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Verjährungsunterbrechend oder nicht??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verjährungsunterbrechend oder nicht??
By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:32:

Tja, der Farendil hat mal eine (etwas kompliziertere) Rechtsfrage...

Also:
-Herr X wurde im Mietwagen geblitzt.
-Der Mietwagen war über die Firma A gemietet.
-Fahrer X war mit Namen und Geburtsdatum als berechtigter Fahrer angeben.

-Anhörungsbogen ausgestellt (und Mitgeteilt, daß Verfahren gegen X eröffent) an Fahrer X, Firmenanschrift A.

Firma teilt nun mit, daß X nicht zur Firma gehört und dieser auch nicht bekannt ist, aber das Fahrzeug zur Nutzung an Firmenmitarbeiter B überlassen wurde.


Frage: Ist durch den Anhörungsbogen an X unter der Firmenanschrift A (wo er aber gar nicht arbeitet) nun verjährungsunterbrechend???

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:52:

Ganz klar: Nein!
Solange der Anhörungsbogen nicht an den Fahrer adressiert ist und dieser direkt beschuldigt wird, ist die Verjährung auch nicht unterbrochen.

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:24:

@gb: der Bogen ist ja direkt an den Fahrer adressiert. Dieser wird auch beschuldigt.
Allerdings ist er an die Adresse der Firma geschickt worden....

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:38:

Das wäre doch dann dasselbe, als wenn der Bogen gar nicht abgeschickt wurde. Theoretisch kann der Bogen auf dem Postweg verlorengegangen sein. Wenn er die Firma nicht erreicht, wie soll er denn dann der Fahrer erreichen? Ich denke, es handelt sich hier um einen Verwaltungsfehler. Zumindest würde ich es darauf ankommen lassen. Wahrscheinlich wird dem Fahrer aber noch direkt ein Anhörungsbogen geschickt.

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:49:

@gb: um dem fahrer einen bogen zu schicken, brüchten sie seine adresse! diese hat aber die mietwagenfirma nicht - somit auch nicht das ordnungsamt....

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:03:

Hä?
Du hast doch geschrieben, daß der Bogen an den Fahrer adressiert ist. Oder ist der Fahrer einfach nur namentlich genannt? Dann ist die Verjährung m.E. nicht unterbrochen, da gegenüber dem Betroffenen nicht bekannt geworden ist, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Die Firma ist nicht verpflichtet, ihm das mitzuteilen, zumal die Firma ja auch nicht weiß, wer der Fahrer ist und hier selbst Nachforschung betreiben müßte. Das sieht für mich so aus, als wenn sich die Behörde ihre Arbeit auf den Halter abwälzen will.

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:13:

@gb: halter ist die mietwagenfirma.

das mit der arbeit abwälzen ist schon richtig, nur ist dort die falsche adresse :-)

Du hast doch geschrieben, daß der Bogen an den Fahrer adressiert ist.
also auf dem bogen steht:
herr x
Firmenanschrift a


jetzt klaro??

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:14:

sorry, ich meinte ", als wenn sich die Behörde ihre Arbeit auf die Firma abwälzen will."

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:21:

Auch dann ist die Verjährung nicht unterbrochen, weil es einfach die falsche Adresse ist. Zumal es diese Person dort gar nicht gibt. Wäre es wirklich ein Mitarbeiter gewesen, könnte es doch auch sein, daß der dort zwischenzeitlich gar nicht mehr arbeitet.

Zwischenfrage: Ist sowas wirklich passiert oder kennst Du so einen Fall?

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:43:

@gb: grundsätzlich sehe ich die sache genau so.
aber mir ging es um eine definitive auskunft....

die sache ist wirklich passiert und läuft derzeit noch, daher keine weiteren angaben.

By Alberto (62.224.97.19) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 13:58:

Ich glaube, es geht hier um die Definition der sog. "ladungsfähigen Anschrift"

Wenn nun der Fahrer A zwar in Firma X arbeitet, dan muß nicht zwingend daraus gefolgert werden, daß die Firma die Post, die ja nicht an die Firma, sondern an A gerichtet ist, auch tatsächlich an A - als Mitarbeiter zustellt.

Wie weit würde die BASF wohl kommen (30000 Mitarbeiter allein in LU), wenn jeder Mitarbeiter (wie viele Meiers und Müllers das wohl sind)- die Privatpost - und nichts anderes ist das hier - in seine Firma zugestellt bekäme?

Wenn da nicht mindestens eine Abteilung dabeistünde (hat man ja wohl nicht), wäre so ein Brief niemals richtig weiterzuleiten.

Was für große gilt, gilt auch für kleinere.

ich muß in meiner Firma keine Post annehmen, die an einen Mitarbeiter adressiert ist, ich kann sie also zurücksenden - oder eben zunächst liegen lassen.

Keinesfalls ist daraus herzuleiten, daß ich die Pflicht hätte, diesen Mitarbeiter von diesem Posteingang unverzüglich zu informieren.

genügt das?

By farendil (217.0.227.40) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 16:59:

@alberto: der witz ist: der fahrer x (dessen name auch angegeben wurde) steht tatsächlich in keinerlei verbindung zu der firma.

genügt das?
hm, ich sehe es genau so, wäre aber über eine exakte rechtliche definition mehr als erfreut...

By Alberto (62.224.97.85) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 17:29:

@farendil
In diesem Falle gehe auch ich zum Anwalt und laß mir die richtigen Paragraphen heraussuchen - so gut bin ich dann eben auch nicht.

Aber ich glaube schon, daß dies über die Verfahrensrichtlinien, oder gar die StPO geregelt ist - und tatsächlich zugunsten des Täter ausgehen wird.

Meistens kommt dann lapidar die "Einstellung" und man weiß leider gar nicht, warum sie nun nachgegeben haben.


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