eindruck vom Geschehenen. Genau so ist es, wenn der Zeuge entlassen ist und der Anwalt oder der Betroffene dann noch Behauptungen aufstellen. Der Zeuge könnte dann manchmal die Sache aufklären, aber er ist ja schon entlassen.

Nun zu Deinem Fall,

Selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nur 250 Meter lang war, ist es möglich das die Meßstrecke 500 Meter betrug. Wenn du die 500 Meter zurücklegst und dabei die Tempolimitstrekce durchfährst, ist doch alles i.O.

Ach ja,
das der Polizist oder eben der Zeuge eher als Angeklagter dastehen, ist so eine Sache. Es ist deshalb auch schwer noch Zeugen zu finden, viele Schauen lieber weg. Wer als Zeuge einmal vor Gericht eine solche Erfahrung gemacht hat, der wird sich überlegen, ob er noch Mal was sieht oder lieber wegschaut. Als Polizeibeamter ist man da abgehärteter, das gehört halt zum Spiel. Ich muß aber sagen, daß es teilweise auch sehr familiär zugeht. Wenn man die Anwälte kennt, und meißtens sind es ja die selben, geht es sachlicher und ruhiger zu, der Betroffene steht dann oft außen vor.

By Greatblackbird (213.6.144.193) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 21:42:

@officer

Das der Zeuge, egal ob Polizist oder nicht, erst später in den Saal gerufen wird, ist völlig normal und gesetzlich so vorgeschrieben.

Das kann nicht sein. Ich hatte schon mehrere Verhandlungen dieser Art, und die Zeugen, also die Meßbeamten, waren immer von Anfang an im Saal. Es ist wohl doch eher so, daß der Richter sowas fallweise entscheidet.

By officer (213.187.79.63) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 23:13:

Also ich kenn es aus meinen Erfahrungen nur so, daß die zeugen immer aus dem Saal geschickt werden und dann zur Aussage hereingerufen werden. Man müßte mal nachlesen wo das festgeschrieben ist.

By pate (213.7.130.89) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 08:04:

@officer
ich denke mal in der Strafprozessordnung

Gruß Pate

By Goose (62.180.185.93) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 09:53:

Grundsätzlich darf ein Zeuge den vorausgegangenen Lauf der Verhandlung nicht mitbekommen, um die Unbefangenheit seiner Aussage zu gewährleisten.

Gruß
Goose

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 11:53:

Also ich war bisher zweimal in Verkehrsangelegenheiten vor Gericht und kann mich nicht beklagen, einmal als Beschuldigter wegen Parkverstosses (Verfahren wurde eingestellt, nachdem ich den Richter mit einer maßstabsgetreuen Skizze beeindruckt hatte) und einmal als Zeuge wegen Fahrerflucht (Verfahren wurde eingestellt, weil der Beklagte nicht der Fahrer war).
Ich kann den familiären Eindruck nur bestätigen. Auf jeden Fall kann man sich mit einem Richter besser unterhalten als mit einem Sachbearbeiter.

By officer (213.187.66.227) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 17:58:

Das Du mit Deiner Skizze gewonnen hast, liegt villeicht auch daran, daß sich der zeuge mangels Akteneinsicht nicht richtig vorbereiten kann. Wenn man als Zeuge immer wüßte, worauf es der Beschuldigte abgesehen hat, könnte man vieles wiederlegen. Mir ist es schon öffters vorgekommen, daß vom Beschuldigten und von mir Fotos über Verkehrsbeschilderungen und ähnlichem vorgelegt wurden. Da kann ich nur sagen Gott sei Dank daß ich auch Fotos dabei hatte. Meistens waren die Fotos des Beschuldigten so Fotografiert, daß man wichtige Details nicht erkennen konnte. Oder die Fotos waren mit einer Sofortbildkamera gefertigt und von so schlechter Qualität, daß gesagt wurde der Polizeibeamte hätte das Fahren ohne Gurt nicht erkennen können. Da ich aber ordentliche Fotos hatte, auf denen alles erkennbar war, konnte diese Theorie widerlegt werden.

By Alberto (62.224.97.190) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:49:

Lieber Officer, der Trick liegt ja darin, nicht sein ganzes Pulver in einem Schriftsatz gleich zu verschießen. Das müßtest du aber auch wissen, oder?


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