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Haftpflicht bei Unfällen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Haftpflicht bei Unfällen
By Timo (217.3.20.25) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 12:08:

Ich brauche mal dringend eure Hilfe.

Und zwar hatte ich ein Unfall,an m.Auto ist nichts passiert,aber an dem gegnerischen Fahrzeug ist was vom Lack abgekratzt.

Da ich mir klar war,d.ich ihm die Vorfahrt genommen hab u.Schuld hab,haben wir uns zu (ohne Polizei) verständigt,ich hab ihm m.Versicherungskarte u.Adresse gegeben etc.

Nun meine Frage:
Ich hab jetzt von m.Versicherung diesen Bogen zur Schadensanzeige bekommen,bei dem auch die Frage auftaucht,von welcher Polizeidienstelle der Schaden aufgenommen wurde.

Kann das für mich Versicherungstechnisch irgendwelche Konsequenzen haben,d.wir die Polizei nicht geholt haben? Kann m.Versicherung sagen sie zahlt nicht,weil ich keine Polizei geholt habe?

By farendil (217.0.226.206) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 13:17:

keine angst - du musst die polizei nicht holen. diese ist bei bagatellschäden nicht mal verpflichtet, den unfall aufzunehmen.

ich empfehle, die polizei zu holen:
-bei unklarer schuldfrage
-bei anzeichen für alkoholisierung des unfallgegners
-bei schwerem sachschaden

ansonsten sollte man den europ. unfallbericht ausfüllen. (beim adac kostenlos)


versicherungstechnisch hat es natürlich auch keine konsequenzen.

ps:wird die polizei geholt, darf der unfallverursacher auch noch eine strafe bezahlen - absolut unnötig, finde ich.

By Goose (62.180.145.229) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 14:48:

Ich denke auch, daß es nicht immer notwendig ist, die Polizei bei einem (leichten) VU zu rufen.
Zu farendils Auflistung kann ich jedoch hinzufügend empfehlen, uns zu rufen wenn der Gegner nicht alle Papiere beisammen hat.

Gruß
Goose

By indy (195.226.96.179) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 19:19:

Ich durfte gestern auch DM 40 zahlen, wegen "unvorsichtigen Ausparkens" oder so. Ich bin beim Rangieren mit meiner Anhängerkupplung gegen das Kennzeichen eines anderen Autos gestoßen. Ausgestiegen - geschaut - nix gesehen. Meine Mitfahrer genauso. Da uns aber einige Leute beobachteten hab ich nach einiger Zeit aber vorsichtshalber nen Zettel mit Telephonnummer hingehängt und bin zur Polizei, um den "Unfall" zu melden. Hat mich, wie gesagt, DM 40 gekostet, aber bevor mir ein versteckter Schaden eine Anzeige wegen Fahrerflucht einbringt...
Trotzdem hab ich nicht schlecht geschaut, als der Polizist was von Verwarngeld erzählte...

By N.N. (195.37.128.1) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 20:25:

Mal folgendes Denkmodell in den Raum gestellt:

Angenommen, man erscheint in so einer Situation auf der Polizeiwache und meldet den Unfall "in meiner Eigenschaft als Halter des Fahrzeuges", ohne Aussagen zum Fahrer zu machen - Aussageverweigerungsrecht, wenn man sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten könnte.

Welche Beweisgrundlage bestünde dann für die Verhängung eines Verwarnungsgeldes wegen "unvorsichtigen Ausparkens" o.ä. überhaupt, wenn niemand von der Polizei vor Ort gewesen ist und damit Beweise zur Person des Fahrers vorliegen? Daß in einer solchen Bagatellangelegenheit groß Ermittlungen nach dem Fahrer angestellt werden, dürfte wohl kaum anzunehmen sein. Wozu auch, wenn der Geschädigte seinen Schaden ohnehin ersetzt bekommt.

Besteht im übrigen die Möglichkeit, den Schaden statt der Polizei einer neutralen Meldestelle (z.B. einer Zentralstelle der Kfz-Haftpflichtversicherer) zu melden, damit man so ein Buß- oder Verwarnungsgeld wegen der begangenen Unvorsichtigkeit vermeiden kann?

By farendil (217.0.226.206) on Sonntag, den 9. Dezember, 2001 - 02:42:

@nn: das hat nichts mit bagatellschaden sondern mit fahrerflucht zu tun. es bleibt trotzdem eine fahrerflucht...

By Timo (217.3.21.162) on Sonntag, den 9. Dezember, 2001 - 07:57:

Wegen dem Verwarnungsgeld hätte ich auch noch mal 1 Frage:

Angenommen, man regelt den Schaden ohne Polizei, hat dann die Versicherung noch irgendwas mit dem Verwarnungsgeld oder so zu tun???

Ich meine, wenn man sich so einigen kann, kann man dann möglicherweise dem Verwarnungsgeld entgehen?

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 9. Dezember, 2001 - 11:41:

@Timo

Genau das ist der Grund, wieso anständige Kraftfahrer Bagatellschäden unter sich regeln, ohne die Polizei zu rufen. Hinsichtlich der eigentlichen Unfallaufnahme (also der Beweissicherung) heißt es bei reinen Blechschäden ohnehin nur allzuoft "regeln Sie das bitte unter sich".

@farendil

Es geht hier ausschließlich um die Vermeidung eines Buß- oder Verwarnungsgeldes wegen eines Verkehrsdeliktes. Daß der Geschädigte sein Geld bekommt, steht außer Frage.

Der Verursacher braucht zur Vermeidung des Vorwurfs einer Unfallflucht (§ 142 Abs. 3 StGB) lediglich bei einer Polizeiwache mitzuteilen, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen sei und seine Anschrift angeben, falls der Geschädigte nicht erreichbar war. Welcher Art seine Unfallbeteiligung nun war (dies ist ein sehr weiter und dehnbarer Begriff, der beileibe nicht nur den Fahrer umfaßt), braucht er nicht preiszugeben.

Im übrigen wird immer wieder zur Begründung des Unfallfluchtparagraphen darauf verwiesen, daß damit nicht etwa der Polizei die Ermittlungen erleichtert sollten, sondern dieser zum Schutz des Geschädigten dasei. Es gibt auch den geheiligten Grundsatz, daß sich niemand durch eine Aussage gegenüber den Behörden selbst zu belasten braucht. Wie kann nun jemand (falls der Geschädigte nicht in angemessener Zeit erreichbar ist) den Vorwurf einer Unfallflucht vermeiden, ohne sich zugleich selbst einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu bezichtigen? Ich sehe da anderen Lösungsmöglichkeiten mit Interesse entgegen.

By farendil (217.0.227.78) on Sonntag, den 9. Dezember, 2001 - 11:48:

@nn: über das probelm der rechtmaessigkeit des unfallfluchtparagraphen gab es hier mal einen aufsatz eines prof. jur. zum downloaden. wenn nicht mehr vorhanden, schicke ich ihn dir per mail.


Der Verursacher braucht ...lediglich ... mitzuteilen, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen sei
...
Welcher Art seine Unfallbeteiligung nun war (... der beileibe nicht nur den Fahrer umfaßt


der verursacher IST der fahrer...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 09:46:

@timo
zur Liste "doch Polizei rufen" möchte ich noch anfügen Unfall mit Personenschaden.
Bei deiner "Ungeschicklichkeit" kannst du zur Kostenoptimierung so vorgehen:
Du lässt den Schaden von der Versicherung regeln und lässt dir von denen nach der Abrechnung hinterher vorrechnen, ob es nicht günstiger für deinen Schadenfreiheitsrabatt ist, wenn du der Versicherung den Betrag zurückerstettest und sie dich wieder schadenfrei stellt. Du hast da ein Recht, dich beraten zu lassen. Gerade bei Kleinschäden (bis 2000 DM) kann das Sinn machen je nach SFR Gruppe.

By traffic (172.178.177.198) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 13:01:

@alfa. Wobei manche Versicherungen gemeldete Schäden ab 1000 DM laut Versicherungsbedingungen immer selbst übernehmen wollen (sie verdienen dabei ja auch ganz gut...)

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 13:16:

@traffic: wollen können sie viel - da recht den schaden nachträglich selber zu bezahlen ist dir unbenommen...


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