Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Blaue Zone- Beschilderung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Blaue Zone- Beschilderung
By Matrix (217.5.100.132) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 11:26:

Hi, alle zusammen

folgene Situation:
ich wohne in einer 30-Zone (KEINE blaue Zone) in einem Mehrfamilienhaus, in dem auch ein kleiner Tante-Emma-Laden untergebracht ist. Dem Besitzer dieses Ladens ist nun sauer aufgestoßen, dass ich immer vor seiner Tür parke (kein Park-/Halteverbot), und er hat in bei der Stadt solange getrommelt, bis diese zwei Parkplätze "Blaue Zone" vor seinem Laden eingerichtet hat. Diese liegen in Fahrtrichtung rechts, und das Schuild folgt erst NACH den beiden Parkplätzen. Hat jemand Erfahrung/Wissen, wie die Beschilderung auszusehen hat. Darf das Schild "Blaue Zone, Parken mit Parkscheibe für 1,5 Std. von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr) denn NACH den beiden Parkplätzen stehen?

Dankbar für Info's, und einen Knöllchenfreien Tag
wünscht Euch Thomas

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 12:54:

Klar darf es, aber dann gilt es für diese beiden Plätze nicht, es sei denn, es steht vorher bereits ein gleichartiges Schild.
BTW: Was ist eine "Blaue Zone"? = Verkehrsberuhigter Bereich = Spielstraße?

By Greatblackbird (213.7.140.143) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 21:47:

@KJK
Klar darf es, aber dann gilt es für diese beiden Plätze nicht,

Worauf beruht diese Aussage? Hast Du da eine gesetzliche Richtlinie parat? Klar, ich kenne es auch so, aber ich habe in einem Verfahren gerade dieses Problem und brauche dringend, wenn möglich eine Rechtsprechung, ein Urteil oder einen Gesetzestext.

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 07:49:

Alle Beschilderungen gelten erst in Fahrtrichtung ab der Stelle, wo sie stehen, es sei denn
1) ihr Geltungsbereich wird durch einen Pfeil gegen Fahrtrichtung erweitert oder
2) sie wiederholen nur eine bereits bestehende Regelung.

Rechtsgrundlage: Keine Ahnung, bin kein Jurist. Hab' ich so in der Fahrschule gelernt.

By Greatblackbird (172.179.208.214) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 16:45:

@KJK
1) ihr Geltungsbereich wird durch einen Pfeil gegen Fahrtrichtung erweitert

Wie ist das gemeint?

Ich weiß nicht, ob Du das hier verfolgt hast. Es würde mich interessieren, wie Du die Sache siehst. Daher wäre es nett, wenn Du dort eine kurze Info abgeben könntest, um in diesem Thread nicht allzusehr vom Thema abzuweichen.

In der Fahrschule habe ich das übrigens auch so gelernt. Aber das scheint die Behörden überhaupt nicht zu interessieren.

By Maxi-Fussel (217.5.100.132) on Sonntag, den 9. Dezember, 2001 - 15:18:

"BLaue Zone" meint in diesem Fall: Schild mit der Anordnung, die Parkscheibe zu verwenden. Wenn's mir morgen reicht, link ich Euch mal ein Bild auf diesem Forum, dann könnt Ihr euch selbst "ein Bild machen"...


Thomas


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page