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Vater, Mutter, Kind...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Vater, Mutter, Kind...
By Holgi81 (217.5.99.103) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 15:15:

Ich wurde geblitzt, mit vielleicht mehr als 30km/h zuviel. Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Das Bild ist wohl jedoch doch erkennbar (hatte noch Hoffnung wegen Dunkelheit), also hat man ihr den Zeugenfragebogen zugeschickt.
Wenn sie jetzt angibt, dass mein Vater gefahren sei und sie das fressen. Inwiefern geht es dann für ihn weiter? Bzw. Wann muss/kann/soll er sagen, dass er es gar nicht gewesen sein kann?
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass für mich die 3 Monate dann rum sind? Laufen die eigentlich ab Tatzeitpunkt?

viele Grüße,
Holger

By faraday (217.81.238.168) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 19:02:

wenn dein vater dir ähnlich sieht, dürfte das klappen. allerdings sind 30 drüber ne ganze menge, wo ist es denn passier ?

By Holgi81 (62.227.92.10) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 21:34:

Ist innerhalb der Stadt passiert. Aber die Höhe der Geschwindigkeit hat ja nichts über den Verlauf des Verfahrens zu sagen, oder? Ich weiß auch nicht ob es nicht eventuell 31 waren...:-/ PZ ist aber dank 1b damals schon lange vorbei...
Wichtig für mich sind meine anderen Fragen. Vor allem ab wann die 3 Monate laufen...
grüße&danke

By Alexander (217.81.130.31) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 21:41:

ab dem tatzeitpunkt

Grüßle Alexander

By Holgi81 (217.5.99.97) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 17:28:

So, der Anörungsbogen an meinen Vater ist da. Sind tatsächlich 34 Km/h zuviel...:-[ Jetzt muss es wirklich klappen, sonst ist der Lappen wohl wech...
Wenn ich Alberto richtig verstanden habe, soll mein Vater auf der Rückseite einfach ankreuzen, dass er den Verstoß nicht zugibt (oder vergleichen sie das Bild dann gleich mit dem Passfoto?) Und als Begründung, dass er seinen Anwalt einschalten wird, richtig?
Jetzt die Fragen: Können sie ihn da nicht wegen Verfahrensschleppung oder was weiß ich belangen? Prüfen die, ob da wirklich ein anwalt eingeschaltet wurde?
Was bedeutet "wenn er beim Einspruch nochmals darauf hingewiesen hat, daß er einem Verfahren ohne Hauptverhandlung zunächst widerspricht"?
Muss er darauf jetzt hinweisen? was bedeutet das überhaupt?
Bis wann kann er eigentlich sagen, dass er es gar nicht gewesen sein kann, ohne dass er ins Gericht muss. Ich glaub damit würd ich seine Fürsorge doch etwas strapazieren...;-]

grüße und danke schonmal im vorraus!

By Greatblackbird (145.254.151.75) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 18:30:

Wenn der Wagen auf Deine Mutter zugelassen ist und Dein Vater nun angeschrieben wurde, dann ist doch alles bestens. Dein Vater schickt den Bogen zurück und kreuzt an, daß er den Verstoß zugibt (Frist ausnutzen!). Dann wird er den Bußgeldbescheid erhalten und kurz vor Fristablauf Einspruch einlegen mit dem Hinweis, daß er sich noch äußern will, aber erstmal seinen Anwalt befragen will, der aber gerade im Urlaub ist. Für Dich läuft die Verjährung weiter.
Es wird nicht geprüft, ob wirklich ein Anwalt eingeschaltet wurde. Verfahrensverschleppung? Was soll das sein? Es ist doch Sache der Behörde, ob Fristen gewährt werden oder nicht. Davon hängt die Länge des Verfahrens ab. Wenn die langsam arbeiten, ist das doch nicht Dein Problem.
Wie lange ist es denn noch bis zur Verjährung?

By Holgi81 (217.5.99.101) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 19:56:

Tatzeitpunkt war der 4.11., also noch eineinhalb Monate bis zur Verjährung. Hatte eigentlich auch gehofft, dass der Bogen an meinen Dad vor weihnachten nimmer kommt...naja.
Aber gracias für die Antwort.
Also auf den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und "mit Anwalt reden", ist klar. Was ich noch nicht ganz verstanden hab ist die Reaktion dann. Die melden sich, dass sie noch nichts gekriegt haben ohne misstrauisch zu werden oder wirklich etwas zu TUN?! Wird dann ein Gerichtsverfahren eingeleitet?
Was passiert eigentlich wenn er VOR der Verjährung zugeben muss (ich kann wie gesagt nicht ewarten dass er sich nen Tag frei nimmer weil er aufs gericht muss...*g*) dass er es nicht gewesen sein kann (er war da tatsächlich im urlaub :])

By Greatblackbird (145.254.145.88) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 21:17:

Wartet es erstmal ab. Vor Weihnachten wird wahrscheinlich kein Bußgeldbescheid mehr kommen. Vom Bescheid bis zur Hauptverhandlung vergehen auch nochmal 1-2 Monate. Wenn Du zwischenzeitlich die Verjährung erreicht hast, dann schreibt Dein Dad, daß er sich geirrt hat und gibt Dich als Fahrer an. Ihr solltet aber davon ausgehen, daß der Gerichtstermin aufrecht erhalten wird (wenn bis dahin schon einer anberaumt wurde). Dein Vater würde aber freigesprochen werden und die entstandenen Kosten, also auch der Urlaubstag, wird dann erstattet.
Wenn nach dem Einspruch keine weitere Reaktion folgt, wird die Behörde normalerweise nochmal ein "Erinnerungsschreiben" schicken, daß man nochmal die Möglichkeit hat, sich zu äußern.

By Alberto (62.224.96.57) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 14:09:

Das geht doch schon alles zu weit!!!!
Erst mal Anhörungsbogen, der glücklicherweise gleich den Vater beschuldigt, obwohl der Wagen auf die Mutter - also eine Frau - zugelassen ist, ausfüllen - nur mit den nötigsten Daten - und unten den verstoß durch ankreuzen zugeben - mehr nicht!!!!

Das läuft doch prima, denn es ist der Regelfall....
Der, der vorne drauf steht, vervollständigt seine Daten - und gibt alles zu, --- bestens!!

So - erst dann - dann kommt irgednwann ein BuGeBe - dann wartet man die 12 - 13 tage - und antwortet knapp - per Einschreiben-Rückschein! - daß man die Tat nicht zugibt(entsprechend ankreuzen) - und dann bei "Begründung..... - einem Verfahren ohne Hauptverhandlung zunächst widerspricht - und seinen Anwalt befragen wird, der dann Akteneinsicht anfordern wird.Und..persönlich unterschreiben (der Vater)

MEHR NICHT!!!!!

Das ist logisch - und wiederum der "übliche" Weg.

Dann hat man in der Regel so 4 Wochen seine Ruhe - und die zeit läuft (für den Sohn = Täter)....
Dann kommt in der regel - da sich ja kein Anwalt gemeldet hat - ein Schreiben der Behörde, als Erinnerung, man möchte sich doch nun zu dem ganzen Vorfall äußern, da ansonsten ein Hauptverhandlungstermin - ohne weiteres anberaumt werden kann... blah blah...

Ich habe gerade eine ähnliche Phase...
Ich habe denen gestern - auf diese Mahnung - nochmals geschrieben, daß es mir leid tut, daß mein Anwalt noch nciht reagiert hat, - ich werde ihn nochmals daran erinnern, fürchte aber, daß vor Weihnachten dies schwierig sein wird.... usw..

Es spielt keine Rolle, wie lange man das Verfahren noch hin und her zieht, denn der Einspruch ist immer noch aufrechterhalten, somit wird der BuGeBe niemals mehr rechtskräftig - ohne Gerichtsverhandlung.

Und - wenn man dann keine Lust mehr hat - dann schreibt man einfach hin (ich tue dies nach dem 8. januar, weil ich vorher nicht zu hause bin) - daß man nochmals im terminkalender nachgesehen hat, als man mit dem Anwalt sich beraten hat - dabei fiel auf, daß an diesem Tage man unmöglich überhaupt auch nur in der gegend gewesen sein kann. es muß sich mithin um eine "Verwechslung" handeln... blah blah...

Nun wissen die, was die Stunde geschlagen hat - verggleichen vielleicht noch das Foto - merken aber wohl, daß da ein jüngeres gesicht drauf ist - und nun wissen sie genau, daß das jüngere Gesicht nicht mehr zu packen ist, weil die tat eben längst verjährt ist...
meisten schreiben sie - in diesem falle dem vater - nicht mal mehr die Nachricht, daß sie nun das verfahren einstellen - selbst das ist denen zu viel - und vor allem nutzlose - Arbeit.

By Greatblackbird (145.254.150.84) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 14:58:

@Alberto
Naja, das wäre der optimale Fall. Ich denke aber doch eher, daß allein um zu disziplinieren doch ein Verhandlungstermin anberaumt wird, um die Fotos doch zu vergleichen. Ist ja egal, ob der Vater dann freigesprochen wird, aber bei einer persönlichen Ladung machen die meisten ja leider einen Rückzieher, dann hat die Behörde wieder einmal gewonnen.

By Holgi81 (217.5.99.99) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 15:47:

Naja...persönliche Ladung will ich eigentlich auch vermeiden. Hoffe, dass ich es allein mit dem Einspruch schaffe. Knappe 6 Wochen mit Weihnachten dazwischen sollten ja eigentlich möglich sein. Hoffe das funktioniert alles so.
Ach so...Ich HABE übrigens eine RS-Versicherung! Bringt es Vorteile TATSÄCHLICH einen Anwalt einzuschalten?!

By faraday (217.227.162.150) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 17:05:

@ alberto

wie sind deine erfahrungen bei gericht ? hast du schon mal an einem fotoabgleich vor gericht teilgenommen ? z.B.: man wurde geblitzt, und sagt aber "das man der, auf dem foto nicht sei".

habe sowas bald vor mir und versuche mich drauf vorzubereiten *heul

By Greatblackbird (145.254.149.125) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 18:50:

@Holgi81
Eine Rechtschutzversicherung ist immer gut. Die springt aber erst ein, wenn DIR der Verstoß vorgeworfen wird. Letztendlich kannst Du jederzeit einen Anwalt einschalten, aber unbedingt einen, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Wenn Dein Vater dann freigesprochen wird, müssen die Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen werden.

@faraday
Kein Grund zum heulen! Das ist ganz witzig. Die persönlichen Daten werden festgestellt, der Vorwurf wird noch einmal vorgelesen und Du wirst gefragt, ob Du Dich noch äußern möchtest. Die Fotos werden verglichen und dann wird entweder festgestellt, daß Du es warst oder auch nicht oder die Fotos sind wirklich unbrauchbar. Dauert nicht einmal 15 Minuten.

By Holgi81 (217.5.99.97) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 01:28:

@gbb
Dass mein Vater frei gesprochen wird, daran sollte ja kein Zweifel bestehen eigentlich...!? :-)
Der hat übrigens auch ne RSV. Meine Frage war konkret ob sich eine bessere Verzögerungstaktik ergäben würde, wenn er einen anwalt einschaltet, oder ob es eigentlich mit der AM unnötig ist...!?
Ach und wo wir grad dabei sind:

@all
Was passiert eigentlich wenn die Ermahnung kommt? Ob und wann wird dann ein Gerichtstermin fest gesetzt? Und wenn einer fest gesetzt ist, MUSS man den dann auch wahrnehmen? Oder kann man dann immer noch den Einspruch zurück ziehen, mitteilen dass man es gar nicht gewesen sein und die prüfen und erkennen das auf dem Bild?

By Alberto (62.224.96.57) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 10:16:

Also.... wenn Mahnungen kommen, die haben nur den Charakter von "Schriftverkehr" - man kann also wieder antworten und um Aufschub bitten... aus irgendeinem Grund.

Ein Gerichtstermin kommt eher nicht so schnell, denn...
1. sie sind überlastet
2. sie überlegen es sich schon gut, ob es sich lohnt, denn die Einstellung des Verfahrens ist sehr teuer dann, und rechtfertigt nicht die vage Hoffnung, doch 150 Mark zu kassieren.

Kommt aber die Ldung, dann darf man diesen Termin nur "aus wichtigem und entschuldigtem Grund z.B. Krankheit mit Attest" absagen, sonst gibt es ein sog. "Versäumnis-Urteil" - dann hat man ungefragt verloren!

Aber, was regt ihr euch auf? So weit kommt es ja gar nicht!

Der Vater schreibt, wenn die Sache für den Sohn verjährt ist, einfach hin, daß er es nicht war (nochmals im Terminkalender nachgesehen).

Dann vergleichen die nochmals das Foto....
Auto auf Mutter zugelassen, Bild zeigt jüngeren Mann, Vater passt altersmäßig nicht zum Bild...
alles klar.
Nun wissen die auch, daß sie den falschen verfolgt haben. Sie wissen aber auch, daß es gegen den Richtigen bereits verjährt ist.
Warum also sollten sie weitere Kosten investieren?

Sie werden das Verfahren ganz banal und lautlos einstellen!

By Greatblackbird (172.176.225.113) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 11:00:

@Holgi81
Einen Anwalt brauchst Du noch nicht einschalten. Der würde -das sind meine persönlichen Erfahrungen- zu früh reagieren und die Tricks, die hier angesprochen werden, gar nicht ausnutzen. In der AM bist Du doch schon mittendrin. Ziehe es so durch, wie es Alberto gepostet hat. Immer schön die Fristen ausnutzen, dann gewinnst Du Zeit.

By faraday (217.81.239.110) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 15:05:

@ gbb

danke. ich sehe das mitlerweile auch als "sportliche herausforderung" an. Sollte man sich eigentlich eine ausrede überlegen wie z.B. :" ich kenne den wagen jar garnicht " usw . ?

fara

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 15:29:

@farady: ich kenne den wagen jar garnicht nein!!!!
der halter hat doch den betroffenen als fahrer angegeben. wenn dieser nun behauptet, daß auto nicht zu kennen, so kann sich der ahlter bei der angabe seiner person als verantwortl. fahrzeugführer nicht geirrt haben, sondern muß bewußt diesen zu unrecht beschuldigt haben.
genau daß aber ist verboten!

By Alberto (62.224.97.253) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 17:25:

Immer die "Creativen"..... warum macht ihr es nicht einfach so, wie wir "alten hasen" es beschreiben?

Das hat alles eine Gründe!

Jede Abwandlung führt in ein weiteres Problem!

By faraday (217.81.227.247) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 18:34:

da hat mit cerativ nichts zu tun. nur leider eine verkettung von unglücklichen zufällen. werde die ganz story mal komplett posten.

@farendi

das ist mir bewußt. allerdings handelt es sich um einen firmenwagen,ganzweit weg von meinem wohnsitz.es besteht keinerlei verbindung zu dieser firma. als fahrer wurde durch einen dummen fehler eine weibl. verwandte von mir angegeben, das haben die natürlich nicht abgenommen und sind bei ihr aufgrekreuzt. keiner war da, keiner sagte was. dann kam fotoabgleich und schwups, wurde ich von der polizei bei mir im ort als fahreridentifiziert.die schickte es zum o-amt, schließlich bekam ich den wisch dann. nach meinem einspruch wart ich jetzt auf die verhandlung *riesenfreu

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 18:42:

@faraday: und wer war der tatsächliche fahrer?
ist deiser dumme fehler beweisbar/plausibel??

By faraday (168.143.112.8) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 22:08:

@farendil

der war dann wohl ich. was meinst du mit "ist der fehler beweisbar?" . wir hatten halt angenommen daß die beim o-amt nicht so genau hinschauen, leider dann doch. da aber zu keinem zeitpunkt (bis ich den bugebe erhielt) ein foto vorlag, konnten wir angaben wehn wir wollten.

By farendil (217.0.227.66) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 01:37:

@faraday: nein, ihr kontet nicht angeben, wen ihr wolltet! die person muß ja schon mal mit dem auto gefahren sein, sonst wäre ein irrtum nicht plausibel!

By faraday (217.225.213.85) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 15:32:

die person kann sich den wagen ja ausgeliehen haben, ich denke übrigens nicht daß der richter daa genauer drauf eingehen wird.zumindestens hoffe ich das...
wie sieht das jetzt genau bei der vernehmung vor gericht aus ? brauch ich ne ausrede/erklärung oder steht man da nur und der richter vergleicht 2 gesichter ?


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